Wie der Freienservice mediafon meldet, haben viele Freie anspruch auf >bezahlten Urlaub. Genauer: “Wer von einem Auftraggeber mehr als die Hälfte seiner Honorare bezieht, hat Anspruch auf vier Wochen bezahlten Urlaub im Jahr.” Mehr Tipps dazu gibts unter dem angegebenen Link.
Allerdings hat die Sache einen kleinen Schönheitsfehler, der nicht verschwiegen werden darf: Man muss sich trauen, zu fragen. Denn das Urlaubgeld bekommt man nicht automatisch ausgezahlt – weil der Auftraggeber ja nicht automatisch weiß, dass man arbeitnehmerähnlich ist. Und da kann auch leider mediafon nicht bestreiten, dass manche Auftraggeber ihre Selbstständigen mit Auftragsentzug bestrafen, wenn diese ihr Urlaubsentgelt verlangen. Andererseits schreibt mediafon auch ganz richtig:
Wie sollen die Auftraggeber korrektes Verhalten jemals lernen, wenn wir nicht mal einzufordern wagen, was uns gesetzlich zusteht?