Berufebilder by Simone Janson

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Job- & Personalsuche » Arbeits- & Sozialrecht » Recht auf bezahlten Bildungsurlaub

Wenn Sie als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger gelten und Anspruch auf bezahlten Urlaub haben, können Sie Bildungsurlaub beantragen – denn darauf haben Sie in verschiedenen Bundesländern einen gesetzlichen Anspruch. Der Bildungsurlaub, das sind immerhin fünf Werktage im Jahr. In dieser Zeit muss das durchschnittliche Honorar – berechnet wie beim normalen Urlaub – weitergezahlt werden. Näheres dazu gibt es hier.

Simone Janson
Autor: Simone Janson

Simone Janson ist Journalistin (u.a.für ZEIT-ONLINE, Süddeutsche oder Financial Times) und Expertin für neue Formen der digitalen Arbeit am Institut für Kommunikation in soziale Medien in Berlin. Sie war Vortragende und Lehrbeauftragte an diversen Hochschulen oder für die Mobility Logistics AG und betreibt mit Berufebilder.de das führende deutsche Blog zu Bildung & neuen Arbeitsformen im digitalen Wandel.

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Website: http://www.simone-janson.de

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