Wenn Sie als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger gelten und Anspruch auf bezahlten Urlaub haben, können Sie Bildungsurlaub beantragen – denn darauf haben Sie in verschiedenen Bundesländern einen gesetzlichen Anspruch. Der Bildungsurlaub, das sind immerhin fünf Werktage im Jahr. In dieser Zeit muss das durchschnittliche Honorar – berechnet wie beim normalen Urlaub – weitergezahlt werden. Näheres dazu gibt es hier.