“400-EUR-Jobs” oder sogenannte Minijobs heißen auch “geringfügig entlohnten Beschäftigungen”. Für sie besteht Versicherungsfreiheit in der Sozialversicherung, zumindest für den Arbeitnehmer. Das bedeutet: Man bekommt für einen Minijob nicht mehr als 400 Euro monatlich. Wer mehr bekommt, übt einen sogenannten Midijob aus.
Die Geringfügigkeitsgrenze
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn die Geringfügigkeitsgrenze von 400 EUR im Monat regelmäßig nicht überschritten wird. Eine Begrenzung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit besteht seit dem 0April 2003 nicht mehr.
Eine Beschäftigung, die zur Berufsausbildung ausgeübt wird, ist – auch wenn ein Verdienst unter 400 EUR erzielt wird – keine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt auch dann vor, wenn es sich hierbei um die erste Nebentätigkeit handelt.
Mehrere Minijobs auf einmal
Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen werden aber zusammengerechnet, so dass sich der Verdienst bis zu 400 Euro addiert. Wenn mehr verdient wird, gilt es als Midijob (bis zur Grenze von 800 Euro. Ebenso werden die Hauptbeschäftigung und eine zweite, dritte, vierte usw. Nebentätigkeit zusammengerechnet. Diese letzte Regelung ist allerdings wohl eher theoretisch zu werten.
Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung
Bei Minijobs können Sie nun in der Rentenversicherung auf die Versicherungsfreiheit verzichten. In diesem Falle werden dem Arbeitnehmer Aufstockungsbeiträge von seinem Verdienst abgezogen. Arbeitgeber führen für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung Pauschalbeträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung und Steuer ab.
Mit dem Mini-Job-Rechner der Minijob-Zentrale können Sie errechnen, wie viel Arbeitnehmer bei einem Mini-Job netto ausgezahlt bekommen bzw. wie hoch die Aufwendungen für den Arbeitgeber sind.
18. Mai 2011 um 09:00 Uhr
Ich finde es Traurig, dass man 365€ Jobs machen kann, aber man kriegt am Ende nichts raus.
18. Mai 2011 um 11:54 Uhr
Liebe Frau Müller, wieso bleibt nichts übrig? Die Minijobs wurden doch gerade dafür geschaffen, dass was übrig bleibt…
7. August 2011 um 16:06 Uhr
Sehr geehrte Frau Janson,
mich beschäftigt eine Frage zu der ich Leider keine Antwort finden kann..
ich habe ein Hauptjob mit 30 Std./Wo. und verdine 1600,- € Brutto, dann noch zusätzlich ein Monijob wo ich 100,- € verdiene und ab Juli noch eine Geringfügige Beschäftigung wo ich variabel bis zu 300,- € je Monat verdienen kann.(Gesamt bis 400,-€ bei beiden Minijobs)Alle Jobs sind Natürlich angemeldet. Mich wurde Interessieren ob bei dem zweiten Minijob mein Hauptarbeitsgeber Höhere Sozialabgaben für mich tätigen muss. (Ich habe Steuerklasse III )
Vielen Dank für Ihr Antwort und Viele Grüße
Agnes Krause
8. August 2011 um 09:56 Uhr
Liebe Frau Krause,
es gibt hier eine ganze Artikelserie, in der steht, worauf Sie bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten müssen:
www.berufebilder.de/serie/berufsunfaehigkeitsversicherung/
Und hier gibt es kostenlos mein E-Book zum kostenlosen Download. bookboon.com/de/studium/karriere/berufsunfahigkeits-und-unfallversicherungen
Eine Empfehlung kann und darf ich leider nicht aussprechen. Ich bitte um Verständnis.
25. August 2011 um 16:13 Uhr
Hallo Frau Jansen, es fallen doch für den AN Mehrkosten an. + Pflegevers.
Der AG zahlt in die Knappschaft, wovon der AN NICHTS hat.
Dieses Geld geht in das “Solidarsystem” D.h. für meine Begriffe an jene die aus dem System Leistungen erhalten und selbst KEINE Beiträge leisten.
Ca. 7.3. Mio Mini Jobber gibt es. Multiplizieren Sie das mit ~ 130 €.
Wie mag man diese staatl. Machenschaften bezeichnen??
M.f.G. Hans Lindner
26. August 2011 um 22:10 Uhr
Danke für die Info. Haben Sie dazu genauere Informationen? Dann mache ich gerne ein Update.
30. August 2011 um 02:27 Uhr
Sehr geehrte Frau Janson,
noch einmal wg. 400.- € Jobs als Rentner. Das Gehalt welches der Rentner also 4800.- € Jährlich
erhält, muß seiner Krankenkasse gemeldet werden. Dadurch steigt der Beitrag
zur Pflegeversicherung, die der Rentner ja ALLEINE bezahlen muß.
Ein Rentner, der das 65. Lebensjahr vollendet hat, darf soviel hinzuverdienen wie er möchte. Hat er mehr als 400.- € monatl. fällt er in die sogen. “Gleitzone” und wird wieder voll Steuer und versicherungspflichtig. Bei mir war das so: der Zuschuß zur freiw. Krankenkasse fiel weg,( war als Angestellter freiw. in der GKV) und ich zahlte von dem Gehalt (442.-€ brutto) Lohnsteuer, Kranken Renten und Pflegeversicherung. Wird von den GROSS Discountern so gemacht, da es billiger kommt als der reine 400.-€ Job.
Ausbezahlt bekam ich dann~ 380.- Davon abziehen musste ich noch 130.-€
den Zuschuß zur freiw. Krankenkasse. ( der ja entfiel)
Die deutsche Rentenvers. BUND (früher BfA) schreibt: Die Beiträge die der Arbeitgeber zahlt wirken sich nicht mehr beim Versicherten aus, weil er ja
schon Rente bekommt. Sofern vom Arbeitgeber Beiträge zu zahlen sind fallen diese der Versichertengemeischaft zu.
Die enstpr. Gehaltsabrechnung Schreiben der BfA liegen mir vor.
Wenn mir Postadresse vorliegt kann ich Ihnen diese in Kopie zur Verfügung stellen.
M.f.G. Hans Lindner
5. September 2011 um 19:58 Uhr
Hallo Herr Lindner, danke für die ausführliche Ergänzung, auf die ich nochmals in einem gesonderten Post verweisen werde. Offenbar ist die Situation bei Rentnern etwas anders als bei “normalen” 400-Euro-Jobbern. Das wusste ich nicht. Danke!
Simone Janson
25. Oktober 2011 um 14:31 Uhr
hallo frau janson,
wenn die o.g. info nicht stimmen sollte!
ich bin student und arbeite nebenbei auf 400 euro. beziehe kein bafög oder sonstige leistungen.
mich würde interessieren,ob es stimmt,dass man auch mal mehr als 400 und auch mehr als 800€ verdienen darf?! dabei sollte man nur beachten, dass man am ende des jahres nicht über 4800€ kommt.
ich werde diesen monat wahrscheinlich mehr als 800 verdienen. Ich hoffe ich muss nicht zu viel abgeben
lg
27. Oktober 2011 um 10:45 Uhr
Hallo Illias,
das Thema ist so speziell, dass ich dazu einen neuen Beitrag geschrieben habe: www.berufebilder.de/existenzgruendung/frisch-gegruendet/versicherung/leserfrage-zur-einkommensgrenzen-bei-minijobs-darf-ich-mehr-als-400-euro-verdienen/
Leider darf ich in Einzelfällen keine detailliertere Beratung geben, weil ich sonst gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen würde.
Danke!
24. Januar 2012 um 13:16 Uhr
Guten Tag Frau Jansen,
gern hätte ich den Mini-Job-Rechner-link genutzt. Stelle jedoch fest, dass die Verklinkung nicht funktioniert.
Ich bin selbstständig und habe mich auf einen Minijob beworben. Da es sich aus meiner Sicht nicht rentiert für 3 Stunden im Monat zu einem Std.Lohn von 12€ zur der Firma zu fahren, habe ich dieser Firma angeboten, auf Rechnung dort zu arbeiten. Jetzt suche ich im Netz nach einem ‘Rechner’ der die anteiligen Arbeitgeber LSt, KV, RV und auch den anteiligen Urlaub, der den Minijobbern ja zusteht, mit berücksichtigt und was noch so alles rechnerisch zu berücksichtigen ist, suche ich auch noch. Letztendlich möchte ich die Summe ermitteln, die ein AG bei einem Stundenlohn von br/ne. 12€ aufbringen muss.
Falls Sie für mich und zurkünftige Leser / Interessierte Tipps haben: Gern.
MfG, C.Thum
27. Januar 2012 um 16:49 Uhr
Hallo Frau Thum,
danke für den Hinweis – ich habe den Link nun aktualisiert, Sie können den Minijob-Rechner nutzen.
S. Janson
18. März 2012 um 10:15 Uhr
Guten Tag.Ich bekomme jezt 1050eu netto lohn. Wie viel Geld kann ich verdienen extra?Ich brauche noch geld aber ich will nicht viel steuer zurück zahlen.Danke
18. März 2012 um 10:55 Uhr
Hallo Adam,
ich darf leider aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes weder Rechts- noch Steuerfragen beantworten.
Nutzen Sie doch einfach den im Text unten verlinkten Minijob-Rechner.
Gruß
Simone Janson