Berufebilder by Simone Janson

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Job- & Personalsuche » Arbeits- & Sozialrecht » Finanzberatung bei Privatinsolvenz gilt als Rechtsberatung

Ein Finanzberater darf nur dann ein Verbraucherinsolvenzverfahren einleiten, wenn er nach dem Rechtsberatungsgesetz dazu befugt ist. In der Regel ist es nur Rechtsanwälten und zugelassenen öffentlichen und Privaten Stellen und Personen nach dem Rechtsberatungsgesetz entsprechend erlaubt, solche Rechtsberatung zu betreiben. Andere private Schulden- , Insolvenz- oder Finanzberater sind dazu nicht befugt und können dafür nicht auch noch Vergütung verlangen. Das entschied das Landgericht Coburg.

Im konkreten Fall hatte ein Finanzberater Vorbereitungsverhandlungen für ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchgeführt, bei denen die rechtliche Seite, nicht die wirtschaftliche Seite im Vordergrund gestanden hatte, da es vorrangig darum gegangen sei, das entsprechende Gerichtsverfahren in Gang zu setzen. Dazu war der Finanzdienstleister aber nicht befugt und musste daher sein Honorar zurückzahlen.

Da kann ich nur sagen: Glück gehabt. Ich habe schon von Fällen gehört, in denen Leute wegen einer kleinen Rechtauskunft 4000 Euro zurückzahlen mussten. Daher gebe ich selbst, wie so mancher Leser schon gemerkt haben dürfte, auch keine Rechtsauskünfte.

Simone Janson
Autor: Simone Janson

Simone Janson ist Journalistin und Expertin für neue Formen der digitalen Arbeit am Institut für Kommunikation in soziale Medien in Berlin. Sie war Vortragende und Lehrbeauftragte an diversen Hochschulen oder für die Mobility Logistics AG und betreibt mit Berufebilder.de das führende deutsche Blog zu Bildung & neuen Arbeitsformen im digitalen Wandel. Sie hat über 10 Bücher geschrieben. In ihrem Bestseller „Die 110%-Lüge“, übersetzt in mehrere Sprachen, setzt sie sich ausführlich mit Entschleunigung und den Unsicherheiten von Menschen im modernen Arbeitsleben auseinander. In Ihrem akutellen Buch „Nackt im Netz“ geht es um Social Media und den digitalen Wandel.

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