Hallo,
ich, Handwerksmeister, war einige Jahre Bezieher von ALG II und in dieser Zeit immer noch Selbständig. Jetzt habe ich, auf Betreiben der AG meine GbR abgemeldet.
Steht mi jetzt ebenfalls das ALG I zu, da ich ja immernoch, wenn auch nur mit 15 Wochenstunden berufstätig war.
MfG
Wolfgang
9. Juli 2009 um 15:17 Uhr
Hallo Herr Töpfer,
da ich nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz in Einzelfällen keine Rechtsberatung geben darf, kann ich nur die allgemeinen Informationen zitieren, die bestehen müssen, um von der Arbeitsagentur Arbeitslosengeld I zu bekommen:
Sie müssen arbeitslos sein, Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben und Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.
In komplizierten Spezialfällen kann ohnehin nur ein Anwalt helfen.
Die Frage, ob Sie gerade als Selbständiger die Anwartschaftszeit erfüllen, können Sie sich mit einem Blick auf diese Seite gleich selbst beantworten: www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Anwartschaftszeit.html
Was ich davon abgesehen an Ihrem Beitrag wirklich interessant finde, ist, dass die Arbeitsagentur auf ein Ende der Selbständigkeit drängt. Wird nicht in der Regel die Gegenteilige Politik propagiert?
Simone Janson