Wie seit Anfang des Jahres für ordentliche Kaufleute gelten ab heute die neuen Vorschriften für die Korrespondenz auch für Kleingewerbetreibenden. Diese müssen ab diesem Datum auf ihrer Geschäftskorrespondenz zusätzlich zu ihrem Nachnamen und einem ausgeschriebenen Vornamen ab diesem Datum auch eine ladungsfähige Adresse angeben. Achtung: Ebenso wenig wie die erweiterten Mitteilungspflichten für Vollkaufleute (siehe Meldung des Informationsdienstes Mediafon) gilt auch diese Änderung der Gewerbeordnung nicht für Freiberufler.
Autor: Simone Janson
Simone Janson ist Journalistin und Expertin für neue Formen der digitalen Arbeit am Institut für Kommunikation in soziale Medien in Berlin. Sie war Vortragende und Lehrbeauftragte an diversen Hochschulen oder für die Mobility Logistics AG und betreibt mit Berufebilder.de das führende deutsche Blog zu Bildung & neuen Arbeitsformen im digitalen Wandel. Sie hat über 10 Bücher geschrieben. In ihrem Bestseller „Die 110%-Lüge“, übersetzt in mehrere Sprachen, setzt sie sich ausführlich mit Entschleunigung und den Unsicherheiten von Menschen im modernen Arbeitsleben auseinander. In Ihrem akutellen Buch „Nackt im Netz“ geht es um Social Media und den digitalen Wandel.
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