, 12. 12. 2012:
Die verklausulierten Formulierungen in Arbeitszeugnissen sind ein ständiger Streitpunkt in zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Ein Gerichtsurteil bestätig nun, dass Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf bestimmte Formulierungen haben, sondern auf das Wohlwollen des Arbeitgebers abhängen.
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