Berufebilder by Simone Janson

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Simone Janson

Von: Simone Janson
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Versicherungen

Worauf Sie bei der Wahl einer Zahn-Zusatzversicherung achten sollten:
Tarifdschungel

Damit sich gesetzlich Versicherte individuelle Behandlungen beim Zahnarzt leisten können, locken Privatkassen mit Zusatzversicherungen – und machen damit gute Geschäfte. Um 15 Prozent stiegen im Jahr 2007 die Vertragsabschlüsse. Rund 50 Anbieter, so berichtet die “Apotheken Umschau”, werben um die Gunst der Kunden und locken ihn in einen wahren Tarifdschungel, der vom Versicherungsnehmer sorgfältiges Abwägen verlangt. Wichtigste Frage: Will er die Kosten der “Regelversorgung” abfedern oder einen möglichst hochwertigen und optisch ansprechenden Zahnersatz bekommen? Viele Verbraucherschützer empfehlen, nur das wirklich teure Risiko “Zahnersatz” abzusichern und Extras wie eine Kauflächenversiegelung selbst zu bezahlen. Der erste Blick muss dem Prozentsatz an den Kosten gelten, die die Zusatzversicherung zahlt. Aber Vorsicht: Meist wird dabei der Festzuschuss aus der gesetzlichen Versicherung mitgerechnet. Andere Anbieter werben mit “100 Prozent”, verdoppeln aber nur den Festzuschuss. Kostet die Behandlung mehr, geht dies zu Lasten des Patienten. Ebenfalls genau studieren: Obergrenzen, die manchmal pro Jahr, manchmal über die gesamte Laufzeit gelten. Auf keinen Fall sollen Kunden Verträge annehmen, bei denen der Versicherer sich für die ersten drei Jahre ein Kündigungsrecht vorbehält, falls der Kunde “zu teuer” wird.

Simone Janson

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Versicherungen

Arbeitsunfähigkeitszusatzversicherung – Vorsicht bei psychischen Erkrankungen

Wer eine Zusatzversicherung gegen Arbeitsunfähigkeit abschließen will, muss hinnehmen, dass psychische Erkrankungen zu Ausschlussklauseln führen können. Ein entsprechendes Urteil fällte jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe. Denn: Solche Ausschlussklauseln finden auch in anderen Versicherungszweigen Anwendung und benachteiligen den Versicherten daher nicht unangemessen. Auch der Bundesgerichtshof hat solche Ausschlussklauseln bereits für wirksam erachtet.

Simone Janson

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Versicherungen

Private Zusatzversicherung

Wenn Sie in den Genuss bestimmter Leistungen kommen, aber auf die Vorteile der gesetzlichen Krankenkasse nicht verzichten wollen, können Sie sich weiterhin gesetzlich versichern und darüber hinaus bestimmte Leistungen nochmals absichern. Private Krankenversicherungen bieten diverse Zusatzversicherungen von der Krankenhaus-Vollkostenversicherung über die Krankenhaus-Tagegeld- und Krankenhaus-Zusatzversicherung bis zur Krankentagegeldversicherung an. Diese Alternative ist zwar teuerer, aber garantiert auch optimale Leistungen. Und: Eine solche Zusatzversicherungen können Sie jederzeit kündigen. Bei der Auswahl gehen Sie wie oben beschrieben vor.

Pflegeversicherung

Wer privat krankenversichert ist, muss eine private Pflegeversicherung abschließen. Deren Mindestleistungen sind gesetzlich vorgeschrieben; die Beiträge sind einkommensunabhängig und steigen mit dem Eintrittsalter; im Unterschied zur privaten Krankenversicherung sind Kinder (nicht aber Ehepartner) ohne eigenes Einkommen hier kostenfrei mitversichert. Nach den ersten fünf Versicherungsjahren, in denen auch Risikozuschläge erhoben werden dürfen, darf der Beitrag den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen. Erkundigen Sie sich bei verschiedenen privaten Krankenkasse wegen der Konditionen.

Ausland

Wenn Sie geschäftlich oder privat häufig im Ausland unterwegs sind, sollten Sie wissen, dass die gesetzliche Krankenversicherung nur in der EU und einigen Nachbarländern (Schweiz, Türkei, Tunesien) zahlt, nicht aber z.B. in Übersee. Private Krankenversicherungen gelten dort zwar auch, aber nur für jeweils einen Monat, und schließen genauso wie die gesetzlichen Versicherungen keinen Rücktransport in die Heimat ein. Für etwas weniger als 10 Euro im Jahr können Sie diese Lücke mit einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung schließen. Solche Policen gelten zwar ein Jahr lang, pro Reise in der Regel aber nur sechs Wochen oder 45 Tage – bei manchen Versicherungen sogar überhaupt nicht, wenn eine Reise auch nur für mehr als sechs Wochen geplant ist. Wenn Sie längere reisen unternehmen, müssen Sie deutlich höhere Prämien zahlen. Und: Manche Versicherer schließen Geschäftsreisen von der Auslandsreise-Krankenversicherung ausdrücklich aus.

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Versicherungen

Tarife, die die gesetzliche Krankenkasse freiwillig anbietet

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Wahltarifen gibt es eine Reihe von freiwilligen Tarifen der Krankenversicherungen. Für alle Tarife, die die Kasse freiwillig anbieten kann, gilt eine Mindestbindungsfrist von drei Jahren. Das heißt, die Versicherten legen sich für diesen Zeitraum auf einen solchen Tarif gegenüber ihrer Krankenkasse fest.
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Simone Janson

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Versicherungen

Gesetzliche Krankenversicherung – auf welche Zusatzleistungen sollten Sie achten?

  • Behandlungsarten: Erkundigen Sie sich vor einem Wechsel, ob die Kasse z.B. alternative Heilverfahren und homöopathische Behandlungen, Rehabilitationskuren, ambulante Vorsorgekuren oder Zusatzimpfungen übernimmt.
  • Zuschüsse: Auch Höhe des Zuschusses bei Zahnersatz kann variieren. Bei Brillen lassen manche Kassen Brille und Kontaktlinsen parallel zu.
  • Prävention: Seit 2004 dürfen die Krankenkassen gesundheitsbewusstes Verhalten mit günstigeren Tarifen oder reduzierten Zuzahlungen belohnen. Die Bedingungen werden von jeder Kasse individuell festgelegt. Für freiwillig Versicherte sind sogar Beitragsrückerstattungen und niedrigere Beiträge mit Selbstbehalt erlaubt. Genaues Hinsehen lohnt sich!
  • Service: Wenn Sie häufig mit der Krankenversicherung kommunizieren und zahlreiche Belege einreichen müssen, ist eine Krankenkasse mit einer Niederlassung vor Ort sinnvoll. Vor allem kleinere Betriebskrankenkassen können hier problematisch sein: Sie haben zwar billige Beiträge, aber häufig auch nur eine Geschäftsstelle, manche sogar nur ein ständig besetztes Telefon.
  • Krankengeld: Selbständige können von Ihrer Kasse im Krankheitsfall 70 Prozent ihres Einkommens der letzten zwölf Monate bekommen (mehr zur Berechnung der Beiträge im entsprechenden Kapitel unten). Das Krankengeld wird bei derselben Krankheit in drei Jahren maximal 78 Wochen lang gezahlt. Wer zum normalen Tarif versichert ist, hat Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche. Beim ermäßigten Beitragssatz besteht kein Anspruch. Wer jedoch Krankengeld ab der dritten oder vierten Krankheitswoche erhalten will, muss einen erhöhten Beitrag von bis zu 18,8 Prozent zahlen. Beiträge und Leistungen sind hier sehr unterschiedlich und müssen individuell nachgefragt werden.
  • Eine Einschränkung des Leistungsumfangs gibt es durch die Gesundheitsreform bei der Behandlung von Folgeerkrankungen aufgrund nicht notwendiger medizinischer Eingriffe – zum Beispiel bei Komplikationen in Folge von Schönheitsoperationen oder Piercing.