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Von Simone Janson (Mehr) • Zuletzt aktualisiert am 13.10.2008 • Zuerst veröffentlicht am 13.10.2008 • Bisher 4385 Leser, 1234 Social-Media-Shares Likes & Reviews (5/5) • Kommentare lesen & schreiben
Die Limited ist die englische Form der GmbH mit der Abkürzung Ltd. Eine solche Gründung ist auch in Deutschland möglich und entsprechend populär, gerade wenn man im Ausland tätig ist.
Jede vierte Gründung in Deutschland soll eine Limited sein! Die Limited ist populär, weil sie im Internet entsprechend beworben wird. Der große, verlockend erscheinende Vorteil einer Limited ist: Die Haftung ist hier wie bei einer GmbH auf das Privatvermögen beschränkt. Doch dabei gibt es Einschränkungen: Als Direktor einer Limited muss man bei bestimmten Pflichtverletzungen dann doch persönlich haften. Denn diese Haftungsbeschränkung gilt nur gegenüber Vertragspartnern.
Sie kann also Leuten helfen, die ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen können. Die Behauptung dagegen, Selbständige könnten ihre Schadenersatzpflicht für die Folgen von Fehlern beschränken, ist schlichtweg falsch: Wer einem anderen durch grobe Fahrlässigkeit Schaden zufügt, haftet dafür mit seinem vollen Privatvermögen – und zwar immer und unabhängig davon, in welchem Rechtsverhältnis er den Fehler begangen hat.
Immerhin benötigen Sie keine 25.000 € Einlagekapital, wie bei einer GmbH, sondern zunächst nur 2 Pfund. Dennoch lohnt sich die Limited nur für diejenigen, die ohnehin vorhatten, eine GmbH zu grün-den. Denn für kleine Einzelunternehmer hat eine Limited noch einige Nachteile:
Die Limited wird darüber hinaus auch als Chancen für Existenzgründer und junge Unternehmen beworben. Für Existenzgründer und kleine Unternehmen war die Wahl der Gesellschaftsform lange begrenzt. Meist blieb es bei einer risikoreichen GbR, die Gründung einer GmbH war schlichtweg zu teuer. Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofes zum Gesellschaftsrecht verhilft nun auch weniger finanzkräftigen deutschen Unternehmen zur Gründung einer so genannten Euro-GmbH.
Der europäische Gerichtshof hatte bereits in seinem Urteil am 05.11.02 entschieden, dass Unternehmer, die rechtmäßig innerhalb der EU eine Gesellschaft gründen, um damit das inländische (unternehmerfeindliche) Gesellschaftsrecht zu umgehen, rechtmäßig vorgehen. Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil am 13.03.2003 bestätigt und erkennt damit die Rechtmäßigkeit und Klagefähigkeit im Ausland gegründeter Unternehmen an. Das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) erlaubt fortan den im europäischen Ausland gegründeten GmbHs die Rechtsfähigkeit in Deutschland. Der BGH beugte sich damit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Bislang hatte sich Deutschland gegen die
Klagefähigkeit von Gesellschaften aus dem EU-Ausland in Deutschland gesperrt. Doch dies verstieß gegen die garantierte europäische Niederlassungsfreiheit und damit gegen EU-Recht. Der Europäische Gerichtshof fällte damit ein Urteil, welches die Gründung einer Gesell-schaft im Ausland attraktiver macht. Doch wer profitiert, welche Nachteile sind einzu-kalkulieren und welche steuerlichen Besonderheiten gelten hierbei? Gründen Unternehmer eine Gesellschaft innerhalb eines Staates der Europäischen Union, ist diese Gesellschafts-form auch in den anderen EU-Staaten anzuerkennen (sog. Gründungstheorie).
Da in den einzelnen Mitgliedsstaaten insbesondere bei Gründung von Kapitalgesellschaften deutliche Unterschiede beim notwendigen Mindestkapital bestehen, kann sich die Gründung einer Auslandsgesellschaft durchaus lohnen. Muss man bei Gründung einer deutschen GmbH mind. 25.000 EUR aufbringen, sind es in Frankreich nur 7.500 EUR, in Spanien 3.000 EUR und in Großbritannien gar nur 2 Pfund.
Doch diese scheinbar günstige Gründung hat aus wettbewerbsfähiger Sicht auch Nachteile. Kunden und Geschäftspartner werden häufig misstrauisch, wenn eine Limited oder eine Société anonyme auf dem Briefkopf erscheint. Aufträge werden lieber an deutsche Firmen vergeben, mit denen man im Zweifel auf deutschem Boden einen Rechtsstreit ausfechten kann. Auch das Finanzamt vermutet hinter einer englischen 2-Pfund-Limited in aller Regel eine Gesellschaft, die ihre Gesellschafter lediglich abschirmen und Gewinne durch geschickte Sitzverlagerung vor dem deutschen Staat schützen möchte. Häufige und vor allem intensivere Kontrollen sind deshalb vorprogrammiert.
Vor der Gründung einer ausländischen Gesellschaft sollte man unbedingt das Gespräch mit einem Steuer– oder Unternehmensberater suchen. Weiter wichtig: Trotz Gründung im Ausland werden solche Kapitalgesellschaften häufig in Deutschland zur Körperschaftsteuer herangezogen. Der Grund: Eine ausländische Kapitalgesellschaft ist nach § 1 Abs. 1 Körperschaftsteuergesetz bereits dann in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie ihre Geschäftsleitung im Inland hat.
Mit weniger Risiko: Insbesondere Existenzgründer sowie kleinere und mittlere Unternehmen profitieren von der neuen Gesetzeslage. Der Gründungsakt ist dank des deutlich einfacheren Gesellschafts-rechts in England nicht länger mit bürokratischen und zeitaufwändigen Hürden verbunden.
Der Start geht schneller, billiger und sicherer. Denn der größte Vorteil: Die persönliche Haftung wird mit einer Euro-GmbH ausgeschlossen. Bislang konnten es sich vor allem junge und kleinere Unternehmen kaum leisten, 25.000 Euro Eigenkapital für eine deutsche GmbH aufzubringen. So blieb es oft bei einer GbR, verbunden mit hohem Risiko. Denn als Inhaber dieser Unternehmen haften Sie mit ihrem gesamten persönlichen Vermögen. Mit der Gründung einer Limited in England können sie dieses Risiko jetzt ausschließen. Ohne großen Kapitaleinsatz. Tatsächlich nicht mehr als 279,- Euro sind notwendig, um aus einer deutschen Einzelfirma oder GbR eine Euro-GmbH zu machen.
Deutsche Unternehmen können sich die teils wesentlich niedrigeren Hürden zu nutze machen, die im Ausland für die Gründung einer GmbH existieren und dennoch Ihre Geschäfte in Deutschland weiterbetreiben. Damit wurde die jahrelang praktizierte Rechtssprechung aufgehoben, die dieses verhinderte. Jeder Europäer kann somit in UK eine Limited gründen, selbst wenn er das nur mit dem Ziel macht, damit das deutsche (oder anderes europäisches) unternehmerfeindliche Gesell-schaftsrecht zu umgehen. Die Gründung Ihrer Limited dauert weniger als 2 Wochen (ein Ein-Tages-Service ist auch möglich).
Große Unternehmen lagern regelmäßig Betriebsrisiken in neue Gesellschaften aus und gründen dafür teure GmbHs oder AGs. Dennoch sind diese Kosten immer noch gering, wenn man die Risiken einer “Nicht-Ausgliederung” gegenüberstellt! Durch das Urteil haben auch Existenzgründer sowie alle Klein- und mittleren Unternehmen (KMUs) die Möglichkeit, z.B. für risikoreiche Geschäftsfelder eigene Gesellschaften zu gründen. Dies ist u.a. sinnvoll, wenn Sie z.B. Abmahnungen von Wettbewerbern oder Schadensersatzforderungen befürchten.
Sollte Ihre Firma A dann tatsächlich “angeklagt” sein, hat dieses keine Auswirkung auf Ihre anderen Limiteds. Oder Sie nutzen eine Limited, wenn Sie z.B. zum Test eines neuen Geschäftsbereiches oder zur Erweiterung eines Geschäftsbereiches nicht unter Ihrem bisherigen Firmennamen auftreten wollen. Sinnvoll ist das Auslagern von Gesellschaften, wenn Sie in einem Geschäftsbereich hohe Forderungen haben. Sollten diese ausfallen, beeinflusst das nicht Ihre anderen Geschäfts-bereiche. Damit schützen Sie Ihr Unternehmen und die Arbeitsplätze vor einer Insolvenz in den übrigen Geschäftsbereichen. Eine einfache Gründung einer Holdingstruktur (auch mit dem Halten der evtl. bisherigen Gesellschaftsanteile einer GmbH) ist möglich.
Schließlich müssen Sie mit einer Reihe Sanktionen rechnen, falls diese Vorschriften nicht eingehal-ten werden. Wer die Fristen der englischen Behörden nicht einhält, landet schnell auf einer so genannten Schwarzen Liste. Auf jeden Fall werden Geldstrafen von bis zu 5.000 Pfund fällig.
In schlimmsten Fall wird die Limited von den Behörden einfach gelöscht. Sie hört auf zu existieren. Wer mit einer gelöschten Limited in Deutschland weiter arbeitet, bekommt unweigerlich Probleme.
Das Europarecht bietet entscheidende Vorteile, an denen auch immer mehr deutsche Unternehmer teilnehmen. Allerdings ist hier noch stärker darauf zu achten als im übrigen Geschäftsleben, dass alles von Anfang an juristisch korrekt abgeschlossen wird, denn eine Firmenneugründung ist Vertrauenssache und stellt die Basis für alle zukünftigen Geschäfte dar. Um dies sicherzustellen, ist die Wahl des Gründungspartners von entscheidender Bedeutung.
Aus diesen Gründen ist vor Firmen zu warnen, die Limitedgründungen zum kleinen Preis anbieten, ohne auf die zahlreichen Pflichten einer solchen Gesellschaft in England hinzuweisen. Wenn Sie eine Limited gründen wollen, die zudem in Deutschland häufig nicht das Ansehen und Vertrauen einer GmbH besitzt, sollten Sie sich unbedingt an einen seriösen Spezialisten wenden, der der die Vorschriften des englischen Unternehmensrechts im Auge hat und einen vertrauenswürdigen Partner haben, und die Limited in England ordentlich verwaltet.
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Simone Janson ist Verlegerin, Beraterin und eine der 10 wichtigsten deutschen Bloggerinnen laut Blogger-Relevanz-Index. Sie ist außerdem Leiterin des Instituts Berufebilder Yourweb, mit dem sie Geld für nachhaltige Projekte stiftet. Laut ZEIT gehört ihr als Marke eingetragenes Blog Best of HR – Berufebilder.de® zu den wichtigsten Blogs für Karriere, Berufs- und Arbeitswelt. Mehr zu ihr im Werdegang. Alle Texte von Simone Janson.
Toller Artikel, ist es normal, dass die Menüpunkte in der Navigation überlappen?
Ich habe auch so eine Limited-Gründung hinter mir und kann das nur empfehlen. Es ist wirklich einfacher als in Deutschland.
Der große, verlockend erscheinende Vorteil einer Limited ist: Die Haftung ist hier wie bei einer GmbH auf das Privatvermögen beschränkt.
Haftung nur mit dem eingezahlten Stammkapital jedoch nicht mit dem Privatvermögen!
[…] Ein paar Links (gar nicht einfach zu finden zwischen den verschieden Bauernf
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