Berufebilder by Simone Janson

Führendes Blog für Bildung & neues Arbeiten, Teil von Business & More mit 14 Mio Visits/Monat. 50 Autoren, 50 Meinungen!

Simone Janson

Von: Simone Janson
0 Kommentare/Pings

Arbeitsmarkt & Arbeitgeber

Verschlechterte Arbeitsbedinungen und zu wenig Geld:
Wer ist schuld am Ärztemangel?

Ärztemangel wird immer mehr ein Thema in Deutschland. Mediziner werden daher auch zunehmend eine wichtige Klientel für Personalberater. Doch das Mangelproblem lässt sich nicht eben einfach lösen: Denn Schuld sollen vor allem Bürokratie und schlechte Bezahlung sein!

Weiterlesen →

Simone Janson

Von: Simone Janson
0 Kommentare/Pings

Arbeits- & Sozialrecht

Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkasse können für Hartz-IV-Empfänger übernommen werden:
Welches sind die Härtefälle?

Verschiedene Krankenkassen haben bereits ab Februar dieses Jahres die Erhebung von Zusatzbeiträgen angekündigt. Wer jedoch Arbeitslosengeld II bekommt, für den kann im Härtefall der Zusatzbeitrag übernommen werden. Wie geht das?
Weiterlesen →

Simone Janson

Von: Simone Janson
0 Kommentare/Pings

Versicherungen

Basistarif in der privaten Krankenversicherung

Zum 1. Januar 2009 wird von den Privaten Krankenversicherungen ein Basistarif eingeführt, der den bisherigen Standardtarif der Privatversicherungen ersetzt. Dazu sind die privaten Kassen gesetzlich verpflichtet.

Kontrahierungszwang

Der Basistarif enthält ein Leistungsangebot, das dem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar ist. Die Höhe der Beiträge des Basistarifs richtet sich nur nach dem Eintrittsalter und dem Geschlecht des Versicherungsnehmers, nicht nach seinem Gesundheitsstatus. Das ist eine der wichtigsten Änderungen für versicherte, denn grundsätzlich herrscht in Deutschland Privatautonomie. Das heißt, ein Vertragspartner ist nicht verpflichtet, einen Vertrag mit jedem abzuschließen. So muss zum Beispiel ein Kaufhaus oder ein Gastwirt auch nicht jeden bedienen. Es gibt jedoch gesetzlich vorgeschriebene Ausnahmen wie den so genannten Kontrahierungszwang. Das ist die gesetzlich auferlegte Pflicht zur Annahme eines Vertragsangebotes. Zum Beispiel müssen Verkehrsbetriebe grundsätzlich jedermann nach den Bedingungen des öffentlichen Tarifs befördern. Oder die Deutsche Post AG muss für jedermann Universaldienstleistungen im Bereich der Postdienste erbringen. Auch gesetzliche Krankenkassen unterliegen dem Kontrahierungszwang: Sie sind verpflichtet, alle diejenigen, die die Versicherungsbedingungen erfüllen, aufzunehmen, unabhängig von deren Alter, Gesundheitszustand oder ihrer finanziellen Leistungskraft.

Ab 1. Januar 2009 besteht nun auch in der privaten Krankenversicherung wie bei der Gesetzlichen Krankenversicherung en so genannter Kontrahierungszwang, das heißt eine gesetzliche Verpflichtung der privaten Versicherungsunternehmen, Versicherte aufzunehmen. Risikoausschlüsse oder -zuschläge gibt es beim Basistarif nicht. Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) erhalten damit alle Personen ohne Absicherung im Krankheitsfall eine Rückkehrmöglichkeit in die jeweils letzte Versicherung, der sie angehört haben – sei es eine gesetzliche oder private Krankenversicherung. Die PKV muss hierfür einen dem Leistungsumfang der GKV entsprechenden Basistarif mit Kontrahierungszwang zu bezahlbaren Prämien anbieten – ohne Risikozuschläge und ohne Leistungsausschlüsse. Die privaten Krankenversicherungen müssen daher künftig alle Menschen aufnehmen, die dort einen Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrags für den Basistarif stellen.

Beiträge im Basistarif

Um die Bezahlbarkeit des Basistarifs zu gewährleisten, darf dessen Beitrag für Einzelpersonen den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der GKV nicht überschreiten. Der durchschnittliche Höchstbeitrag in der GKV beträgt derzeit rund 500 Euro. Würde die Bezahlung eines solchen Beitrags Hilfebedürftigkeit im Sinne der Sozialhilfe oder der Grundsicherung für Arbeitssuchende auslösen, stellen weitere Regelungen sicher, dass die Betroffenen nicht finanziell überfordert werden.

Versorgung im Basistarif

Die Versorgung von Versicherten im Basistarif wird (ebenso wie für Versicherte des brancheneinheitlichen Standardtarifes) über die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sichergestellt. Das bedeutet, dass diese Versicherten ebenso wie gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf (zahn-)ärztliche Versorgung haben. Für die Vergütung der (zahn-)ärztlichen Leistungen werden bestimmte Höchstsätze der Ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) und der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) festgelegt. Durch vertragliche Vereinbarungen zwischen dem PKV-Verband und den Kassen(zahn)ärztlichen Bundesvereinigungen kann von diesen Vorgaben ganz oder teilweise abgewichen werden.

Simone Janson

Von: Simone Janson
0 Kommentare/Pings

Versicherungen

Beitragssätze in der privaten Krankenversicherung

Wenn Sie sich klar gemacht haben, was Sie wollen, sollten Sie sich einen Überblick über die Angebote verschaffen. Eine erste Hilfestellung geben zahlreiche Vergleichssites im Internet, auf denen Sie zumindest eingeschränkt verschiedene Optionen eingeben und so einen ersten Eindruck gewinnen können, welche Krankenversicherung geeignet ist. Wenn Sie Mitglied eines Berufsverbandes sind, fragen Sie nach, ob es dort einen günstigen Gruppenvertrag für Mitglieder gibt, der nochmals einige Prozente sparen kann.

Nicht nur der Preis zählt

Achten Sie bei der Wahl Ihrer privaten Krankenversicherung jedoch nicht nur auf ein günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis, sondern vor allem auf die Beitragsstabilität, denn Sie wählen Ihre Versicherung vermutlich für das gesamte restliche Leben, denn eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur dann möglich, wenn Sie bis zum 5Lebensjahr als Arbeitnehmer wieder versicherungspflichtig werden und weniger als die jährliche Versicherungspflichtgrenze verdienen.

Damit Sie vor solch bösen Überraschungen geschützt sind, sollten Sie anhand verschiedener Kriterien die Seriosität verschiedener Versicherungen überprüfen. Fragen Sie dort selbst nach oder konsultieren Sie unabhängige Einrichtungen wie die Verbraucherzentrale oder einen Versicherungsmakler. Außerdem können Sie in Internetforen nach den Erfahrungswerten von anderen Versicherten suchen. Die folgende Checkliste zeigt Ihnen, worauf zu achten ist: Der Map-Report liefert kostenpflichtig ein umfassendes, kritisches und objektives Rating von 17 Krankenversicherungen. Das m-Rating vergleicht dabei anhand von Daten wie Bilanzkennzahlen oder Beschwerden die langfristige Marktentwicklung der Versicherungen in den letzten 30 Jahren, das p-Rating die kurzfristige Entwicklung in den letzten 5 Jahren.

Simone Janson

Von: Simone Janson
0 Kommentare/Pings

Versicherungen

Die private Krankenversicherung und ihre Leistungen

Wie bislang auch gültig haben „normale” Arbeitnehmer unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen keine Wahl, ob Sie sich gesetzlich oder privat versichern wollen: Sie sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Der Wechsel in eine private Kasse wird sogar noch erschwert: Pflichtversicherte dürfen nur noch in eine private Kasse wechseln, wenn ihr Einkommen drei Jahre hintereinander (statt bisher ein Jahr) über der Versicherungspflichtgrenze von 3975 Euro im Monat lag. Nur wer nicht pflichtversichert ist, kann sich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern.

Weiterlesen →

Simone Janson

Von: Simone Janson
2 Kommentare/Pings

Versicherungen

Tarife, die die gesetzliche Krankenkasse freiwillig anbietet

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Wahltarifen gibt es eine Reihe von freiwilligen Tarifen der Krankenversicherungen. Für alle Tarife, die die Kasse freiwillig anbieten kann, gilt eine Mindestbindungsfrist von drei Jahren. Das heißt, die Versicherten legen sich für diesen Zeitraum auf einen solchen Tarif gegenüber ihrer Krankenkasse fest.
Weiterlesen →

Simone Janson

Von: Simone Janson
3 Kommentare/Pings

Versicherungen

Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

Wenn Sie als Arbeitnehmer in der gesetzlichen Kasse pflichtversichert sind, zahlen Sie nur den Arbeitnehmeranteil, also die Hälfte des Beitragssatzes Ihrer Krankenkasse. Wenn Sie sich freiwillig gesetzlich versichern, zahlen Sie als Selbständiger den vollen Beitrag selbst, also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil. Die Beitragssätze variieren dabei zwischen 11,8 und 15,5 Prozent des maßgeblichen Einkommens im normalen Tarif, beim erhöhten bzw. ermäßigten Beitragssatz natürlich mehr bzw. weniger. Leider werden die Beiträge für freiwillig versicherte nicht nach dem tatsächlichen Einkommen berechnet, sondern es gibt ein so genanntes maßgebliches (Mindest)einkommen. Dieses liegt im Regelfall bei 3600 Euro, zu bestimmten Bedingungen ist ein ermäßigter Beitragssatz von 1242,50 Euro möglich. Wer eine Weiterbildung oder ein Studium macht oder Kinder erzieht, kann seine Versicherungsbeiträge von einem ermäßigten Satz von 828,59 Euro berechnen lassen. Wenn Sie noch ordentlicher Student sind, können Sie sich unterhalb bestimmter Einkommens- und Wochenarbeitszeitgrenzen in der studentischen Krankenversicherung versichern. Hausfrauen oder Student unter 25, die weniger als 345 Euro im Monat verdienen, können sich in der Familenversicherung von Ehemann oder Eltern mitversichern.

Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, zahlen Sie zusätzlich automatisch auch Beiträge zur Pflegeversicherung. Alle gesetzlichen und privaten Kassen bieten die Pflegeversicherung an, abgeschlossen wird sie im Regelfall dort, wo Sie auch krankenversichert sind. Der Grundbeitrag beträgt 1,7 Prozent vom maßgeblichen Einkommen. Wenn Sie keine Kinder haben, müssen Sie zusätzlich 0,25 Prozent vom maßgeblichen Einkommen zahlen. Der Beitrag schließt ohne Zuzahlung die Versicherung aller Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen ein.

Simone Janson

Von: Simone Janson
0 Kommentare/Pings

Versicherungen

Gesetzliche Krankenversicherung – auf welche Zusatzleistungen sollten Sie achten?

  • Behandlungsarten: Erkundigen Sie sich vor einem Wechsel, ob die Kasse z.B. alternative Heilverfahren und homöopathische Behandlungen, Rehabilitationskuren, ambulante Vorsorgekuren oder Zusatzimpfungen übernimmt.
  • Zuschüsse: Auch Höhe des Zuschusses bei Zahnersatz kann variieren. Bei Brillen lassen manche Kassen Brille und Kontaktlinsen parallel zu.
  • Prävention: Seit 2004 dürfen die Krankenkassen gesundheitsbewusstes Verhalten mit günstigeren Tarifen oder reduzierten Zuzahlungen belohnen. Die Bedingungen werden von jeder Kasse individuell festgelegt. Für freiwillig Versicherte sind sogar Beitragsrückerstattungen und niedrigere Beiträge mit Selbstbehalt erlaubt. Genaues Hinsehen lohnt sich!
  • Service: Wenn Sie häufig mit der Krankenversicherung kommunizieren und zahlreiche Belege einreichen müssen, ist eine Krankenkasse mit einer Niederlassung vor Ort sinnvoll. Vor allem kleinere Betriebskrankenkassen können hier problematisch sein: Sie haben zwar billige Beiträge, aber häufig auch nur eine Geschäftsstelle, manche sogar nur ein ständig besetztes Telefon.
  • Krankengeld: Selbständige können von Ihrer Kasse im Krankheitsfall 70 Prozent ihres Einkommens der letzten zwölf Monate bekommen (mehr zur Berechnung der Beiträge im entsprechenden Kapitel unten). Das Krankengeld wird bei derselben Krankheit in drei Jahren maximal 78 Wochen lang gezahlt. Wer zum normalen Tarif versichert ist, hat Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche. Beim ermäßigten Beitragssatz besteht kein Anspruch. Wer jedoch Krankengeld ab der dritten oder vierten Krankheitswoche erhalten will, muss einen erhöhten Beitrag von bis zu 18,8 Prozent zahlen. Beiträge und Leistungen sind hier sehr unterschiedlich und müssen individuell nachgefragt werden.
  • Eine Einschränkung des Leistungsumfangs gibt es durch die Gesundheitsreform bei der Behandlung von Folgeerkrankungen aufgrund nicht notwendiger medizinischer Eingriffe – zum Beispiel bei Komplikationen in Folge von Schönheitsoperationen oder Piercing.
Simone Janson

Von: Simone Janson
0 Kommentare/Pings

Versicherungen

Welche gesetzliche Krankenkasse ist die richtige

Sie können grundsätzlich zwischen allen gesetzlichen Krankenkassen wählen. Ein Wechsel der Kasse ist eigentlich jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten möglich. Wenn Sie aber gerade in eine neue Kasse gewechselt haben, müssen Sie mit einem weiteren Wechsel erst einmal wieder 18 Monate lang warten. Wenn Ihre Krankenkasse die Beiträge erhöht, können Sie auch vor Ablauf der 18 Monate wechseln, allerdings auch wieder nur zwei Monate lang. Danach verstreicht diese Sonderkündigungsfrist.

Welche Krankenkassen stehen zur Wahl?

Sie haben grundsätzlich die freie Wahl zwischen regionalen Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), Ersatzkassen (etwa Barmer, DAK, Techniker), Betriebskrankenkassen (BKK) und Innungskrankenkassen (IKK). Aber: Nicht alle Betriebskrankenkassen stehen für alle Bundesländer offen. Auch die Innungskrankenkassen sind offiziell nicht für alle offen, doch erkundigen Sie sich: Sie nehmen manchmal auch Außenstehende auf.

Achten Sie jedoch bei der Auswahl der Kasse nicht nur auf den günstigsten Tarif, sondern auch auf die Leistungen. Zwar sind 95 Prozent der Leistungen einer Krankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben, dennoch kann es abhängig von den Satzungen der Krankenkassen einige wichtige Unterschiede geben. Im Folgenden finden Sie die Regelleistungen und Zusatzleistungen der GKV im Überblick:

Checkliste: Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Ärztliche Behandlung, Krebsvorsorge, Krebsfrüherkennung, Gesundheitsvorsorge
  • Fahr- und Transportkosten zur Behandlung
  • Zahnärztliche Behandlung, Kieferorthopädische Behandlung, Zahnersatz
  • Brillen
  • Soziotherapie
  • Heilpädagogische, psychologische und psychosoziale Maßnahmen für Kinder
  • Stationäre Krankenhausbehandlung, Versorgung in stationären Hospizen
  • Mitaufnahme der Eltern beim Krankenhausaufenthalt eines Kindes
  • Häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe, Kinderbetreuungskosten
  • Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, Hilfsmittel
  • Empfängnisregelung und -verhütung, Schwangerschaftsabbruch, Künstliche Befruchtung, Schwangerschaftsvorsorge, Schwangerschaft und Entbindung
  • Vorsorge im Säuglings- und Kindesalter, Jugend-Gesundheitsuntersuchung, Zahnvorsorge bei Kindern und Jugendlichen
  • Schutzimpfungen
  • Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit, Krankengeld bei Pflege eines Kindes
  • Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes für Schwangere ab dem 4Tag vor der Entbindung maximal 14 Wochen lang
  • Familienversicherung
  • Krankenversicherungsschutz im Ausland
Simone Janson

Von: Simone Janson
0 Kommentare/Pings

Versicherungen

Standardtarife der privaten Krankenversicherung

Seit Juli sind durch die Gesundheitsreform die Privaten Krankenversicherung (PKV) verpflichtet, einen modifizierten Standardtarif anzubieten. Zu diesem Tarif können sich diejenigen versichern, die vorher einmal in der privaten Krankenkasse waren und jene, die noch nie krankenversichert waren und dem PKV-System zuzuordnen sind. Hier wird die beruflichen Biografie betrachtet, in der Regel gilt dies für Selbständige, nicht jedoch für gesetzlich pflichtversicherte Selbstständige. Der Zugang muss diesen Personen ohne Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge gewährt werden. Auch schon bisher privat Versicherten sowie (zeitlich begrenzt) freiwillig gesetzlich Versicherten müssen die Privatkassen den Zugang zu diesem Tarif ermöglichen. – Insbesondere für Personen die nach einer Pleite nicht in die Versicherung zurückkamen und chronisch Kranke, denen die Privatkassen die Versicherung bislang verweigerten, ist dies eine Verbesserung.

Quelle

Pressemitteilung zum Thema