Berufebilder by Simone Janson

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Simone Janson

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Servicewüste

Anti-Amazon-Inititative gegründet:
Der juristische Sachverhalt bei der A-z-Garantie

Gestern habe ich hier im ersten Teil über meine Probleme mit der Amazon A-z-Garantie als Verkäufer bei Amazon-Marketplace berichtet. Der Sache bin ich dann rechtlich auf den Grund gegangen. Und die Rechtskonstruktion ist leider recht verzwickt.
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Frisch Gegründet

Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt):
Was unterscheidet die Mini-GmbH von der GmbH?

mini-gmbh

Die UG haftungsbeschränkt, im Volksmund gerne auch Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH genannt, ist eine Variante der GmbH, die vor allem Gründern kleinerer Unternehmen das Leben einfacher machen soll. Sie wurde zum 1. November 2008 ins Leben gerufen und ist keine eigene Rechtsform, sondern lediglich eine Variante der normalen GmbH.
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Versicherungen

Kurz-Tipps für Existenzgründer:
Welche Versicherungen brauchen Gründer sonst noch?

Wenn Sie sich um die Sozialversicherung gekümmert haben, sind Sie aber lange noch nicht abgesichert: Denn es gibt auch eine Reihe von betrieblichen Versicherungen, über die Sie nachdenken sollten, wenn Sie vollständig abgesichert sein wollen:
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Berufsbild

Mein Existenzgründer-Artikel bei ZEIT-ONLINE:
Die richtige Absicherung – Teil 3

Arbeitslosenversicherung

Selbstständige können sich freiwillig relativ günstig gegen Arbeitslosigkeit versichern. Sie zahlen dafür einen festen Monatsbeitrag von 17,64 Euro (West) oder 14,95 Euro (Ost). Diese freiwillige Arbeitslosenversicherung ist für viele Kleinunternehmer sinnvoll. Leider können nur diejenigen eine abschließen, die vor der Gründung auch in der staatlichen Arbeitslosenversicherung gewesen sind. Eine private Arbeitslosenversicherung lohnt hingegen in der Regel nicht.

Haftpflichtversicherung

Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schäden, die anderen im Rahmen des Geschäftsbetriebes zustoßen – etwa wenn sich jemand in den eigenen Büroräumen verletzt. Für echte Vermögensschäden, beispielsweise wenn die Arbeit nicht rechtzeitig fertig wird und der Kunde finanzielle Einbußen hat, gibt es die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. Die Produkthaftpflicht übernimmt neben Sach- und Personenschäden durch fehlerhafte Produkte auch Vermögensschäden. Bei bestimmten Berufen, zum Beispiel Rechtsanwälten oder Vermögensberatern, ist eine Berufshaftpflicht sogar Pflicht. In manchen Fällen lassen sich berufliche und private Haftpflichtversicherung günstig miteinander kombinieren.

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt zumeist weder Schadensersatzansprüche noch eine vorbeugende Rechtsberatung. Dafür müssen meist teure und nicht immer nötige Leistungen mitgezahlt werden. Eine günstige Alternative für Selbstständige können Rechtsberatung und -schutz über einen Berufsverband sein.

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Servicewüste

Schritt in die richtige Richtung, aber noch keine Gesetzesänderung:
Gerichtsentscheidungen helfen beim Schutz vor Phishing-Betrug

Den Opfern von Phishing-Betrug wurde jetzt durch zwei Gerichtsurteile der Rücken gestärkt: Wenn der Kunde ausreichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat, haftet für Schäden die Bank. Aber vorsicht: Entsprechende Gesetzesänderungen sind aber wohl noch nicht in Sicht.

Etwas Vorschnell titelte der Heise-Verlag in einer Pressemitteilung: “Neue Gesetze schützen Online-Banking-Kunden: Mehr Rechte für Phishing-Opfer”  zur aktuellen Ausgabe 14/09 des Computermagazin c’t i. (Quelle siehe hier:  www.heise-medien.de/presseinfo.php/ct,09,06_19_a/41). Dabei geht es dann inhaltlich “nur” um zwei Gerichtsurteile, die die Position von Phishing-Opfern gegenüber Banken stärken:

Phishing und Pharming – um was geht es?

Das allerdings ist ein Schritt in die richtige Richtung, denn der Phishing-Betrug beim Online-Banking nimmt stetig zu. Die Phishing- und Pharming-Attacken sind raffinierter und professioneller geworden.

Beim Phishing handelt es sich um den Versuch, den Kunden über eine E-Mail auf gefälschte Webseiten zu locken, um an Passwörter, PINs und TANs zu gelangen. Beim Pharming manipulieren die Täter die Adressweiterleitung über den Browser, wodurch der Online-Banking-Kunde ohne sein Wissen auf gefälschten Webseiten surft. Meist werden beim Angriff Schadprogramme wie Trojaner eingesetzt.

Welchen Vorteil bringen die Gerichtsurteile?

Zwar haben sich in der Vergangenheit einige Institute im Sinne des Kunden außergerichtlich mit ihnen geeinigt, vor Gericht hatten sie jedoch meist die besseren Karten. Kürzlich erst haben zwei Gerichtsentscheidungen eine neue Richtung vorgegeben.

Hat der Bankkunde ein Antivirenprogramm, ein aktuelles Betriebssystem und eine eingeschaltete Firewall, habe er seinen PC ausreichend abgesichert. Ansonsten trage das Fälschungsrisiko eines Überweisungsauftrags grundsätzlich die Bank, so die Urteile. Mit der Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie tritt eine Haftung für den Kunden über 150 Euro hinaus nur noch bei mindestens grob fahrlässigem Verhalten ein.

Achtung: Zwei Urteile sind noch keine Gesetzesänderung

Wo Heise bei den ansonsten löblichen Urteil allerdings den Schritt in Richtung Gesetzesänderung sieht, ist mir Schleierhaft. So steht in der Pressemitteilung “Doch das dürfte sich ändern” – Wieso? Die Kunden können sich von nun an auf dies Urteile berufen und damit argumentieren und somit hoffen, sich mit Ihrer Bank zu einigen. Oder selbst klagen.

Die Urteile sind somit ein Schritt in die richtige Richtung. Mehr nicht. Ob daraus eine Gesetzesinitiative entstehen wird, ist fraglich. Fraglich auch, warum Heise eine derart vorschnelle Meldung herausbringt – weil es gut klingt? Oder weiß Heise mehr als wir? So ist das jedenfalls gefährlich, weil es Verbraucher in die Irre führt, die nun glauben, einen Rechtsanspruch auf Schadensersatz von ihrer Bank zu haben.

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Hochschule & Studium

Studenten bei Auslandsaufenthalten:
Ausreichend versichert?

Studenten die ins Ausland gehen, beschäftigen sich bei der Organisation vor allem mit der Finanzierung und der Unterkunft. Das Thema Versicherungen spielt hingegen für die wenigsten eine Rolle – zeigt zumindest eine Studie im Auftrag des AXA-Konzerns. 80% der befragten Studenten halten sich allerdings für ausreichend informiert, aber immerhin 52% glauben, eine private Haftpflichtversicherung sei gesetzlich vorgeschrieben. Das ist nicht so und Studenten können während eines Auslandsaufenthaltes zeitlich unbegrenzt und weltweit haftpflichversichert bleiben. 43% glauben indes, die Haftpflicht gelte nicht im Ausland.

Die wichtigste Versicherung für Studenten ist die Krankenversicherung (95%), gefolgt von der Haftpflicht, Rechtsschutz, Kfz, Hausrat und der Versicherung des Reisegepäcks.

Simone Janson

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Arbeits- & Sozialrecht

GBR-Haftung durch Insolvenzrecht ausgehebelt?

Naja, ganz so krass ist es nicht: Als GBR-Gesellschafter haften Sie grundsätzlich mit Ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten, d.h. Sie kommen für die Schulden, die Sie und/oder Ihr(e) Mit-Gesellschafter gemacht haben, selbst auf. Grundsätzlich, wie gesagt! Doch es kann Sinn machen als GBR-Gesellschafter bei Überschuldung sowie drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit selbst ein Insolvenzverfahren zu beantragen. Denn das Bundesarbeitsgericht entschied:

Ist über das Vermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) das Insolvenzverfahren eröffnet worden, kann während der Dauer des Verfahrens nur der Insolvenzverwalter die persönliche Haftung eines Gesellschafters für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft geltend machen (§ 93 InsO). Der Insolvenzverwalter übt insoweit eine treuhänderische Funktion aus und ist gesetzlicher Prozessstandschafter. Schließt er mit einem Gesellschafter einen Vergleich, so bindet der Vergleich die Gesellschaftsgläubiger grundsätzlich auch dann, wenn damit die persönliche Haftung des Gesellschafters teilweise erlassen wurde.

Im Klartext: Selbst wenn Sie als GBR-Gesellschafter die Haftung übernehmen müssten – das Insolvenzrecht hat Vorrang! Wenn der Insolvenzverwalter Ihnen die Schulden erlässt, wären Sie nach diesem Urteil aus dem Schneider. Das darf aber natürlich kein Freibrief zum Schulden machen sein – schließlicht ist das nur ein Gerichtsurteil und kein Gesetz.

Quelle: Pressemeldung des Bundesarbeitsgerichtes Nr. 86/07

Simone Janson

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Arbeits- & Sozialrecht

Rehtsformen:
GmbH-Reform

Immer wieder werde ich in Veranstaltungen gefragt, wie das denn mit der Limited aussieht. Das könnte sich nun erledigen: Die Bundesregierung will die GmbH reformieren und damit auch für Kleinstgründer aktiver machen. Herzstücke der geplanten Reform, die Gründungen erleichtern soll: Das notwendige Mindestkapitals einer “echten” GmbH bisheriger Prägung soll auf 10.000 Euro abgesenkt werden.

1-Euro-GmbH

Nach dem 1-Euro Job kommt zudem nun die 1-Euro GmbH, die so genannte “haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft”. Bei Verwendung einer vorgegebenen Mustersatzung soll es möglich sein, beurkundsfrei eine “Standard-GmbH” gegründet zu gründen – schließlich soll das Eintragungsverfahren beim Handelsregister durch Abkopplung vom verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren beschleunigt werden.
Kritik an diesem Entwurf gibt es allerdings auch gleich: Wulf Goette, Vorsitzender des für Gesellschaftsrecht zuständigen Senats beim Bundesgerichtshof, kritisierte laut Manager-Magazin, für eine Mini-GmbH ohne Stammkapital gebe es keine praktische Notwendigkeit und sagte “eine Menge von Anwendungsproblemen” voraus.

Problem Haftung

Denn wer vertraut schon der Haftung einer Firma mit einem Kapital von 1 Euro? Zudem begünstige die Reform die Konzerne, während der Mittelstand davon am allerwenigsten profitiere. Die bereits jetzt zu scharfe Haftung des GmbH-Geschäftsführers werde weiter verschärft, die der Gesellschafter zu wenig in den Fokus genommen.
Also mal wieder noch alles offen, da eben noch nicht ganz klar ist, wie das Ergebnis der Reform denn nun im Detail aussieht – und – was noch wichtiger ist, im Alltag angewendet werden kann.
Es bleibt spannend.
Weitere Informationen: hier, hier und hier