Berufebilder by Simone Janson

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Simone Janson

Von: Simone Janson
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Mein Artikel bei ZEIT ONLINE:
Fördergelder für Gründer – Was es sonst noch gibt

Und es gibt weitere Fördermöglichkeiten für bestimmte Gruppen:

Gründerstipendien für Studenten

Auch für gründungswillige Hochschulabsolventen gibt es spezielle Förderungen. Zum Teil sind diese jedoch nur auf bestimmte Zielgruppen begrenzt. So fördert das Land Mecklenburg-Vorpommern technologieorientierte Gründungen aus Hochschulen: Gezahlt werden für maximal 18 Monate Beihilfen zum Lebensunterhalt zwischen 1000 und 1200 Euro im Monat. In Sachsen gibt es ebenfalls ein spezielles Programm und auch das Bundeswirtschaftsministerium fördert gemeinsam mit dem Forschungszentrum Jülich innovative Gründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Hilfen bei Krediten

Derzeit ist es für Existenzgründer schwierig, einen Kredit aufzunehmen, aber auch hier gibt es Hilfen, Beispielsweise das Programm KfW-StartGeld für Unternehmer, die weniger als drei Jahre am Markt sind. Es stellt die Hausbank zu 80 Prozent von der Haftung frei. Zahlreiche Bürgschaftsbanken bieten außerdem das Programm “Bürgschaft ohne Bank – BoB” an. Kreditnehmer können sich direkt an die Bürgschaftsbank wenden, um eine Bürgschaft zu beantragen. Diese prüft den Businessplan und bietet bei positiver Beurteilung eine Kreditbürgschaft in der Regel für 60 und 80 Prozent der Kreditsumme an.

Der Artikel ist bei ZEIT-ONLINE erschienen unter: www.zeit.de/karriere/beruf/2009-10/existenzgruender-foerdergelder?page=2

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Mein Artikel bei ZEIT-ONLINE:
Fördergelder für Gründer – Weiterbildungsförderungen

Gründercoaching

In den ersten fünf Jahren können Existenzgründer einen Zuschuss für eine Beratung beantragen. Gezahlt werden, je nach Region, 50 bis 75 Prozent des Beratungshonorars. Maximal sind es aber 6000 Euro. Als Tageshonorar des Beraters werden maximal 800 Euro gefördert. Den Antrag stellen Existenzgründer bei ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Wirtschaftsfördereinrichtung. Weitere Informationen gibt es bei der www.kfw-mittelstandsbank.de.

Meister-BAföG

In vielen Handwerksberufen ist es als Selbstständiger von Vorteil, den Meistertitel zu haben. In anderen Bereichen ist eine fachliche Weiterqualifizierung zumindest sinnvoll. Wer vor der Gründung eine entsprechende Weiterbildung machen will, kann Meister-BAföG beantragen. Gezahlt wird es teilweise als Zuschuss und teilweise als zinsgünstiges Darlehen. Für einen Vollzeitlehrgang bekommt man monatlich bis zu 614 Euro, bestehend aus 230 Euro Zuschuss sowie 384 Euro Darlehen. Verheiratete bekommen sogar bis 829 Euro. Für jedes Kind erhöht sich Ihr Darlehensanteil nochmals um 179 Euro. Das Darlehen bleibt bis zu sechs Jahren zins- und tilgungsfrei. Danach muss die Förderung innerhalb von zehn Jahren mit monatlichen Raten von mindestens 128 Euro zurückgezahlt werden.

Bildungsscheck

Regional begrenzt sind Bildungsschecks, die zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern oder Nordrhein-Westfalen an Unternehmer für Weiterbildungen gezahlt werden. Den Bildungsscheck beantragen können junge Unternehmen, die nicht länger als fünf Jahre selbständig sind. Bezuschusst werden 50 Prozent der nachgewiesenen Teilnahme- und Prüfungsentgelte – aber nur maximal 500 Euro pro Bildungsscheck. Gefördert werden beispielsweise Sprach- und EDV-Kurse oder Schlüsselqualifikationen wie Rhetorik oder Zeitmanagement.

Der Artikel ist bei ZEIT-ONLINE erschienen unter: www.zeit.de/karriere/beruf/2009-10/existenzgruender-foerdergelder?page=2

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Mein Artikel bei ZEIT-ONLINE:
Fördergelder für Gründer – Einstigsgeld

Wer vor seiner Gründung Arbeitslosengeld II bezogen hat, bekommt das sogenannte Einstiegsgeld.  Über die Genehmigung entscheidet der Arbeitsberater. Die Höhe wird nach der monatlichen Regelleistung des Arbeitslosengeld II berechnet. Außerdem können Selbständige ergänzendes Arbeitslosengeld II beantragen.

Einstiegsgeld

Wer Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bekommt, kann als Existenzgründer ebenfalls gefördert werden – und zwar mit dem Einstiegsgeld. Zweck des Einstiegsgeldes ist es allerdings nicht, Selbständigkeit an sich zu fördern. Es soll vielmehr Empfängern von ALG II helfen, den Schritt aus der Langzeitarbeitslosigkeit heraus in die Selbständigkeit zu wagen. Das Einstiegsgeld wird zusätzlich zum Arbeitslosengeld II gezahlt.

Ergänzendes Arbeitslosengeld II

Wer schon selbständig ist, aber nicht genug zum Leben verdient, kann ergänzendes Arbeitslosengeld II in Höhe des normalen ALG II-Satzes bekommen. Wie viel “nicht genug” ist, lässt sich jedoch nur grob sagen: Der genaue Wert richtet sich nach den tatsächlichen Miet- und Heizkosten und den persönlichen Freibeträgen. Als Richtwert gilt: Die Einkommensgrenze, unterhalb derer Selbstständige ergänzendes Alg II bekommen können, liegt für Alleinstehende in Westdeutschland bei rund 950 Euro, für ein Paar mit einem Kind in Ostdeutschland bei 1.600 Euro. Allerdings dürfen Antragsteller nur sehr wenig Vermögen auf der Bank haben.

Alle Einkünfte werden außerdem auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Wessen Lebenspartner zu viel verdient, bekommt in der Regel keinen Zuschuss. Und nur wer nachweisen kann, dass die zusätzliche Hilfe nur vorübergehend ist und mit der Selbständigkeit eigentlich ein existenzsicherndes Einkommen erwirtschaftet wird, ist weitgehend von den Verpflichtungen normaler ALG-II-Empfänger befreit.

Der Artikel ist bei ZEIT-ONLINE erschienen unter: www.zeit.de/karriere/beruf/2009-10/existenzgruender-foerdergelder?page=2

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Mein Artikel bei ZEIT ONLINE:
Fördergelder für Gründer – Gründungszuschuss

Wer sich selbständig macht, kann eine Vielzahl staatlicher Hilfen in Anspruch nehmen. Mein aktueller Artikel auf ZEIT ONLINE gibt eine Übersicht für Existenzgründer.

Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss ist der Nachfolger der Ich-AG. Grundvoraussetzung für die Bewilligung der Förderung ist ein Restanspruch auf mindestens drei Monate Arbeitslosengeld – sowie die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, über die ein umfassender und von einer unabhängigen Beratungsstelle geprüfter Businessplan vorliegt. Gezahlt wird dann ein Betrag in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes I – und zwar für neun Monate. Außerdem erhält man in dieser Zeit einen Zuschlag von 300 Euro im Monat für die soziale Absicherung. Sollte die Arbeitsagentur nach neun Monaten den Antrag noch einmal verlängern, wird für weitere sechs Monate nur noch der Zuschlag von 300 Euro gezahlt.
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Wie wird der Gründungszuschuss geleistet?

Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet: Für neun Monate gibt es den Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes. Danach können Gründer für sechs weitere Monate 300 Euro für ihre soziale Absicherung bekommen – jedoch nur, wenn sie mit ihrem Unternehmen Einnahmen erzielt haben. Anspruch auf den Gründungszuschuss haben alle, die bis zur Gründung noch mindestens 90 Tage Arbeitlosengeld I bekommen hätten.

Der Artikel ist bei ZEIT-ONLINE erschienen unter: www.zeit.de/karriere/beruf/2009-10/existenzgruender-foerdergelder?page=2

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Microsoft:
Starthilfe für junge IT-Unternehmen

Auf der Entwicklerkonferenz Xtopia hat Microsoft heute sein weltweites Programm BizSpark vorgestellt. Damit unterstützt der Softwarekonzern ab sofort IT-Unternehmen in der Gründungsphase in Deutschland und 36 weiteren Ländern. Für eine Programmgebühr von 100 US-Dollar erhalten die Unternehmen vollen Zugang zu Microsofts Entwicklungssoftware und Servertechnologien, die schnell und unkompliziert als Download zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus profitieren die Start-ups von der Verbindung zu Netzwerkpartnern in der ganzen Welt und gewinnen so an globaler Sichtbarkeit für Kunden, Investoren und Partner. Microsoft baut damit sein Engagement für High-Tech-Start-ups deutlich aus und ergänzt bereits bestehende Förderprogramme wie die deutsche High-Tech-Gründerinitiative «unternimm was.» und das weltweite «Accelerator Program».

Förderung in der Startphase

Die Schwelle zur Aufnahme in das Programm ist bewusst niedrig gehalten: BizSpark ist offen für alle nicht-börsennotierten IT-Start-ups mit einem software-basierten Produkt- und Serviceangebot. Der Start des Geschäftsbetriebes der Firma darf zum Zeitpunkt der Aufnahme nicht länger als drei Jahre zurückliegen und der jährliche Umsatz muss weniger als eine Million US-Dollar betragen. Bewerben können sich auch Start-ups, die die formale Unternehmensgründung noch nicht vollzogen haben.

«Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten, wie wir sie momentan erleben, brauchen junge Softwareunternehmen Unterstützung, um ihre Produkte schneller marktreif zu machen. Von innovativen Lösungen, die hier entwickelt und weltweit vertrieben werden, profitiert schließlich der gesamte Wirtschaftsstandort Deutschland», erklärte Achim Berg, Geschäftsführer Microsoft Deutschland, das Anliegen des Programms.

Software, Support und Sichtbarkeit

Schwerpunkt der Förderung durch BizSpark ist der schnelle und unkomplizierte Zugang zu Entwicklungstools und Plattformtechnologien. Ebenso im Programm enthalten sind Lizenzen für Serverprodukte, um eine Web- oder SaaS-Anwendung (‘Software as a Service’) auch produktiv zu betreiben. Für die Nutzung der Software, die als Download zur Verfügung gestellt wird, berechnet Microsoft lediglich eine Programmgebühr von 100 Dollar pro Unternehmen, die erst nach Abschluss der dreijährigen Nutzungsdauer zu entrichten ist.

Neben der Software und dem technologischen Support profitieren die Start-ups auch vom weltweiten Netz der BizSpark-Partner: Investoren, staatliche und private Gründerinitiativen sowie Businessplan-Wettbewerbe stehen den Start-ups beratend zur Seite. Über die internationale Website des Programms wird eine höhere Sichtbarkeit für die Unternehmen gegenüber potenziellen Investoren, Partnern und Kunden geschaffen.
Zugang über Netzwerkpartner

Weltweit wird das Programm von mehreren hundert Netzwerkpartnern begleitet. «Durch das BizSpark-Programm entlastet Microsoftjunge IT-Unternehmen finanziell enorm», kommentierte Kerstin Trautmann, Geschäftsführerin von FutureSAX, einem der deutschen Netzwerkpartner. «Das Kapital, das sie sonst für die Entwicklungssoftware aufwenden müssten, können sie jetzt für ihre Kernprojekte verwenden und so ihr Innovationspotenzial besser ausschöpfen.»

Weltweites Portal bietet Einstieg

Informationen zum Programm und die Liste der Partner sind auf dem zentralen BizSpark-Portal zu finden. Interessierte Start-ups können sich über das Portal direkt an einen der Netzwerkpartner wenden, die anhand der Programmkriterien über die Aufnahme entscheiden.

In Deutschland ergänzt BizSpark das bestehende Angebot der Gründerinitiative «unternimm was.» von Microsoft: Während die Tiefenförderung der Initiative weiterhin ausgewählte High-Tech-Start-ups intensiv bei der technologischen Weiterentwicklung sowie im Vertrieb und Marketing unterstützt, bietet BizSpark eine Breitenförderung, die sich an alle IT-Start-ups richtet.

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Geld für StartUps:
Exist Gründerstipendium

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vergibt seit Neuestem das EXIST-Gründerstipendium. Es soll Gründerinnen und Gründer aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen unterstützen, die ihre Gründungsidee in einen Businessplan umsetzen möchten. Dabei sollte es sich um technologisch-innovative Gründungsvorhaben mit guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handeln. Das EXIST-Gründerstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und wird durch den Europäischen Sozialfonds kofinanziert.

Welche Gründungen werden gefördert?

  • Wissenschaftler/innen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten
  • außeruniversitären Forschungseinrichtungen
  • Hochschulen
  • Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter/innen (bis zu 5 Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden).
  • Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben.
  • Gründerteams bis max. 3 Personen. Teams, die sich mehrheitlich aus Studierenden zusammensetzen, werden nur in Ausnahmefällen gefördert.
  • Innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben im produzierendem Gewerbe.
  • Innovative wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.
  • Eine Unternehmensgründung während der Förderphase ist möglich, sie darf allerdings nicht bereits zu Beginn der Förderung erfolgt sein.

Was können Sie bekommen?

  • Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium: Promovierte Gründer/innen 2.500 Euro/Monat, Absolventen mit Hochschul-Abschluss 2.000 Euro/Monat, Studierende 800 Euro/Monat, zusätzlich ein Kinderzuschlag von 100 Euro/Monat pro Kind.
  • bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams max. 17.000 Euro) für Sachausgaben.
  • Coaching bis 5.000 Euro.
  • Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr.


Was müssen Hochschule, Forschungseinrichtung und Gründer leisten?

Die Hochschule bzw. Forschungseinrichtung muss den Antrag stellen, in ein Gründernetzwerk eingebunden sein, stellt dem Gründer/der Gründerin einen Mentor und einen Arbeitsplatz zur Verfügung, garantiert kostenfreie Nutzung der Infrastruktur und verwaltet die Fördermittel.

Der/die Gründer/in erhält Coachingleistungen des Gründer-Netzwerks, besucht eintägiges Seminar „Gründerpersönlichkeit”, präsentiert erste Ergebnisse zum Businessplan nach 5 Monaten, legt einen Businessplan nach 10 Monaten vor und führt Steuern und Sozialversicherungen eigenverantwortlich ab.

Der Antrag ist hier zu stellen – Antragstellung  jederzeit möglich:

Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PtJ)
Außenstelle Berlin
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
E-Mail: ptj-exist-gruenderstipendium@fz-juelich.de

Simone Janson

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Pfiffige Existenzgründungen in Hamburg prämiert

In Hamburg wurden jetzt innovative Gründungs-Ideen prämiert. Einundzwanzig pfiffige Geschäftsideen lagen der Jury des Hamburger INNOTECH-Preises 2008 vor, der jährlich von Wolfram Birkel vom hit-Technopark und Dr. Helmut Thamer von TuTech Innovation GmbH gemeinsam ausgeschrieben wird.

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Simone Janson

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Arbeits- & Sozialrecht

Gründungszuschuss:
Was zahlt die Arbeitsagentur?

Der Gründungszuschuss hat als Förderinstrument ICH-AG und Überbrückungsgeld abgelöst. Sie bekommen zunächst für neun Monate einen Betrag in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes I zum Lebensunterhalt, zudem Zuschuss für die soziale Absicherung. Dann können Sie nochmals für sechs Monate einen Teilbetrag bekommen. Voraussetzungen: Sie sind arbeitslos und Sie können die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens sowie Ihre unternehmerische Eignung nachweisen. Der Gründungszuschuss ist dabei in den ersten neun Monaten keine Ermessensleistung; sofern Sie die Bedingungen erfüllen, haben Sie einen Rechtsanspruch darauf. Neu sind auch die Regelungen zur Fortführung einer nebenberuflichen Selbständigkeit.
Doch Sie haben auch einige Pflichten, müssen ein bestimmtes Procedere einhalten und auf Sperrzeiten und die Sozialversicherung. Informationen in meinem InsidePaper Existenzgründung.