Berufebilder by Simone Janson

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Simone Janson

Von: Simone Janson
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Medien & Web 2.0

Kurioses Urteil:
Hobby Imker bleibt für Autoradio von der GEZ verschont

Für ein Radio in einem Fahrzeug, das auch zur Ausübung der Hobby-Imkerei genutzt wird, muss keine Rundfunkgebühr gezahlt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Kläger wurde vom Südwestrundfunk zur Rundfunkgebühr für ein Autoradio herangezo­gen, weil er das Fahrzeug für seine Imkerei nutzt. Die hiergegen erhobene Klage hatte vor dem Verwaltungsgericht Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht lehnte den Antrag des Süd­westrundfunks auf Zulassung der Berufung ab.

Nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag falle für ein Zweitgerät grundsätzlich keine Rundfunkgebühr an. Die Gebührenfreiheit gelte allerdings nicht für Zweitgeräte in Kraftfahr­zeugen, die zu anderen als privaten Zwecken genutzt würden. Die Nutzung eines Fahr­zeuges zur Ausübung der Imkerei, die der Kläger als Liebhaberei ohne Gewinn betreibe, sei jedoch dem privaten Bereich der Lebensführung zuzurechnen. Deshalb müsse der Kläger für sein Autoradio keine Rundfunkgebühr zahlen.

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Medien & Web 2.0

Selbständige:
Achtung, die GEZ kom

Seit 1. Januar 2007 gilt auch ein internetfähiger Computer – also eigentlich jeder Computer – auch als Rundfunkempfangsgerät und die GEZ bietet entsprechend mit 5,52 Euro zur Kasse, sofern nicht ohnehin schon ein rundfunkfähiges Gerät zu privaten Zwecken angemeldet wurde. Selbständige jedoch müssen für Ihr beuflich genutzes Gerät praktisch doppelt zahlen.
Die GEZ hat sich von dieser Regelung ca. 100.000 Neuanmeldungen versprochen. Diese Ziel wurde aber offenbar nicht erreicht: Zur Zeit, so die GEZ-Sprecherin, seien rund 67.000 Geräte erfasst, davon gut 50.000 gewerbsmäßig genutzte Computer und Handys. Um die Anmeldungen zu steigern, will die GEZ in diesem Sommer eine Kampagne starten, die sich gezielt an Computerbesitzer wendet.
Freiberufler kämen dabei nach einem Bericht des Tagesspiegel besonders als Neugebührenzahler infrage. Sie seien oft oft noch nicht mit einem beruflich genutzten Gerät erfasst. Momentan warte die GEZ noch ab, wie viele Computernutzer sich freiwillig anmeldeten, zitiert der Tagesspiegel eine GEZ-Sprecherin. Es sei jedoch denkbar, dass Gebührenzentrale demnächst mittels Adresslisten gezielt gewerbliche Nutzer und auch Freiberufler gezielt aufspüre.
Zum Artikel des Tagesspiegel: www.tagesspiegel.de/medien/videos//wirtschaft/Verbraucher;art131,2340113
Zum Artikel im Ratgeber Mediafon: www.mediafon.net/ratgeber_haupttext.php3?id=40e19061e4a9a

Simone Janson

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Medien & Web 2.0

Rundfunkgebührenstaatsvertrag der Bundesländer:
Schon GEZahlt?

Schaffen Sie Radio und Fernseher ab und kündigen Sie bei der GEZ. Empfiehlt zumindest Dietrich von Hase. Und selbst die Pressestelle der GEZ hat dieser Argumentation offenbar nichts entgegenzusetzen. Sie können mit Ihrem PC per DSL ohne GEZ-Gebührenpflicht ganz legal beliebig viel Radio hören oder fernsehen.

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Simone Janson

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Medien & Web 2.0

GEZ:
Haushaltsabgabe statt PC-Gebühr?

Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) kündigte in einem Welt-Interview an, dass die Länderchefs ARD und ZDF den Auftrag geben werden, “ein neues Gebührenmodell zu entwickel, das an Haushalte und Betriebsstätten anknüpft und nicht mehr an das Vorhandensein von Empfangsgeräten”.

Der letzte Stand der Dinge war, dass durch die Einführung einer PC-Rundfunkgebühr in höhe der bisherigen Radiogebühr gerade kleine Selbständige zusätzlich belastet werden: Wer nämlich zusätzlich zum privat genutzen TV und Radio einen PC beruflich nutzt, soll dafür ab 2007 zahlen. So ist das auch heute schon, wenn man Radio und TV auch beruflich nutzt oder ein Autoradio in einem auch beruflich genutzten Auto nutzt. Der Anteil der beruflichen Nutzung spielt dabei keine Rolle. Nun soll also ein neues Modell kommen.

Die entsprechende Entscheidung wird anlässlich der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag und Freitag (19./20. Oktober) erwartet. Laut Wulff könnten entsprechende Staatsverträge 2008 ratifiziert werden. Ob die Ministerpräsidenten für die Übergangszeit ein Moratorium, die Einführung der Radio-Gebühr für neue Empfangsgeräte oder etwas anderes beschließen werden bleibt einstweilen noch offen.

Die öffentlich-rechtlichen Sender scheinen sich auf die Entscheidung schon eingestellt zu haben. So sagte NDR-Intendant Jobst Plog in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung: “Im Prinzip wäre es gut, wenn sich Wege fänden, die Gebühr nicht mehr an die Bereitstellung von Rundfunkempfangsgeräten zu knüpfen. Eine Medien-Haushaltsabgabe, die in diesem Zusammenhang diskutiert wird, müsste jedoch aufkommensneutral sein.” – Zu eine Verlängerung des Moratoriums wird es allerdings seiner Ansicht nach nicht kommen.