Berufebilder by Simone Janson

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Simone Janson

Von: Simone Janson
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Frei & Mobil Arbeiten

Serie – Geld verdienen mit Bloggen:
Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Sozialversicherung bei Blog-Einnahmen im In- und Ausland

Bislang habe ich in meiner Serie verschiedene Verdienstmöglichkeiten für Blogs vorgestellt. Es wird nun Zeit, sich auch die rechtliche Seite anzuschauen: Muss man für Einnahmen aus Blogs Steuern abführen? Wie sieht das mit Sozialversicherung aus? Und was müssen bloggende Journalisten beachten?
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Versicherungen

Kurz-Tipps für Existenzgründer:
Sozialversicherung im Überblick

Wer selbstständig ist, muss sich auch selber um seine Absicherung kümmern. Dabei hat man die Qual der Wahl zwischen den gesetzlichen Sicherungssystemen oder einer privaten Vorsorge. Wie soll man sich entscheiden?
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Arbeits- & Sozialrecht

Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkasse können für Hartz-IV-Empfänger übernommen werden:
Welches sind die Härtefälle?

Verschiedene Krankenkassen haben bereits ab Februar dieses Jahres die Erhebung von Zusatzbeiträgen angekündigt. Wer jedoch Arbeitslosengeld II bekommt, für den kann im Härtefall der Zusatzbeitrag übernommen werden. Wie geht das?
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Versicherungen

Mein Existenzgründer-Artikel bei ZEIT-ONLINE:
Die richtige Absicherung – Teil 1

Mit steigender Arbeitslosigkeit nehmen in Deutschland auch die Zahlen der Existenzgründungen zu. Das ist das Ergebnis des aktuellen Gründerreports der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Damit der Weg in die Selbständigkeit auch klappt, sollten Gründer gut informiert und besser doppelt abgesichert sein. Nur: Welche Versicherungen sind notwendig und welche verzichtbar, wenn jeder Cent zum Aufbau des Geschäfts benötigt wird? ZEIT ONLINE hat eine generelle Übersicht zusammengestellt.
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Kranken- und Pflegeversicherung

Selbstständige müssen sich krankenversichern und haben die Wahl: Wer zuvor in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung war, kann dort bleiben. Er zahlt dafür 14,3 (ohne Anspruch auf Krankengeld) oder 14,9 (inklusive Krankengeld ab der 4Krankheitswoche) Prozent seines Einkommens. Da die Kassen aber zunächst davon ausgehen, dass Selbständige mehr als 4050 Euro im Monat verdienen, sind derzeit mindestens 579,15 Euro monatlich zu zahlen. Wer nachweist, dass er weniger als 1890 bzw. 1260 Euro verdient, kann die Beiträge auf 180,18 bis 227,27 Euro drücken. Wer nebenberuflich selbständig ist – das bedeutet, dass man nicht mehr als 18 Stunden in der Woche arbeiten darf – und hauptberuflich Kinder erzieht oder eine Aus- oder Weiterbildung macht, zahlt nur 120,12 Euro. Dazu kommt die Pflegeversicherung mit 1,95 Prozent vom maßgeblichen Einkommen; Kinderlose zahlen nochmals einen Zuschlag von 0,25 Prozent.

Wem das zu teuer ist oder wer zuvor nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung war, kann sich privat versichern. Ist die Pflichtversicherungszeit in der gesetzlichen Kasse noch nicht länger als sechs Monate vorüber, bietet sich der günstigere Basistarif an. Der Beitrag darf dann monatlich 605,54 Euro nicht übersteigen.

Fein raus sind Arbeitnehmer, die nur nebenher selbständig arbeiten: Solange sie damit nicht mehr verdienen als in ihrem Hauptjob, hat ihr Einkommen keinen Einfluss auf die Versicherungsbeiträge. Ehepartner und Studierende bis 25 Jahren können kostenlos in der Familienversicherung bleiben, wenn Sie weniger als 360 Euro im Monat erwirtschaften.

Rentenversicherung

Die staatliche Rentenversicherung ist nur für einige Gründer Pflicht: Selbstständige in Lehr-, Heil- und Pflegeberufen, zulassungspflichtige Handwerker sowie Unternehmer, die mehr als fünf Sechstel Ihres Einkommens von nur einem Kunden erhalten, müssen 19,9 Prozent ihres Einkommens in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Ausnahme: Ihr Gewinn ist nicht höher als 4800 Euro im Jahr oder sie beschäftigen sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer.

Alle anderen können sich freiwillig versichern und ihre Beiträge frei wählen. In den ersten fünf Jahren nach der Gründung können sie durch eine Pflichtversicherung den Anspruch auf Riester-Förderung erwerben. Die private Altersvorsorge ist oft lukrativer als die staatliche Rentenversicherung, die jedoch mehr Sicherheit verspricht, aber nur magere Renditen abwirft und zumeist hohe Gebühren kostet. Experten empfehlen daher die Anlage in Fonds, am Besten in gebührensparenden Fondssparplänen. Das ist jedoch nicht risikofrei. Für wen sich welche Altersvorsorge lohnt, sollte bei einem oder besser mehreren unabhängigen Versicherungsberatern in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden.

Dieser Beitrag erschien in ZEIT-ONLINE unter www.zeit.de/karriere/beruf/2009-10/versicherungen-existenzgruender

Simone Janson

Von: Simone Janson
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Arbeits- & Sozialrecht

Minijobs für Schüler:
Darauf müssen Sie achten

Die Sommerferien haben vielerorts begonnen oder stehen vor der Tür. Viele Schüler bessern während dieser Zeit ihre Finanzen auf.

Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass Schüler grundsätzlich die gleichen Abgaben zahlen müssen wie normale Arbeitnehmer. Wer aber lediglich die Sommerferien zum Arbeiten nutzt, übt eine kurzfristige Beschäftigung aus. Dann müssen aus dieser Beschäftigung keine Beiträge gezahlt werden, egal wie hoch der Verdienst ist.

Eine “kurzfristige” Beschäftigung liegt immer dann vor, wenn diese insgesamt zwei Monate oder fünfzig Arbeitstage im laufenden Jahr nicht überschreitet. Das es nicht mehr wird, muss von vornherein festgelegt sein.

Dauert die Beschäftigung länger, wird also beispielsweise auch außerhalb der Ferien regelmäßig gearbeitet, bleibt sie versicherungsfrei, wenn es sich um einen Minijob handelt. Hier dürfen das ganze Jahr über regelmäßig monatlich bis zu 400 Euro verdient werden, ohne dass man selbst Rentenversicherungsbeiträge zahlen muss. Das übernimmt der Arbeitgeber, der eine Pauschale für die Renten- und Krankenversicherung zahlt.

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Versicherungen

Minijobber:
Was tun, wenn man bislang nicht krankenversichert war?

Auch das gibt es: Minijobber, die bislang gar nicht krankenversichert waren. Denn mit Beginn des Jahres 2009 müssen sich von nun an alle krankenversichern. Zu diesem Personenkreis zählen von nun auch Minijobber!
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Simone Janson

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Versicherungen

Gesundheitsfonds:
Was ändert sich bei der Krankenversicherung für Minijobs?

Die Antwort auf diese Frage lautet: Nichts! Wer einen einen versicherungsfreien 400-Euro-Minijobber beschäftigt, zahlt auch weiterhin einen Pauschalbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 13 Prozent des Arbeitsentgelts.

Natürlich nur, wenn der Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht-, freiwillig oder familienversichert ist. Der Pauschalbeitrag fällt daher auch für Personen an, die bereits aufgrund ihrer Hauptbeschäftigung Krankenversicherungsbeiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze zahlen.

Simone Janson

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Arbeits- & Sozialrecht

Umfrage:
Viele Minijober machen Schwarzarbeit

Von rund 40 Millionen Haushalten in Deutschland hat fast jeder Fünfte schon einmal eine Hilfe schwarz beschäftigt – also ohne Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung oder Steuern zu zahlen. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS Emnid im Auftrag der Minijob-Zentrale. Es wurde untersucht, welche Rolle Schwarzarbeit in Privathaushalten spielt, und wie Haushaltsführende ihre Arbeit in Haus, Wohnung oder Garten managen.

Laut Studie haben 18 Prozent der 2.091 befragten Männer und Frauen ab 14 Jahren bereits einmal eine Hilfe in ihrem Haushalt arbeiten lassen, ohne sie anzumelden. Für viele ist das nur ein Kavaliersdelikt: Die Nachbarn machen es, die Bekannten machen es, und die Freunde machen es auch.Ein schlechtes Gewissen haben die meisten heimlichen Arbeitgeber (79 Prozent) daher nicht. Ihr Hauptmotiv: Sie wollen die Haushaltskasse schonen. 27 Prozent von ihnen geben an, dass sie Geld sparen möchten.

Wer eine Hilfe als 400-Euro-Minijobber anmeldet, kann seit 2009 jedoch sogar 20 Prozent der gesamten Ausgaben von seiner Einkommensteuer abziehen statt wie bisher 10 Prozent – maximal jedoch 565 Euro pro Jahr. Manche Befragte schrecken zudem vor dem bürokratischen Aufwand zurück, den sie hinter einer Anmeldung vermuten. Mit dem Haushaltsscheckverfahren der Minijob-Zentrale, einem einseitigen Formular, wurde der Aufwand jedoch stark vereinfacht.

Doch nicht in jedem Fall ist es der Arbeitgeber, der sich um eine Anmeldung drücken möchte. Jeder Vierte (24 Prozent) beschäftigt seine Hilfe schwarz, weil sie nicht offiziell arbeiten will. Viele Haushalte würden ihre Hilfe gerne anmelden, wenn diese dazu bereit wäre. Doch vielen Arbeitnehmern ist nicht bewusst, dass sie von einer Anmeldung profitieren. Sie werden beispielsweise zur gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet, haben das Recht auf Urlaub und auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Simone Janson

Von: Simone Janson
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Versicherungen

Überblick:
Krankenversicherung – aber wie?

Für Arbeitnehmer ist es meist keine Frage, wie Sie sich krankenversichern. Anders sieht das für diejenigen aus, die nicht über ihren Job automatisch pflichtversichert sind: Selbständige, Arbeitslose Minijobber oder Studenten beispielsweise haben bei der Krankenversicherung ganz unterschiedliche Optionen. Ein Überblick. Weiterlesen →