Berufebilder by Simone Janson

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Simone Janson

Von: Simone Janson
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Medien & Web 2.0

Wie manche Firmen mit "tollen" Kooperationsangeboten richtig absahnen wollen:
Dreist ist Geil!

Es gibt Dinge, über die ich immer wieder den Kopf schütteln möchte. Und manchmal frage ich mich, ob es nun die Dummheit ist, dass manche Leute einfach vergessen, dass auch Journalisten von irgendwas vom Schreiben leben müssen – oder doch die pure Dreistigkeit nach dem Motto “Ich versuch es halt mal!”, die manche Leute antreibt. Was war passiert?

Am Freitag erhielt ich eine jubelnde E-Mail einer Dame, die als “Global Management” (interessante Berufsbezeichnung für eine einzelne Person) der in Bonn ansässigen iSC International GmbH firmiert und mir mitteile, dass Sie zwei meiner Büch in ihrem Nachrichtenportal vorgestellt und darüber auf meinen Blog gelangt sei. Daher wolle sie mir nun eine Kooperation anbieten.

Ich freue mich immer über Kooperationsangebote…

Super, habe ich gedacht, ich freue mich immer über Kooparationsangebote. Und interessiert weitergelesen. Was mir dann aber vorgeschlagen wurde, hat mir fast die Schuhe ausgezogen:

  • Für die Site my-career-homepage.com wurde mir Bannertausch, Linktausch und Affiliate-Partnerschaft angeboten. Na gut denke, etwas überambitioniert die Gute, die Site hat 0 Pagerank und einen Alexarank von über einer Million – was habe ich also von Links und Bannern? Genau gar nichts..

edit: Wie ich in der folgenden E-Mail erfuhr, wie ich gechrieben habe, erst seit zwei Wochen online. Die Seite sei aber in über 400 Suchmaschin eingetragen… um ganz ehrlich zu sein, ändert das für mich nichts an der Tatsache, dass die momentan noch einen sehr niedrigen Wert hat.

Weitere Angebote

  • Außerdem dürfe ich Mitgliedern und Buchkäufern. Mitglieder-Rabatte beim Erwerb einer Bewerber-Homepage anbieten (für einmal 59 Euro lebenslang)… Phantastisch: Ich soll also meinen Lesern noch irgendwelche Verträge aufschwatzen und darin liegt dann ein Mehrwert für mich? Ich bin begeistert.
  • Aber es geht weiter: Auf der Site www.career-journal.com/ könnte ich, neben dem obligatorischen Link- und Bannertausch (so viele Link- und Bannerplätze habe ich gar nicht… na gut, hier hätte es sich vielleicht etwas mehr gelohnt), Online-Chats durchführen. Unbezahlt natürlich. Man muss sich das auf der Zunge, bzw. auf der Netzaut zergehen lassen: Ich soll deren Site bespaßen, wo ich schon mit meiner eigenen Site genug zu tun habe, und erhalte keinerlei Geld dafür? Herrlich!
  • Ach ja, selbstredend wollte man auch meinen Content haben – umsonst und im Volltext. Natürlich mit Link auf meine Site. Und vielleicht, offenbar gedacht als kleines Dankeschön, gäbe es ja vielleicht auch mal eine Pressemitteilung, die ich bei mir veröffentlichen wolle… (Quizfrage: bin ich Pressemitteilungs-Zweitverwerter oder Journalistin?)
  • Und es kommt, man glaubt es kaum, noch besser: Mir wurde auch eine Kooperation im Rahmen der Kompetenzmeile vorgeschlagen, deren Ziel es ist, im Rahmen von Messen Beratungsleistungen für die Messebesucher anzubieten, die Ihre (berufliche) Kompetenz stärken. Mehr zur Kompetenzmeile hier: www.campuschances.de/de/54.html. Sprich: Ich darf mit meinen Kompetenzen das Ansehen der Kompetenzmeile stärken und ein wenig Werbung für mich machen (was in dem Fall wenig bringt, da ich gar keine Beratungsdienstleistung anbiete, aber das kleine Detail hat die Dame wohl übersehen). Und: von einer Bezahlung der Beratung, weder durch die Messebesucher noch durch die Kompetenzmeile steht da auch nichts…

Aber ich bin ja optimistisch

Aber nun gut, man kann ja mal optimistisch sein. Vielleicht steckt wirklich die ganz große Chance genau hinter diesem Angebot! Und da die Dame ja offen für Kooperationen auf Basis einer Win-Win-Situation ist, schrieb ich ihr ganz optimistisch ein Gegenangebot zurück.

Sinngemäß, dass mich Bannertausch interessieren würde, wenn ihre Site die entsprechenden Zugriffszahlen aufweise (was ich bei ihrer Site aber nicht sehen könnte), dass ich für Chats und Messeauftritte als Dienstleistung für ein entsprechendes Honorar offen wäre. Dass ich aber immer nach Expertentipps für meine Sites suchte.

Leberwurst und Co KG

Die Antwort kam bereits Sonntag-Abend (übrigens ist es immer lustig zu lesen, dass bei jeder E-Mail, die man die Dame schreibt, eine automatisierte Rückantwort kommt mit dem Hinweis, dass sie ihre E-Mails nur einmal am Tag abruft! Geile Wichtigtuerei!) und glich einer beleidigten Leberwurst:

Die Dame mokierte sich über meinen Honorawunsch, ärgert sich aber gleichzeitig darüber, dass ich ihre Artikel kostenfrei einstellen möchte. Überhaupt scheint sie generell etwas dagegen zu haben, dass man kostenfrei etwas von ihr will. Warum nur?

Außerdem weist sie auf eine andere ihre Sites hin, deren Pagerank immerhin 5 und einen Alexa-Rank von 112.548 aufweist (ja tatsächlich!), wovon ich ja weit entfernt sei (wirklich meterweit!!!). Das ist aber ein wenig wie Äpfel mit Birnen vergleichen: zu dieser Site habe ich gar kein Kooperationsangebot bekommen…

Die Aussage, die mich in der E-Mail aber wirklich begeistert hat:

Das ist nicht unser Verständnis einer Kooperation auf Augenhöhe. Ihr Vorschlag erscheint mir ein wenig einseitig.

Zum Thema Veröffentlichung

Ich fand die Geschichte spontan so gut, dass ich das unbedingt veröffentlichen musste. Das ist in Deutschland leider nicht so ganz einfach mit dem Veröffentlichen von E-Mails: Private E-Mails darf man gar nicht veröffentlichen, Geschäftliche nur, wenn nicht tatsächlich ein überragendes Informationsinteresse der Allgemeinheit begründet werden kann. Mehr dazu hier!

Letzteres ist jedoch für mich in diesem Fall gegeben: Ich möchte die Allgemeinheit auf solche m.E. unseriösen Geschäftspraktiken aufmerksam machen, die Journalisten, Berater usw. mit gut klingenden Angeboten ködern wollen, dabei aber geschickt verschleiern, dass es aber nichts zu verdienen gibt.

Sicherheitshalber veröffentliche ich aber die E-Mail auch gar nicht, sondern gebe nur deren inhalt indirekt wieder, was für mich als zitieren im Rahmen der rechtlichen Gegebenheiten gilt, da ich diesen Artikel ja zum Großteil selbst verfasst habe. Und ich nenne auch den Namen der Dame nicht.

Das sage ich deshalb so deutlich, weil man sich bei iSC offenbar seiner seltsamen Geschäftspraktiken bewusst ist: Denn unter der allereresten E-Mail prangt ein ausführlicher Hinweis, dass der Inhalt der Mail vertraulich und möglicherweise rechtlich geschütz sei (klingt so, als könne man sich nicht entscheiden.. und nach welchem Recht eigentlich?) und dass ich die Nachricht anschließend sofort von meinem System löschen solle… Ich bezweifle ehrlich gesagt, dass mich irgendjemand zwingen kann, Beweismittel zu vernichten, noch dazu unter Androhung von strafrechtlicher und zivilrechtlicher Strafe… Gegen was will man sich denn hier absichern?

Nun gut. Schließlich habe ich die Dame auch darauf Aufmerksam gemacht, dass ich die Geschichte öffentlich zu machen gedenke, indem ich in meiner letzten E-Mail schrieb:

“Ich lache mich tot!!! :-) ))) Meinen Lesern wird es ebenso ergehen!
Vielen dank für diese wirklich erbauliche Geschichte!”

Ich habe dann bis jetzt, 15.30 Uhr auf eine Reaktion gewartet, die mir genau das untersagt. Nichts passiert. Selbst wenn die Dame ihre E-Mails nur einmal am Tag liest (wir erinnern uns?)…

Daher: Ich nehme das als Einverständniserklärung und voila… hier ist die Geschichte!


Simone Janson

Von: Simone Janson
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Servicewüste

Schritt in die richtige Richtung, aber noch keine Gesetzesänderung:
Gerichtsentscheidungen helfen beim Schutz vor Phishing-Betrug

Den Opfern von Phishing-Betrug wurde jetzt durch zwei Gerichtsurteile der Rücken gestärkt: Wenn der Kunde ausreichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat, haftet für Schäden die Bank. Aber vorsicht: Entsprechende Gesetzesänderungen sind aber wohl noch nicht in Sicht.

Etwas Vorschnell titelte der Heise-Verlag in einer Pressemitteilung: “Neue Gesetze schützen Online-Banking-Kunden: Mehr Rechte für Phishing-Opfer”  zur aktuellen Ausgabe 14/09 des Computermagazin c’t i. (Quelle siehe hier:  www.heise-medien.de/presseinfo.php/ct,09,06_19_a/41). Dabei geht es dann inhaltlich “nur” um zwei Gerichtsurteile, die die Position von Phishing-Opfern gegenüber Banken stärken:

Phishing und Pharming – um was geht es?

Das allerdings ist ein Schritt in die richtige Richtung, denn der Phishing-Betrug beim Online-Banking nimmt stetig zu. Die Phishing- und Pharming-Attacken sind raffinierter und professioneller geworden.

Beim Phishing handelt es sich um den Versuch, den Kunden über eine E-Mail auf gefälschte Webseiten zu locken, um an Passwörter, PINs und TANs zu gelangen. Beim Pharming manipulieren die Täter die Adressweiterleitung über den Browser, wodurch der Online-Banking-Kunde ohne sein Wissen auf gefälschten Webseiten surft. Meist werden beim Angriff Schadprogramme wie Trojaner eingesetzt.

Welchen Vorteil bringen die Gerichtsurteile?

Zwar haben sich in der Vergangenheit einige Institute im Sinne des Kunden außergerichtlich mit ihnen geeinigt, vor Gericht hatten sie jedoch meist die besseren Karten. Kürzlich erst haben zwei Gerichtsentscheidungen eine neue Richtung vorgegeben.

Hat der Bankkunde ein Antivirenprogramm, ein aktuelles Betriebssystem und eine eingeschaltete Firewall, habe er seinen PC ausreichend abgesichert. Ansonsten trage das Fälschungsrisiko eines Überweisungsauftrags grundsätzlich die Bank, so die Urteile. Mit der Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie tritt eine Haftung für den Kunden über 150 Euro hinaus nur noch bei mindestens grob fahrlässigem Verhalten ein.

Achtung: Zwei Urteile sind noch keine Gesetzesänderung

Wo Heise bei den ansonsten löblichen Urteil allerdings den Schritt in Richtung Gesetzesänderung sieht, ist mir Schleierhaft. So steht in der Pressemitteilung “Doch das dürfte sich ändern” – Wieso? Die Kunden können sich von nun an auf dies Urteile berufen und damit argumentieren und somit hoffen, sich mit Ihrer Bank zu einigen. Oder selbst klagen.

Die Urteile sind somit ein Schritt in die richtige Richtung. Mehr nicht. Ob daraus eine Gesetzesinitiative entstehen wird, ist fraglich. Fraglich auch, warum Heise eine derart vorschnelle Meldung herausbringt – weil es gut klingt? Oder weiß Heise mehr als wir? So ist das jedenfalls gefährlich, weil es Verbraucher in die Irre führt, die nun glauben, einen Rechtsanspruch auf Schadensersatz von ihrer Bank zu haben.

Simone Janson

Von: Simone Janson
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Master, Aufbaustudium, Zweitstudium

Vorsicht:
falsche Angaben beim BAföG-Antrag

Ein BAföG-Antrag ist nicht unkompliziert und Nobody is perfect – Fehler passieren. Aber Achtung: Das kann teuer werden! Wenn Sie aufgrund falscher Angaben (ob diese beabsichtigt oder unbeabsichtigt gemacht wurden, kann hinterher keiner mehr nachvollziehen) zuviel BAföG bekommen haben, sollten Sie dies zurückzahlen und hoffen dass das BAföG-Amt kein Bußgeld verhängt.

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