Bei der Berufsunfähigkeitsprüfung gelten für Selbstständige mit Angestellten besondere Bestimmungen. Bei ihnen zählt zum „Beruf“ nicht nur die Tätigkeit, die sie selbst ausüben. Geprüft wird auch, ob Sie nach einer Krankheit oder einem Unfall bestimmte Aufgaben delegieren könnten.
Eine solche Umorganisation des Betriebes ist einem Selbstständigen unter folgenden Bedingungen zuzumuten: Sie müssen weiterhin einen sinnvollen Arbeitsbereich haben (keine Gelegenheitsarbeit), der Ihren Kenntnissen, Fähigkeiten und Ihrer Arbeitskraft sowie Ihrer Stellung als Betriebsinhaber entspricht.
Außerdem muss die Umorganisation räumlich möglich sein und keine erheblichen finanziellen Einbußen oder Investitionen nach sich ziehen. Im Ernstfall müssen Sie allerdings beweisen, dass eine Umorganisation nicht in Frage kommt (etwa wegen Ihrer Gesundheit). Das allgemeine wirtschaftliche Risiko wird dabei nicht berücksichtigt.