Simone Janson, Journalist: Jobsuche, Bildung, Existenzgründung, Social-Media

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Existenzgründung » Versicherungen » Unfallversicherung:
Wie viel zahlt sie im Ernstfall?

Je nach Vertrag bekommen Sie bei Unfällen die Leistung als einmalige Kapitalauszahlung (sinnvoll, wenn Sie etwa Umbauten durchführen müssen) oder als Rentenleistung. Wenn Sie eine Einmalzahlung vereinbaren, sollten Sie darüber hinaus noch eine monatliche Zusatzrente vereinbaren wird, die in der Regel bei einer vom Arzt zu bescheinigenden Invalidität von 50 Prozent zahlt. Das kostet zwar mehr, aber bis ins hohe Alter ist der Unterhalt gewährleistet.

Achtung: Unfälle rechtzeitig melden!

Wenn Sie einen Unfall haben: gehen Sie sofort zum Arzt und melden Sie den Unfall unverzüglich der Versicherung. Einen Unfall mit Todesfolge, etwa des Lebenspartner, müssen Sie sogar innerhalb von 48 Stunden melden. Füllen Sie die vom Versicherer übersandte Unfallanzeige wahrheitsgemäß aus und leisten Sie den ärztlichen Anordnungen Folge. Wenn Sie dem zuwiderhandeln, kann die Versicherung die Leistung verweigern.

Allerdings kann der Arzt die Invalidität ja häufig nicht sofort feststellen, denn oft stellt sich erst nach längerer Zeit heraus, dass überhaupt eine bleibende Invalidität besteht oder aber der Arzt kann nicht gleich die richtige Diagnose stellen. In der Regel gilt daher, dass die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall vom Arzt schriftlich festgestellt und bei der Versicherung gemeldet worden sein muss. Wenn Ihnen Ihre Versicherung mehr Zeit gewährt, ist das allerdings kundenfreudlicher.

Geld in Abhängigkeit von der Gliedertaxe

Wie viel Geld Sie bekommen, hängt vom Invaliditätsgrad ab. Dieser wird durch die Gliedertaxe bestimmt, eine Tabelle, nach der die Versicherung den Grad der Invalidität im Falle vollständigen Verlustes oder vollständiger Gebrauchsunfähigkeit bestimmter Gliedmaßen oder Sinnessorgane festlegen. Dabei wird die Invalidität prozentual bewertet nach einer bestimmten, in den Bedingungen des Vertrages vorher festgelegten Gliedertaxe.

Simone Janson

Autor: Simone Janson

Simone Janson ist Journalistin (u.a. für ZEIT-ONLINE, imgriff.com, changeX), Bestseller-Autorin ("Die 110%-Lüge", "Nackt im Netz") und betreibt mit Berufebilder.de das führende deutsche Blog zu Beruf & Bildung, mit mehr als 50 Autoren Teil des 11-Millionen-starken Netzwerks Business & More.

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Website: http://www.simone-janson.de

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