Berufebilder by Simone Janson

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Existenzgründung » Versicherungen » Wann genau greift eine private Unfallversicherung?

Eine Unfallversicherung sichert Sie dann ab, wenn Sie infolge eines Unfalls dauerhaft körperlich oder geistig beeinträchtigt sind. Im Fachjargon wird eine solche Beeinträchtigung als Invalidität bezeichnet.

Was genau ist versichert?

Ein Unfall setzt voraus, dass die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Wenn allerdings eine Krankheit oder ein bestehendes Gebrechen den Unfall ausgelöst hat, wird dies bei der Versicherungszahlung durch einen entsprechenden Abzug berücksichtigt.

Unfälle, die durch besondere Gefahren im Berufs- oder Privatleben z.B. durch Extremsportarten verursacht werden, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, können aber mit Aufpreis zusätzlich versichert werden.
Einige Versicherungen bieten auch einen erweiterten Versicherungsschutz, z.B. für Verletzungen von Gliedmaßen oder der Wirbelsäule (Verrenkungen oder Riss von Muskeln, Sehnen, Kapseln oder Bändern), auch wenn der Schaden nur durch übermäßige Kraftanstrengung ohne Auswirkung von außen eintritt (beispielsweise wenn Sie ein schweres Möbelstück heben). Auch Zeckenbisse und sogar einige frauentypische Krebserkrankungen werden von manchen Versicherungen als Unfall behandelt. Fragen Sie gezielt nach solchen Konditionen.

Was ist ausgeschlossen?

Generell ausgeschlossen sind hingegen Unfälle, die sich bei der Ausführung bzw. dem Versuch einer Straftat ereignen, sowie Unfälle durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse, innere Unruhen oder Kernenergie. Ebenfalls nicht gezahlt wird bei Unfällen durch Trunkenheit, Geistes- und Bewusstseinsstörungen sowie Schlaganfällen oder andere Krampfanfälle, außer durch einen Unfall verursacht wurden. Nicht gedeckt sind auch Unfälle des Versicherten bei der Benutzung von Luftfahrzeugen mit Ausnahme des Fluggastrisikos sowie Unfälle bei Fahrzeugveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt.

Eine Unfallversicherung sichert Sie dann ab, wenn Sie infolge eines Unfalls dauerhaft körperlich oder geistig beeinträchtigt sind. Im Fachjargon wird eine solche Beeinträchtigung als Invalidität bezeichnet.

Was genau ist versichert?

Ein Unfall setzt voraus, dass die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Wenn allerdings eine Krankheit oder ein bestehendes Gebrechen den Unfall ausgelöst hat, wird dies bei der Versicherungszahlung durch einen entsprechenden Abzug berücksichtigt.

Unfälle, die durch besondere Gefahren im Berufs- oder Privatleben z.B. durch Extremsportarten verursacht werden, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, können aber mit Aufpreis zusätzlich versichert werden.
Einige Versicherungen bieten auch einen erweiterten Versicherungsschutz, z.B. für Verletzungen von Gliedmaßen oder der Wirbelsäule (Verrenkungen oder Riss von Muskeln, Sehnen, Kapseln oder Bändern), auch wenn der Schaden nur durch übermäßige Kraftanstrengung ohne Auswirkung von außen eintritt (beispielsweise wenn Sie ein schweres Möbelstück heben). Auch Zeckenbisse und sogar einige frauentypische Krebserkrankungen werden von manchen Versicherungen als Unfall behandelt. Fragen Sie gezielt nach solchen Konditionen.

Was ist ausgeschlossen?

Generell ausgeschlossen sind hingegen Unfälle, die sich bei der Ausführung bzw. dem Versuch einer Straftat ereignen, sowie Unfälle durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse, innere Unruhen oder Kernenergie. Ebenfalls nicht gezahlt wird bei Unfällen durch Trunkenheit, Geistes- und Bewusstseinsstörungen sowie Schlaganfällen oder andere Krampfanfälle, außer durch einen Unfall verursacht wurden. Nicht gedeckt sind auch Unfälle des Versicherten bei der Benutzung von Luftfahrzeugen mit Ausnahme des Fluggastrisikos sowie Unfälle bei Fahrzeugveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt.

Simone Janson
Autor: Simone Janson

Simone Janson ist Journalistin (u.a.für ZEIT-ONLINE, Süddeutsche oder Financial Times) und Expertin für neue Formen der digitalen Arbeit am Institut für Kommunikation in soziale Medien in Berlin. Sie war Vortragende und Lehrbeauftragte an diversen Hochschulen oder für die Mobility Logistics AG und betreibt mit Berufebilder.de das führende deutsche Blog zu Bildung & neuen Arbeitsformen im digitalen Wandel.

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Website: http://www.simone-janson.de

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