Um Unfälle zu vermeiden, schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, dass Autofahrer ihre Ausrüstung den Witterungsverhältnissen anpassen müssen. Wer bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld rechnen – bei einem Unfall sogar mit einem Strafpunkt in Flensburg.
Checkliste für Autofahrer
- Winterreifen (mind. 4 mm Profiltiefe), Reifendruck prüfen
- Scheiben eis- und schneefrei halten, ggf. reinigen, Beleuchtung prüfen
- Frostschutz für Scheibenreinigungsanlage und Motor nicht vergessen
- Türschlossenteiser nicht im Auto aufbewahren, Türgummis mit Talkum, Glyzerin oder Silikonspray pflegen
- Batterie prüfen, Fahrzeug ausreichend betanken
- Eiskratzer, ggf. Starthilfekabel, Schneeketten und Reservekanister mitnehmen
- bei längeren Fahrten auch warme Decken und Getränke sowie Verpflegung dabei haben
- Notrufnummern bereithalten: Kfz-Versicherungsnr., Schutzbrief, Automobilclub
Schäden so schnell wie möglich melden
Nach einem Autounfall und auch bei allen anderen Schäden ist es wichtig, den Schadenfall so schnell wie möglich der Versicherung zu melden – möglichst noch am Schadentag. Denn je schneller er gemeldet wird, desto schneller wird er auch reguliert.
Die Versicherungsexperten von der DEVK rechnen damit, dass der Schneesturm auch Gebäude beschädigen könnte: Gefährlich wird es ab Windstärke acht: dann spricht man versicherungstechnisch von einem Sturm. Dabei knicken Antennen ab, werden Satellitenanlagen beschädigt, fallen Dachpfannen runter – kurz: Die Reparaturen können teuer werden.
Kleinere Schäden wie das Abdecken einiger Dachpfannen lassen sich in der Regel mit einem finanziellen Aufwand unter 1.000 Euro beheben. Allerdings können heftige Stürme, die oft auch Nässeschäden durch Niederschlag zur Folge haben, fünfstellige Schadensummen erreichen.
Eigentümer sollten die Streupflicht ernst nehmen
Gefährlich ist es bei Eis und Schnee aber auch für Fußgänger. Hauseigentümer sind zum Winterdienst verpflichtet. Ohne Haftpflichtversicherung kann es sehr teuer werden, wenn auf dem Bürgersteig vor dem Haus oder auf einem öffentlichen Fußweg neben dem Gebäude jemand ausrutscht und sich verletzt. Wer nicht selbst streuen kann, weil er alt, krank, berufstätig oder im Urlaub ist, muss sich um einen Ersatz kümmern. Vermieter können ihre Mieter damit beauftragen – auch mündlich.
Die Gemeinden schreiben genau vor, wie gestreut werden muss: in der Regel tagsüber zwischen 8:00 und 20:00 Uhr, eine Breite von ca. einem Meter. Als Streumittel sollte Granulat wie Splitt oder Lava-Asche verwendet werden. Das ist umweltfreundlich, muss aber nach Ende der Frostperiode wieder weggekehrt werden. An besonders gefährdeten Stellen wie Treppen ist Salz jedoch erlaubt.
Schneit es ununterbrochen, muss alle paar Stunden der Weg wieder geräumt und nachgestreut werden. Allerdings kann man auch vom Fußgänger verlangen, dass er sich den Witterungsverhältnissen angemessen verhält: also geeignetes Schuhwerk trägt und die geräumten Wege nutzt.