Berufebilder by Simone Janson

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Existenzgründung » Versicherungen » Serie – Arbeitslosenversicherung für Selbständige:
Neue Bedingungen ab 2011!

Selbständige können sich freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung versichern. Die Bedingungen dafür haben sich 2011 entscheidend verändert. Diese Serie gibt einen Überblick über alle neuen und alten Regelungen. Nur: Einige dürfen – anderen bleibt bei Arbeitslosigkeit auch weiterhin nur Arbeitslosengeld II.

Arbeitslosenversicherung fuer Selbständige

Selbständige, die merken, dass es nicht so läuft mit den Aufträgen, haben meist ein Problem: Sie sind nicht automatisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Daher haben Sie dann, auch wenn sie zuvor als Arbeitnehmer jahrelang brav in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, nach langen Jahren der Selbständigkeit meist keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Da mag sich so mancher fühlen, wie von der Klippe gestoßen und in Hartz IV gelandet!

Freiwillige Versicherung

Dass das nicht so toll ist, ist auch der Bundesregierung aufgefallen. Seit 2007 haben Selbständige daher die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern. Bislang durften Existenzgründer nur im ersten Monat ihrer Selbständigkeit in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eintreten.

Das hat sich nun geändert. Allerdings müssen Sie einige Bedingungen erfüllen, wenn Sie sich weiterhin versichern wollen! Zum Beispiel müssen Sie auch weiterhin zuvor pflichtversichert gewesen sein. Also weiterhin keine Versicherung für dijenigen, die nie Arbeitnehmer waren. Und auch nicht für die, die schon länger selbständig sind. Schade!

Bedingungen für die Weiterversicherung als Selbständiger

  • In den beiden Jahren vor Ihrer Existenzgründung müssen Sie mindestens 360 Tage lang Pflichtbeiträge als Arbeitnehmer in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben beziehungsweise unmittelbar zuvor Arbeitslosengeld oder eine andere Entgeltersatzleistung (Übergangs-, Unterhalts- oder Insolvenzgeld) bezogen haben. Wie lange Sie dieses Geld bekommen haben, ist dabei egal!
  • Sie müssen eine hauptberuflich selbständige Tätigkeit, für die Sie mindestens 15 Stunden pro Woche, arbeiten, aufnehmen. Das müssen Sie bei der Arbeitsagentur nachweisen, zum Beispiel durch eine Gewerbeanmeldung oder durch Ihre Steuernummer beim Finanzamt.
  • Sie müssen spätestens drei Monate nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei der Arbeitsagentur den »Antrag auf freiwillige Weiterversicherung« stellen. Als Monat gelten dabei in der Regel 30 Tage.
Simone Janson
Autor: Simone Janson

Simone Janson ist Journalistin und Expertin für neue Formen der digitalen Arbeit am Institut für Kommunikation in soziale Medien in Berlin. Sie war Vortragende und Lehrbeauftragte an diversen Hochschulen oder für die Mobility Logistics AG und betreibt mit Berufebilder.de das führende deutsche Blog zu Bildung & neuen Arbeitsformen im digitalen Wandel. Sie hat über 10 Bücher geschrieben. In ihrem Bestseller „Die 110%-Lüge“, übersetzt in mehrere Sprachen, setzt sie sich ausführlich mit Entschleunigung und den Unsicherheiten von Menschen im modernen Arbeitsleben auseinander. In Ihrem akutellen Buch „Nackt im Netz“ geht es um Social Media und den digitalen Wandel.

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