Berufebilder by Simone Janson

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Existenzgründung » Versicherungen » Minijobber:
Was tun, wenn man bislang nicht krankenversichert war?

Auch das gibt es: Minijobber, die bislang gar nicht krankenversichert waren. Denn mit Beginn des Jahres 2009 müssen sich von nun an alle krankenversichern. Zu diesem Personenkreis zählen von nun auch Minijobber!


Im Amtsdeutsch heißt das: Die im April 2007 in Kraft getretene Gesundheitsreform sieht vor, dass Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren und nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig oder krankenversicherungsfrei sind oder bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland versicherungsfrei wären,
kranken- (und damit auch pflege-) versicherungspflichtig sind.

Bei welcher Krankenkasse muss sich der Minijobber versichern?

Zuständig für den Krankenversicherungsschutz ist diejenige gesetzliche Krankenkasse, bei der zuletzt eine Versicherung bestanden hat, auch wenn diese Versicherung Jahrzehnte zurückliegt. Sollte die ursprüngliche Krankenkasse nicht mehr bestehen, ist die Rechtsnachfolgerin zuständig. Für ehemals Privatversicherte kommt eine Versicherung in der gesetzlichen Krakenversicherung nicht in Frage. Für sie ist die private Krankenversicherung zuständig.

Kann man sich als Minijobber seine Krankenkasse aussuchen?

Wer bisher noch nie gesetzlich oder privat krankenversichert war, kann die Krankenkasse frei wählen. Ausnahme: Beamte oder hauptberuflich Selbständige. Diese müssen sich an die private Krankenversicherung wenden. Zum Personenkreis der Nichtversicherten können auch bisher nicht bzw. nicht mehr krankenversicherte Minijobber gehören. Die Feststellung, ob Versicherungspflicht als bisher Nichtversicherter besteht, trifft die zuständige Krankenkasse.

Minijobber, die aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung
versicherungspflichtig werden, müssen sich also um ihre Krankenversicherung kümmern und dies ihrem Arbeitgeber mitteilen. Wer das nicht tut und später erwischt wird, muss zumindest rückwirkend alle Beiträge seit 1. Januar 2009 nachzahlen – das kann, je nachdem wie lange der Zeitraum ist, ganz schon happig werden.

Im Gegenzug sollten Arbeitgeber, deren Minijobber, die aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung als bisher Nichtversicherte versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden, darauf hinweisen, dass sie sich an ihre zuständige Krankenkasse wenden müssen.

Simone Janson
Autor: Simone Janson

Simone Janson ist Journalistin (u.a.für ZEIT-ONLINE, Süddeutsche oder Financial Times) und Expertin für neue Formen der digitalen Arbeit am Institut für Kommunikation in soziale Medien in Berlin. Sie war Vortragende und Lehrbeauftragte an diversen Hochschulen oder für die Mobility Logistics AG und betreibt mit Berufebilder.de das führende deutsche Blog zu Bildung & neuen Arbeitsformen im digitalen Wandel.

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Website: http://www.simone-janson.de

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