Die Arbeitsagentur übernimmt bei Arbeitslosen die Krankenversicherung. Als Arbeitsloser gilt man so lange bis man nicht mehr als 15 Stunden in der Woche arbeitet.
Wenn ein Arbeitsloser nun einen Minijob für 400 Euro im Monat annimmt, ist er über diesen ja logischerweise nicht kranken- und rentenversichert ist.
Achtung 15-Stunden-Grenzen
In diesem Fall übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Beiträge zur Krankenversicherung auch weiterhin. Das geschieht aber immer nur so lange bis der Betreffende nicht mehr als 15 Stunden in der Woche arbeitet.
Wird diese 15-Stunden-Grenze in der Woche überschritten, gilt der Minijobber nicht mehr als Arbeitslos – und die Arbeitsagentur übernimmt die Kranken- und Rentenversicherung nicht mehr. Eventuell bietet sich dann die Möglichkeit, ergänzendes Arbeitslosengeld zu beantragen.
Anrechnung des Verdienstes
Es gibt auch noch einen weiteren Manko: Der Verdienst aus dem Minijob wird in jedem Fall auf das Arbeitslosengeld angerechnet.