Wenn Sie familienversichert sind und nebenher noch einen Minijob ausüben, können Sie unter bestimmten Umständen krankenversichert bleiben. Eigentlich liegt bei der Familienversicherung die Einkommensgrenze ja bei 365 Euro, für Minijober ist sie aber auf 400 Euro erhöht.
Grundbedingungen dafür ist allerdings, dass der Ehegatte Mitglied einer gesetzlichen Krankenkenversicherung. 
Sie können nicht in der Familienversicherung bleiben, wenn:
- der Ehegatte privat versichert ist
- Sie zusätzlich zu den 400 Euro noch sonstige Einnahmen haben (z.B. Zinseinnahmen aus einem Sparbuch, Vermietung, selbständige Einkünfte)
Familienversicherung über die Eltern
Bis zum 18. Lebensjahr (während einer Berufsausbildung oder des Studiums sogar länger, bis maximal bis zum 2Geburtstag) können Sie auch über die Eltern familienversichert sein. Wenn die Altersgrenzen für die Versicherung bei den Eltern überschritten sind und Sie nicht verheiratet sind, erlischt die Möglichkeit allerdings.
Welches Einkommen zählt?
Für die Familienversicherung zählt aber nicht das Bruttoeinkommen, sondern das “Gesamteinkommen” – das ist die Summe der Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz, also erst nach Abzug der Werbungskosten. Deshalb kann es sinnvoll sein, auf die Pauschalbesteuerung bei einem 400-Euro-Job zu verzichten und stattdessen über Lohnsteuerkarte abzurechnen: nur dann können nämlich Werbungskosten abgesetzt werden. Schon durch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro jährlich vermindert sich das Arbeitsentgelt rechnerisch dann um 76,66 Euro monatlich, soweit es um die Frage der Familienversicherung geht. Geringfügige Überschreitungen durch andere Einkommensarten können damit ausgeglichen werden.
Freiwillige Versicherung
Wenn Sie nicht in der familienversicherung bleiben und sich auch nicht in einer Hauptbeschäftigung, als Arbeitsloser, Rentner oder Student krankenversichert ist, Müssen Sie sich nach der Möglichkeit zur freiwilligen Versicherung erkundigen. Das kostet allerdings je nach Kasse etwa 120 Euro monatlich (einschließlich Pflegeversicherung).
Krankengeld
Anspruch auf Krankengeld haben Sie für den 400-Euro-Job allerdings nicht. Wenn Sie also länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist, haben Sie keinen Einkommensersatz Ausnahme: Bei einem Arbeitsunfall greift die Unfallversicherung.
8. November 2008 um 16:46 Uhr
Sehr geehrte Frau Janson,
Sie schreiben, dass jemand aus der Familienversicherung fällt, wenn er zusätzlich zu 400,- € Mini-Job noch Zinseinnahmen hat.
Das ist so nicht ganz richtig. Nach einem Urteil aus 2003 wird bei Zinserträgen der Sparerfreibetrag berücksichtigt.
Zugegeben, Sie erwähnen weiter unten das “Gesamteinkommen”, aber in Ihren weiter oben stehenden Richtlinien zur Familienversicherung kommt das für den Außenstehenden so raus, als dürfe er gar keine Zinseinnahmen haben.
Nix für ungut.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Schlenk
8. November 2008 um 21:46 Uhr
Hallo Herr Schlenk,
danke für den freundlichen und nützlichen Hinweis, der auch allen anderen Lesern weiterhilft: Das zeigt: Man muss die Sache immer genau betrachten.
11. November 2008 um 22:50 Uhr
Herr Schlenk können Sie bitte das Urteil nennen. Immer mehr Krankenkassen verstehen unter Einkünften die Einnahmen. Vielen Dank
1. November 2009 um 19:36 Uhr
Ein durchaus lesenswerter Artikel, werde hier öfters reinschauen, da das Thema existenzgründung derzeit ein großes Thema für mich ist!
2. November 2009 um 09:24 Uhr
Hallo Kleinschlepper,
da passt es gut, dass ich dabei bin, den Existenzgründungbereich unter www.gruendersite.de noch etwas auszubauen.
Gruß
Simone Janson
21. Januar 2010 um 09:41 Uhr
Eine Familienversicherung bei der GKV ist ja schön und gut, aber die Einkommensgrenze von 400 Euro im Monat ist eindeutig zu gering. Bei solchen Regelungen muss man als Hausfrau und Mutter ja schon auf einen Minijob bestehen, obwohl man mehr verdienen könnte.
21. Januar 2010 um 12:14 Uhr
Liebe Frau Barth,
das mit den Ausgaben, die dann bei Überschreiten bestimmter Grenzen plötzlich eklatant ansteigen, ist in Deutschland tatsächlich ein Problem – nich nur bei der Familienversicherung. Andererseits lebt die gesetzliche Krankenversicherung natürlich auch von den Beiträgen und irgendwoher muss das Geld für Leistungen ja kommen.
Gruß
Simone Janson
29. April 2010 um 08:37 Uhr
Noch ein Fall.
Meine Frau war bisher familenversichert.
Im März hat sie eine Lebensversicherung, 8690 Euro, 40 Jahre a 116 Euro angespart, jetzt kann sie nicht mehr die Familienversicherung in Anspruch nehmen und muss sich selbst für ein Jahr versichern. ca 130 Euro / Monat,
dh. die Krankenkase nimmt ihr die in einem Zeitraum von 9 Jahren bezahlten Versicherungsbeiträge ab !!!!
Das zur Info.
29. April 2010 um 09:03 Uhr
Hallo Herr Baier,
danke für diese Geschichte. Das habe ich auch noch nicht gehört – die gesetzlichen Hintergründe recherchiere ich bei Gelegenheit gerne mal nach.
Simone Janson
25. Juni 2010 um 21:37 Uhr
Eine schöne Seite und ein sehr hilfreicher Artikel. Habe die Seite zu meinen Favoriten hinzugefügt und werde Ihre Webseite öfters besuchen.