Die KVdR ist die gesetzliche Krankenversicherung für Rentner. Pflichtversichert sind Rentner, die während ihres Arbeitslebens überwiegend (= 9/10 der zweiten Hälfte der Zeit seit der erstmaligen Aufnahme einer Arbeit) in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert waren. Als Zeiten der Pflichtmitgliedschaft zählt auch eine Familienversicherung (bei einem pflichtversicherten Ehegatten). Selbständige haben nur dann eine Chance, wenn Sie z.B. über die KSK pflichtversichert waren. Rentner und der Rentenversicherungsträger tragen die Beiträge jeweils zur Hälfte. Rentner, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat versichert sind, erhalten zu ihrer Rente einen Zuschuss zu den Kosten.
Quelle: www.finanztip.de/recht/sozialrecht/rententipps/kvdr.html
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2 Kommentare
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3. September 2008 um 20:32 Uhr
Hallo Frau Janson,
es ist hoffentlich derzeit falsch, was Sie da noch im Jahr 2007 im Beitrag 66 über die Selbstständigen verbreiten! Meines Wissens zählt eine freiwillige Vorversicherung in der GKV genauso wie eine Pflichtversicherung. Ich muss nicht in der KSK gewesen sein!
MfG
H.Stockhofe
8. September 2008 um 11:26 Uhr
Es ist wie gesagt der Stand von 2007. Daher ist es ja ein Blog, in dem die Artikel mit Datum stehen und ich davon ausgehe, dass meine Leser wissen, dass Gesetze sich ändern können.