Wird das jährlich oder monatlich berechnet?
Kürzlich ist im Forum die Frage aufgetaucht, ob denn nun der Verdienst bei Minijobs für das ganze Jahr oder monatlich berechnet wird. Da das Thema etwas komplizierter ist, habe zum Thema Einkommenzgrenze bei Minijobs einen eigenen Blogpost verfasst.
Keine Versicherung nur über den Minijob
Nur über seinen Minijobb kann man sich nicht krankenversichern. Man braucht immer noch einen versicherungspflichtigen Hauptjob als Arbeitnehmer oder Selbständiger. Oder man ist in der Familienversicherung mitversichert!
Nur ein einziger Versicherungspflichtiger Job ist möglich
Neben einem versicherungspflichtigen Job über 400-Euro ist ein einziger 400 Euro Job möglich, der in diesem Fall vom Arbeitgeber weiterhin pauschal abgerechnet werden kann.
Werden jedoch mehrere Minijobs neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt, werden alle mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen dann alle Abgaben, die auch bei einem “normalen” Arbeitsverhältnis anfallen. Ist die Gesamtsumme der gezahlten Entlohnung nicht höher als 800 Euro, gilt die Midijob-Regelung – siehe unten.
Minijob mit Bruttoverdienst bis 400 Euro im Monat
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen keinerlei Abgaben. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zahlen 25 Prozent Pauschalabgaben, bei Minijobs in Privathaushalten sogar nur 12 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen haben gegenüber ihren geringfügig Beschäftigten die gleichen arbeitsrechtlichen Verpflichtungen wie gegenüber den anderen Beschäftigten.
Das betrifft beispielsweise die Entgeltfortzahlung, den bezahlten Erholungsurlaub sowie die Lohnfortzahlung am Feiertag. Die Pauschalabgaben für Minijobs werden nur noch an eine zentrale Stelle – die Minijob-Zentrale in Essen – gezahlt.
Mehrere Minijobs
Es ist möglich, mehrere Minijobs gleichzeitig auszuüben, jedoch nicht bei demselben Arbeitgeber. Die Verdienste aus allen Beschäftigungen werden zusammengerechnet. Sie dürfen aber nicht über 400 Euro liegen.
Sobald die Grenze überschritten ist, werden Sozialversicherungsbeiträge für den gesamten Verdienst fällig und man fällt z.B. aus der studentischen Krankenversicherung heraus. Wenn jemand zwei Minijobs ausübt, bietet sich ggf. die Möglichkeit, einen durch eine geringfügige Erhöhung des Lohns auf 401 Euro oder mehr zum Midijob (siehe unten) zu machen.
Selbständigkeit und Minijob
Wenn eine selbständige Tätigkeit als Minjob, also mit einem Verdienst bis 400 Euro, ausgeübt wird, ist diese versicherungsfrei. Wer selbständig mehr als 400 Euro verdient, muss sich freiwillig krankenversichern.
Wer einen oder mehrere Minijobs neben der selbständigen Tätikeit ausübt, muss die gleichen Regelungen wie bei Minijobs neben einer Hauptbeschäftigung (siehe oben unter 3.) beachten.
Wenn eine selbständige und nicht-selbständige Tätigkeit mit jeweils 400 Euro nebeneinander ausgeübt werden, gelten die selben Regelungen wie bei mehreren Minijobs, sprich eine Tätigkeit sollte zur Haupttätigkeit werden.
Werden selbständige und nicht-selbständige Tätigkeit nebeneinander ausgeübt und man verdient mit beiden mehr als 400 Euro, gilt die als Haupttätigkeit, bei der mehr verdient wird.
Midijobs
Jobs mit einem Verdienst von 400,01 bis 800,00 Euro (für einen oder mehrere Jobs zusammen) sind Midijobs, für die geringere Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Die vom Arbeitnehmer zu zahlenden Sozialabgaben beginnen mit 4 % bei (ab 401 EUR/Monat) und steigen linear bis zum vollen Arbeitnehmeranteil von rund 21% bei 800 EUR Arbeitsentgelt.
Diese Regelung gilt nicht, wenn der Nebenjob mit einem Arbeitsentgelt von 400 bis 800 EUR neben einer rentenversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung von mehr als 800 EUR ausgeübt wird. Dann sind für beide Beschäftigungen die vollen Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu zahlen.
Bemessungsgrundlage des Arbeitnehmer-Beitrags ist nicht das Gehalt, sondern ein nach einer bestimmten Formel berechneter Betrag. Der Arbeitnehmer kann seine Rentenbeiträge freiwillig aufstocken, um hinterher eine höhere Rente zu erhalten.
26. Juni 2007 um 13:13 Uhr
Sie schreiben, als Minijobber kann ich mich nicht krankenversichern …
Doch, wenn ich mich freiwillig versichere, oder sehe ich was falsch?
LG
Bernd
27. Juni 2007 um 12:45 Uhr
Steht im ersten Satz.
Im übrigen weise ich ausdrücklich daraufhin, dass ich keine Rechtsberatung betreiben, sondern nur Informationen bereitstellen darf.
6. November 2007 um 10:19 Uhr
Wie sieht es denn aus, wenn man nur von einem Mini-Job leben muss (400 Euro) und man davon gerade mal Miete zahlen und was zu Essen kaufen kann?
Kann doch nicht sein, dass man dann gar nicht krankenversichert ist. Irgendjemand muss das doch übernehmen, wenn man es sich selbst nicht leisten kann, oder? Muss man dann zum Arbeitsamt, oder wie läuft das?
Danke und Gruß
Isabella
6. November 2007 um 11:05 Uhr
Ich darf leider in Einzelfällen keine Rechtsberatung erteilen. Weitere Informationen erhalten Sie sicherlich bei der Arbeitsagentur bzw. der zuständigen ARGE.
25. August 2009 um 02:21 Uhr
Wie sieht es denn aus, wenn man nur von einem Mini-Job leben muss (400 Euro) und man davon gerade mal Miete zahlen und was zu Essen kaufen kann?
Kann doch nicht sein, dass man dann gar nicht krankenversichert ist. Irgendjemand muss das doch übernehmen, wenn man es sich selbst nicht leisten kann, oder? Muss man dann zum Arbeitsamt, oder wie läuft das?
Danke und Gruß
Isabella
—–
Na klar, zahlt sowas die arge. Mein Sohn hat das ebenfalls vor viele jahren gehandhabt, bis er endlich den Sprung in die Selbständigkeit geschafft hat. Also keine Angst, die Arge hilft ihnen.
1. September 2009 um 21:35 Uhr
Stimmt, mittlerweile ist auch jeder in Deutschland krankenversicherungspflichtig:
Ein Überblick über zur Krankenversicherungspflicht findet sich hier: www.berufebilder.de/existenzgruendung/versicherung/ueberblick-krankenversicherung-aber-wie
20. November 2009 um 14:37 Uhr
Ja das ganze Thema ist nicht einfach. Weiß ich aus eigener Erfahrung
vg Michael
20. Januar 2010 um 22:53 Uhr
Leider zahlt es nicht immer die ARGE. Ich mach derzeit ein (unbezahltes) Praktikum – bekomme keine Leistungen. Also auch keine Krankenversicherung – die muss ich selbst bezahlen.
21. Januar 2010 um 12:20 Uhr
Hallo Aseret,
danke für den Hinweis. Keine Ahnung, ob das in Ihrem Fall greift (und Rechtsberatung darf ich ja leider nicht machen) – aber haben Sie mal diesen Beitrag gelesen: www.berufebilder.de/existenzgruender/alles-was-geld-ist/versicherung/arbeitsagentur-bezuschusst-krankenkassenbeitrage
Vielleicht hilft das ja weiter?
Gruß
Simone Janson
2. März 2010 um 11:40 Uhr
Wenn ich mich nun freiwillig krankenversichern will/muss, meine Kinder über mich versichert sind, einen Minijob ausübe, besteht dann die Möglichkeit, den Minijob aufzustocken, damit ich wieder, nach Abzug des KV-Beitrages, bei 400,– € bin? Oder befinde ich mich dann schon im Midi-Job-Bereich?
Herzlichen Dank,
Daniela
2. März 2010 um 11:51 Uhr
Hallo Daniela,
danke für Ihre Anfrage. Auch das ist wieder eine Einzelfallfrage, die ich aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes so nicht beantworten darf.
Grundsätzlich übt nach meinem Kenntnisstand jeder, der zwischen 400 und 800 Euro verdient im Midijobbereich.
Und Kinder sind ja grundsätzlich kostenlos mitversichert.
Im Zweifelsfall hilft bei solchen Fragen vielleicht die Hotline der Minijob-Zentrale weiter: www.minijob-zentrale.de/
25. Oktober 2010 um 11:29 Uhr
Hallo! Ich bin bereits von meiner Krankenkasse “ausgesteuert” (krieg kein Krankengeld mehr) und auch ALG 1 läuft in zwei Wochen aus. Habe einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, welcher sich gerade im Widerspruchsverfahren befindet. HartzIV krieg ich auch nicht, da ich ein kleines vermietetes Appartement besitze (Mieteinnahmen netto rund 200 Euro), das ich mir noch zu meinen guten Zeiten gekauft habe. Bekomme ich von der Arge dennoch evtl. wenigstens einen Zuschuss zu meiner Krankenversicherung ?
26. Oktober 2010 um 09:24 Uhr
Hallo E. Müller,
ich darf aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes leider keine Rechtsfragen im Einzelfall beantworten, aulso auch diese nicht. Hier sollten Sie aber die Antwort auf Ihre Frage finden: www.berufebilder.de/frisch-gegruendet/versicherung/aufstocken-wenn-das-einkommen-nicht-fuer-die-sozialversicherung-reicht-arbeitsagentur-bezuschusst-krankenkassenbeitraege
Gruß
Simone Janson
15. Dezember 2010 um 13:59 Uhr
Hallo, habe eine Frage. Was kann eine junge Frau aus Lettland( lebt bereits 2 Jahre ind Deutschland) unternehmen um endlich krankenversichert zu werden. Sie arbeitet als selbständige Reinigungskraft ( mit Gewerbeschein) und verdient monatlich ca. 100,00 EURO. Ihr Ehemann ist ebenfalls nicht versichert und arbeitet zur Zeit nicht.
Da es in Deutschland eine Krankenversicherungpflicht gibt muß es doch auch eine Möglichkeit geben diese zu erfüllen.
Danke LG erika eggers
16. Dezember 2010 um 12:53 Uhr
Hallo Frau Eggers,
ich darf in Einzelfällen keine Beratung geben und kann daher nur nochmal zum allgemeinen Verständnis einen Erklärungversuch machen:
Klar hat der Gesetzgeber vorgesehen, wie man die Krankenversicherungspflicht erfüllt: www.berufebilder.de/frisch-gegruendet/versicherung/ueberblick-krankenversicherung-aber-wie
(Die Bemessungsbeiträge sind allerdings von 2009, eventuell also nicht mehr alle aktuell..)
Was allerdings nicht vorgesehen ist, dass man so eklatant wenig verdient. Da würde dann vermutlich angenommen, dass die Leute noch schwarz nebenher arbeiten (nur um die Denke hinter solchen Gesetzen mal zu verdeutlichen).
In dem Fall gibts aber diese Möglichkeit: www.berufebilder.de/frisch-gegruendet/versicherung/aufstocken-wenn-das-einkommen-nicht-fuer-die-sozialversicherung-reicht-arbeitsagentur-bezuschusst-krankenkassenbeitraege
Insgesamt ein problematisches Thema, weil die Sozialversicherungsregeln um Lichtjahre hinter der Realität hinterherhinken!
Gruß
Simone Janson
27. Februar 2011 um 13:43 Uhr
Hallo!
Habe ich richtig so verstanden, wenn ich 2 oder mehrere 400-Eurojobs ausüben möchte. Darf ich selbst sozialversicherungspflichtig übernehmen, wenn ich freiwillig die Steuer und andere Versicherungen selbst bezahlen möchte, damit ich als schwarze Schafe vermeiden möchte? Geht das?
Über eine Rückantwort freue ich mich.
Herzliche Grüße und einen schönen Sonntag,
Damaris
27. Februar 2011 um 13:51 Uhr
Hallo Damaris,
davon abgesehen dass ich Ihre Frage schlich nicht verstanden habe (Sozialversicherung ist ein Ding, Steuern ein anderes): Ich darf Ihre Frage leider aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes nicht beantworten.
Eventuell kann hier eine Gewerkschaft, ein Berufsverband oder die Mini-Job-Zentrale weiterhelfen.
Sorry.
Simone Janson
14. Februar 2012 um 15:27 Uhr
Hallo Frau Janson, ich hab da mal eine fiktive Frage.
Angenommen ein Student möchte arbeiten gehen, und ist nicht mehr familienversichert (Krankenversicherung), möchte aus dem Job mit möglichst viel Geld nach Hause gehen. Eignet sich da ein 400€ Job (Minijob)besser, oder ein Midijob mit 401€?
Es geht mir hier fiktiv um das Geld, das nach KV (Minijob) abzug bzw. nach den gesetzlichen Abzügen (Midijob) übrig bleibt.
Vielen dank.
14. Februar 2012 um 15:58 Uhr
Hallo Markus,
im Prinzip hat man bei einem Minijob eben keine Abgaben zu zahlen. Allerdings kommt es dann wieder darauf an, welche Jobs du sonst so hast und wie du versichert bist, was wiederum nur Gegenstand einer ausführlichen Beratung sein könnte. Zum Thema Jobben im Studium und den Versicherungen gibt es hier noch einen Artikel: www.berufebilder.de/bildung/studium/krankenversicherung-und-nebenjob-wahrend-des-studiums/
14. Februar 2012 um 18:17 Uhr
angenommen, es sei ein vollzeitstudent, 27 jahre alt. normal krankenversichert als student, und der chef bietet die möglichkeit minijob oder midijob. wobei würde der student mehr geld bekommen?
sehe ich das richtig?
bei minijob gäbe es 400€ wovon die KV und PV bezahlt werden würde
bei midijob wären es ungefähr 360€ allerdings wäre da die KV PV RV und AV schon getilgt
14. Februar 2012 um 18:20 Uhr
Nein, das steht doch im Text. Bitte genau lesen unter “Minijob mit Bruttoverdienst bis 400 Euro im Monat”:
“Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen keinerlei Abgaben…”
14. Februar 2012 um 18:36 Uhr
ja schon klar, ich meinte auch, dass die KV PV aus eigener tasche bezahlt werden muss
14. Februar 2012 um 18:59 Uhr
Dafür hatte ich ja den Beitrag Jobben während des Studiums verinkt: In dem steht, unter welchen Bedingungen man trotz Job in der studentischen Krankenversicherung bleiben kann (was in deinem Alter ja noch geht, es sei denn du studiert schon über 14 Fach, nicht Hochschulsemester) und wann man sich freiwillig versichern muss.
Leider musst du dir den Rest selbst zusammensuchen: Ich darf aus juristischen Gründen in Einzelfällen keine Rechtsberatung machen. Sonst würde ich direkter auf die Einzelfälle eingehen.
Sorry!