
Selbständige, die sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern wollen, müssen zunächst die Vorversicherungszeit erfüllen:
Vorversicherungszeit:
Sie müssen mindestens zwölf Monate ununterbrochen oder in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate lang in der gesetzlichen Krankenkasse versichert gewesen sein.
Dann zahlen Sie 14,3 Prozent (ohne Anspruch auf Krankengeld) oder 14,9 Prozent (inklusive Krankengeld ab der 4Krankheitswoche) ihres Einkommens.
Achtung, Mindestbeiträge
Da die Kassen aber zunächst davon ausgehen, dass Selbständige mehr als 4050 Euro im Monat verdienen, sind derzeit mindestens 579,15 Euro monatlich zu zahlen. Wer nachweist, dass er weniger als 1890 bzw. 1260 Euro verdient, kann die Beiträge auf 180,18 bis 227,27 Euro drücken. Nebenberuflich Selbstständig (Achtung: Nicht mehr als 18 Stunden in der Woche!), die hauptberuflich Kinder erziehen oder eine Aus- oder Weiterbildung machen, kommen mit ca. 120,12 Euro davon.
Vorteil Familienversicherung
Ehefrauen sowie Studenten bis 25 können kostenlos in der Familienversicherung bleiben, wenn Sie weniger als 360 Euro im Monat erwirtschaften.
Pflegeversicherung
Dazu kommt die Pflegeversicherung: 1,95 Prozent vom maßgeblichen Einkommen; Kinderlose zahlen nochmals einen Zuschlag von 0,25 Prozent.