Das Landgericht München hat am 2März 2006 ein Musterurteil zum Thema Burnout und psychische Erkrankung gefällt: Demnach wurde das Burnout-Syndrom klar als Versicherungsfall eingestuft. Ein Manager hatte geklagt, nachdem ihm eine Artzt zwar die Berufsunfähigkeit bestätigt, die Versicherung sich aber geweigert hatte zu zahlen. Klar ist einmal mehr, das psychische Störungen immer häufiger ein Fall für die Berufsunfähigkeitsversicherung sind. Das ist einerseits positiv, andererseits aber auch negativ, denn nun werden viele Versicherungen bei psychischen Vorerkrankungen vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung noch genauer hinschauen. Was genau Sie bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung beachten müssen, finden Sie in meiner Artikelserie zur Berufsunfähigkeitsversicherung:
Existenzgründung » Versicherungen » Burnout-Syndrom:
1 Kommentare
Diskutieren Sie mit → (gemäß den Richtlinien)
5. August 2011 um 16:23 Uhr
Hallo,
ich habe eine Frage: ich bin 45 Jahre alt und auf der Suchen nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Ich habe hier www.vedix.de/berufsunfaehigkeitsversicherung-bdv-raet-zum-abschluss-bis-67-199/ gerade gelesen, dass der BdV rät noch eine BU abzuschließen. Können Sie mir Anbieter empfehlen, die das anbieten? Sind die Beiräge sehr hoch mit meinem Eintrittslater?
Vielen Dank