Auch unter der Dusche kann es zu Arbeitsunfällen kommen, bei denen dann die Berufsgenossenschaft zahlen muss: Wenn beispielsweise ein Lehrer während eines Schullandheimaufenthaltes, also im Dienst, bei der morgendlichen Dusche ausrutscht ist das ein Dienstunfall.
Wer hingegen auf dem Weg von der Dusche in sein häusliches Arbeitszimmer ausrutscht, wobei das Arbeitszimmer auch noch für den Wohnbedarf genutzt wird, ist das laut Entscheidung des Landesgerichtes NRW kein Wegeunfall. Denn in dem Fall hat man sich weder auf dem Arbeitsweg noch auf dem Betriebsgelände seines Arbeitgebers verletzt. Die Berufsgenossenschaft zahlt also nicht.
Autor: Simone Janson
Simone Janson ist Journalistin und Expertin für neue Formen der digitalen Arbeit am Institut für Kommunikation in soziale Medien in Berlin. Sie war Vortragende und Lehrbeauftragte an diversen Hochschulen oder für die Mobility Logistics AG und betreibt mit Berufebilder.de das führende deutsche Blog zu Bildung & neuen Arbeitsformen im digitalen Wandel. Sie hat über 10 Bücher geschrieben. In ihrem Bestseller „Die 110%-Lüge“, übersetzt in mehrere Sprachen, setzt sie sich ausführlich mit Entschleunigung und den Unsicherheiten von Menschen im modernen Arbeitsleben auseinander. In Ihrem akutellen Buch „Nackt im Netz“ geht es um Social Media und den digitalen Wandel.
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