Wer eine Zusatzversicherung gegen Arbeitsunfähigkeit abschließen will, muss hinnehmen, dass psychische Erkrankungen zu Ausschlussklauseln führen können. Ein entsprechendes Urteil fällte jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe. Denn: Solche Ausschlussklauseln finden auch in anderen Versicherungszweigen Anwendung und benachteiligen den Versicherten daher nicht unangemessen. Auch der Bundesgerichtshof hat solche Ausschlussklauseln bereits für wirksam erachtet.