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Hobby Imker bleibt für Autoradio von der GEZ verschont

Für ein Radio in einem Fahrzeug, das auch zur Ausübung der Hobby-Imkerei genutzt wird, muss keine Rundfunkgebühr gezahlt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Kläger wurde vom Südwestrundfunk zur Rundfunkgebühr für ein Autoradio herangezo­gen, weil er das Fahrzeug für seine Imkerei nutzt. Die hiergegen erhobene Klage hatte vor dem Verwaltungsgericht Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht lehnte den Antrag des Süd­westrundfunks auf Zulassung der Berufung ab.

Nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag falle für ein Zweitgerät grundsätzlich keine Rundfunkgebühr an. Die Gebührenfreiheit gelte allerdings nicht für Zweitgeräte in Kraftfahr­zeugen, die zu anderen als privaten Zwecken genutzt würden. Die Nutzung eines Fahr­zeuges zur Ausübung der Imkerei, die der Kläger als Liebhaberei ohne Gewinn betreibe, sei jedoch dem privaten Bereich der Lebensführung zuzurechnen. Deshalb müsse der Kläger für sein Autoradio keine Rundfunkgebühr zahlen.

Simone Janson
Autor: Simone Janson

Simone Janson ist Journalistin (u.a.für ZEIT-ONLINE, Süddeutsche oder Financial Times) und Expertin für neue Formen der digitalen Arbeit am Institut für Kommunikation in soziale Medien in Berlin. Sie war Vortragende und Lehrbeauftragte an diversen Hochschulen oder für die Mobility Logistics AG und betreibt mit Berufebilder.de das führende deutsche Blog zu Bildung & neuen Arbeitsformen im digitalen Wandel.

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Website: http://www.simone-janson.de

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