Voraussetzung: Auf Ihrem Grundstück zahlt irgendjemand – beispielsweise der Nachbar über Ihnen – GEZ-Gebühren. Und: Sie benutzen Ihren PC auch für Ihren Beruf, die Firma oder den gemeinnützigen Verein und nicht nur rein privat. Möglich ist das durch eine Formulierung im 8. Rudfunkgebührenstaatsvertrag der Bundesländer, § 5, Absatz (3). Und schon wird fröhlich frohlockt, wie geschickt sich hier die Bürokratie selbst ausgetrickst hat.
(3) Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können) im nicht ausschließlich privaten Bereich ist keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn
die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind
und andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden. Werden ausschließlich neuartige Rundfunkempfangsgeräte, die ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind, zum Empfang bereitgehalten, ist für die Gesamtheit dieser Geräte eine Rundfunkgebühr zu entrichten.
Die genaue Erklärung, juristische Argumentation und Diskussion finden Sie hier: www.akademie.de/private-finanzen/sparen-altersvorsorge-vermoegensbildung/tipps/sparen-vermoegen-altersvorsorge/ausgetrickst-keine-gez-pc-betrieb-privat.html