Das Oberlandesgericht Muenchen urteilte am 29.04.2008 (Az.: 18 U 5655/07). Einen Webseiten-Betreiber, der einen Hyperlink setzt, trifft grundsätzlich keine regelmäßige Überprüfungspflicht, ob die verlinkte Seite auch zukünftig tatsächlich noch rechtskonform ist. Den gesamten Sachverhalt gibts hier!