Ohne es zu merken, läuft der Werbende Gefahr, teure Markenrechtsverletzungen zu begehen und abgemahnt zu werden. Die Gerichte sind uneins, ob die Nutzung fremder Marken als Metatags oder Keywords eine Rechtsverletzung darstellt. Solange hier kein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes vorliegt, ist Vorsicht geboten.
Aber wer denkt schon an die Verletzung von Marken, wenn er über Google AdWords eine Anzeige mit vermeintlich “sauberen” Schlüsselworten schaltet?
Gefährliche Standardoption
Die Option “Weitgehend passende Keywords” ist eine Standardoption bei Google AdWords und führt dazu, dass die Technik die Keywords des Werbenden um verwandte Begriffe ergänzt. Die passenden Keywords können daher zur Schaltung der Anzeige führen, ohne dass diese Suchbegriffe explizit gebucht wurden. Schnell werden so Anzeigen mit Kennzeichen geschaltet, die im In- oder Ausland als Marke geschützt sind. Hier drohen teure Abmahnungen, obwohl der Werbetreibende gar keine fremden Rechte verletzen will.
Mit der Funktion “Ausschließende Keywords” kann der Aufruf ungewollter Begrifflichkeiten zwar verhindert werden, allerdings muss dann vor jeden Begriff ein Minus-Zeichen gesetzt werden. Das ist praktisch jedoch nicht durchführbar. Wer möchte schon sämtliche Daten des Deutschen Marken- und Patentamtes, des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt oder der WIPO (World Intellectual Property Organization) mit diesem Zeichen versehen?
Nur genau passende Keywords verwenden
Werbende sollten daher ausschließlich die Option “Genau passende Keywords” verwenden. Dann erscheint die Anzeige nur bei der Suche nach den gebuchten Keywords. Allerdings müssen jegliche Schlüsselbegriffe in eckigen Klammern mit eingegeben werden.
Die Frage ist: Wie kann man im Internet noch agieren, ohne ständig Angst haben zu müssen, abgemahnt zu werden? Sicherlich ist Vorsicht geboten, aber man kann auch wichtige Werbemaßnahmen aus Angst vor Abmahnungen nicht einfach unterlassen. Sofern einem die Adwords wirklich etwas bringen, denn dass der Besucher auf die Seite klickt, heißt ja nicht schon automatisch, dass er auch etwas kauft. Da muss also jeder selbst abwägen, wo Chancen und Risiken liegen.
23. Februar 2007 um 10:48 Uhr
Guten Tag!
Im Moment geht wieder eine Abmahnwelle durchs Land, die die Google AdWords Kampagnen betreffen. Sobald man ein keyword gebucht hat um seine Anzeige neben diesem keyword schalten zu lassen, kann es zu bösen Überraschungen kommen, wenn man das Wort nicht einklammert. Mehr dazu gibt es auf dieser Webseite
Man sei vorgewarnt! Bucht man z.B. das Wort Saft und nicht [Saft], kann die Anzeige neben den Suchergebnissen neben einem namhaften Safthersteller erscheinen, da Google das Wort weitreichend schaltet (also alles was mit Saft oder Getränken zu tun haben könnte). Man könnte dieses zum Anlass nehmen eine Abmahnung wg. Markenrechtsverletzungen zu verschicken.
Die Rechtssprechung ist in dieser Sache noch nicht eindeutig. Selbst auch wenn man diesen Markennamen gebucht hat.
Mich hat es getroffen. Und ich werde den Fall vom Gericht klären lassen. Wie meine Mitstreiter auch.
Grüße Dirk
31. März 2007 um 10:51 Uhr
Das ist ja eine Katastrophe.
Habe gedacht, dass die Abmahnungen für e-mails schon gefährlich sind. Aber Abmahnungen für keywords bei google adwords sind ruinös!!
Man sollte sich unbedingt wehren, sonst wird irgendwann jeder im Internet veröffentlichte Satz gefährlich. Aber nur in Deutschland – in anderen Ländern lacht man sich darüber kaputt.