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Vorsicht Abmahnung!

Und wieder wird abgemahnt. Jetzt stellt sich heraus: Die Funktion “Weitgehend passende Keywords” bei der Schaltung von Google AdWords-Anzeigen birgt ungeahnte Risiken.

Simone Janson

Autor: Simone Janson

Simone Janson ist Journalistin (u.a. für ZEIT-ONLINE, imgriff.com, changeX), Bestseller-Autorin ("Die 110%-Lüge", "Nackt im Netz") und betreibt mit Berufebilder.de das führende deutsche Blog zu Beruf & Bildung, mit mehr als 50 Autoren Teil des 11-Millionen-starken Netzwerks Business & More.

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Website: http://www.simone-janson.de

2 Kommentare

  1. Guten Tag!

    Im Moment geht wieder eine Abmahnwelle durchs Land, die die Google AdWords Kampagnen betreffen. Sobald man ein keyword gebucht hat um seine Anzeige neben diesem keyword schalten zu lassen, kann es zu bösen Überraschungen kommen, wenn man das Wort nicht einklammert. Mehr dazu gibt es auf dieser Webseite

    Man sei vorgewarnt! Bucht man z.B. das Wort Saft und nicht [Saft], kann die Anzeige neben den Suchergebnissen neben einem namhaften Safthersteller erscheinen, da Google das Wort weitreichend schaltet (also alles was mit Saft oder Getränken zu tun haben könnte). Man könnte dieses zum Anlass nehmen eine Abmahnung wg. Markenrechtsverletzungen zu verschicken.

    Die Rechtssprechung ist in dieser Sache noch nicht eindeutig. Selbst auch wenn man diesen Markennamen gebucht hat.
    Mich hat es getroffen. Und ich werde den Fall vom Gericht klären lassen. Wie meine Mitstreiter auch.
    Grüße Dirk

  2. Das ist ja eine Katastrophe.
    Habe gedacht, dass die Abmahnungen für e-mails schon gefährlich sind. Aber Abmahnungen für keywords bei google adwords sind ruinös!!
    Man sollte sich unbedingt wehren, sonst wird irgendwann jeder im Internet veröffentlichte Satz gefährlich. Aber nur in Deutschland – in anderen Ländern lacht man sich darüber kaputt.

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  1. Pingback: Ingo VoIImer

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