Seit 2007 gibt es die auch für internettaugliche PCs eine Rundfunkgebühr. Aber nicht alle müssen sie zahlen: Am 1Juli hat nun auch das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz eine Rundfunkgebührenpflicht für einen PC in den Kanzleiräumen eines Rechtsanwaltes verneint. Zuvor hatte das VG Braunschweig einen beruflich genutzten PC in einem Haushalt, in dem bereits private Rundfunkgeräte angemeldet sind, für gebührenfrei erklärt. Es gibt aber auch anderslautende Urteile. Weitere Informationen gibt es bei mediafon. Wer also zum Zahlen von Rundfunkgebühren für einen PC aufgefordert wird, sollte dies unter Vorbehalt tun. Wie das geht und was das bringt, erläutert mediafon hier.