Wer mit einem internetfähigen PC arbeitet, bisher aber noch keine Rundfunkgebühren zahlt, muss den PC als “neuartiges Rundfunkempfangsgerät” anmelden und dafür pro Monat 5,52 Euro Rundfunkgebühren zahlen. Für die berufliche Nutzung, sprich für Selbständige, ist das besonders prekär, denn anders als im privaten Bereich muss man bei beruflich genutzten Geräten für jedes Gerät einzeln zahlen. Da diese Regelung gerade für Kleinselbständige ungerecht ist, ist eine Gesetzesänderung zum Thema Rundfunkgebühren ist jedoch im Gespräch.