Unter dem handelsrechtlichen Begriff der Firma wird nicht das Unternehmen als Ganzes bezeichnet, sondern lediglich der Name, unter dem der Kaufmann im Geschäftsverkehr auftritt (§ 17 HGB).
Da die Anbindung des Firmenbegriffs an die Kaufmannseigenschaft im Sinne des HGB anknüpft, kann eine Firma nur von einem im Handelsregister eingetragenen Kaufmann geführt werden. Andere Unternehmen (sog. Kleingewerbetreibende oder Kleinunternehmer und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts) sind nach der Gewerbeordnung grundsätzlich verpflichtet, im Geschäftsverkehr mit Vor- und Familiennamen aufzutreten (§ 15 b Abs. 1 Gewerbeordnung – GewO).
Zulässig sind alle Firmierungen, denen eine Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft zukommt und die nicht wesentliche geschäftliche Verhältnisse irreführt. Darüber hinaus muss der Firmenname auch eine präzise Rechtsformangabe enthalten (zum Beispiel: GmbH, OHG, eingetragener Kaufmann – e.K. )
Unter dem handelsrechtlichen Begriff der Firma wird nicht das Unternehmen als Ganzes bezeichnet, sondern lediglich der Name, unter dem der Kaufmann im Geschäftsverkehr auftritt (§ 17 HGB).
Da die Anbindung des Firmenbegriffs an die Kaufmannseigenschaft im Sinne des HGB anknüpft, kann eine Firma nur von einem im Handelsregister eingetragenen Kaufmann geführt werden. Andere Unternehmen (sog. Kleingewerbetreibende oder Kleinunternehmer und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts) sind nach der Gewerbeordnung grundsätzlich verpflichtet, im Geschäftsverkehr mit Vor- und Familiennamen aufzutreten (§ 15 b Abs. 1 Gewerbeordnung – GewO).
Zulässig sind alle Firmierungen, denen eine Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft zukommt und die nicht wesentliche geschäftliche Verhältnisse irreführt. Darüber hinaus muss der Firmenname auch eine präzise Rechtsformangabe enthalten (zum Beispiel: GmbH, OHG, eingetragener Kaufmann – e.K. )
Autor: Simone Janson
Simone Janson ist Journalistin und Expertin für neue Formen der digitalen Arbeit am Institut für Kommunikation in soziale Medien in Berlin. Sie war Vortragende und Lehrbeauftragte an diversen Hochschulen oder für die Mobility Logistics AG und betreibt mit Berufebilder.de das führende deutsche Blog zu Bildung & neuen Arbeitsformen im digitalen Wandel. Sie hat über 10 Bücher geschrieben. In ihrem Bestseller „Die 110%-Lüge“, übersetzt in mehrere Sprachen, setzt sie sich ausführlich mit Entschleunigung und den Unsicherheiten von Menschen im modernen Arbeitsleben auseinander. In Ihrem akutellen Buch „Nackt im Netz“ geht es um Social Media und den digitalen Wandel.
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