Denn es gibt es zahlreiche Firmen, die bei der Gründung einer englischen Limited helfen wollen. So wie Firmenwelten (www.firmenwelten.de). Firmenwelten ist ein Spezialanbieter für Firmengründungen und Fir-menlösungen, der einen Full-Service für die Kunden anbietet. Er hilft bei der Auswahl der richtigen Firmenform.Im Land der Gründung und natürlich auch in Deutschland. Der Komplettpreis für eine Limited-Gründung kostet hier 749,00 € zzgl. ges. MwSt.
Haftungsbegrenzung?
Der große, verlockend erscheinende Vorteil einer Limited ist: Die Haftung ist hier wie bei einer GmbH auf das Privatvermögen beschränkt. Doch dabei gibt es Einschränkungen: Als Direktor einer Limited muss man bei bestimmten Pflichtverletzungen dann doch persönlich haften. Denn diese Haftungsbeschränkung gilt nur gegenüber Vertragspartnern. Sie kann also Leuten helfen, die ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen können. Die Behauptung dagegen, Selbständige könnten ihre Schadenersatzpflicht für die Folgen von Fehlern beschränken, ist schlichtweg falsch: Wer einem anderen durch grobe Fahrlässigkeit Schaden zufügt, haftet dafür mit seinem vollen Privatvermögen – und zwar immer und unabhängig davon, in welchem Rechtsverhältnis er den Fehler begangen hat.
Kosten und Pflichten in Deutschland
Immerhin benötigen Sie keine 25.000 € Einlagekapital, wie bei einer GmbH, sondern zunächst nur 2 Pfund. Dennoch lohnt sich die Limited nur für diejenigen, die ohnehin vorhatten, eine GmbH zu grün-den. Denn für kleine Einzelunternehmer hat eine Limited noch einige Nachteile:
- Genauso wie die GmbH ist die Limited eine Kapitalgesellschaft und damit gewerbesteuerpflichtig, auch wenn sie von Freiberuflern betrieben wird. Aber auch wer als gewerblicher Alleinunternehmer schon gewerbesteuerpflichtig ist, zahlt als Limited deutlich mehr, denn einen Freibetrag und eine Abzugsmöglichkeit der Gewerbesteuer von der Einkommensteuer wie für Einzelunternehmer und die GbR gibt es für Kapitalgesellschaften nicht:
- Hier werden vom ersten verdienten Euro an je nach Gemeinde 10 – 24,5 Prozent Gewerbesteuer auf den Gewinn fällig! Als Kapitalgesellschaft ist die Limited außerdem körperschaftssteuerpflichtig. Als Kapitalgesellschaft ist die Limited schließlich buchführungspflichtig.
- Statt der einfachen Einnahmenüberschussrechnung, wie Freiberufler und Kleingewerbetreibende bis zu einem Gewinn von 30.000 Euro pro Jahr sie machen dürfen, muss sie ihren Gewinn also mit doppelter Buchführung und Bilanz ermitteln. Wer über die Künstlersozialkasse versichert ist, kann das auch als Inhaber einer Limited eventuell bleiben – im konkreten Fall muss man dasunbedingt vorher mit der KSK absprechen.
Kosten und Pflichten in England
Dann kommen noch einige Folgekosten in England auf Limitedgründer zu: Sie benötigen für die An-meldung einer Limited in Deutschland eine Apostille (diplomatische Beglaubigung). Sie wird für alle Behördengänge in Deutschland benötigt.
Zum Beispiel zur Anmeldung der Gesellschaft beim Gewerbeamt und zur Eintragung ins Handelsregister. Oder bei der Eröffnung eines Bankkontos (Kosten rd. 20 Euro).
Sie brauchen für die Gründung einer Limited folgende, notariell beglaubigte Unterlagen:
- die Gründungsurkunde (Certificate of Incor-poration)
- einen Auszug aus dem Handelsregister (Current Appointment Report)
- die Gründungsurkunde und Satzung der Gesellschaft (Memorandum & Articles of Association)
- und den Bericht über die Aktienzuteilung (Allotments of Shares).
- Sie benötigen darüber hinaus eine beglaubigte Übersetzung all dieser Gründungsunterlagen (Kosten ab 29 Euro).
Das englische Gesellschaftsrecht verlangt zwingend einen Company Secretary, einen Menschen aus Fleisch und Blut, der Ihre Limited verwaltet (Kosten circa 120 Euro). Der Geschäftssitz des Secretary muss sich in England oder Wales befinden.
Und Sie brauchen auf der Insel ein Registered Office. Eine Adresse, an der die englischen Behörden das Unternehmen erreichen können. Viele Anbieter stellen nur einen Briefkasten zur Verfügung und kein Büro, in dem auch wirklich jemand anzutreffen ist.
Darüber hinaus brauchen Sie:
ein registered office in England, wo die Post zugestellt werden kann und wo alle wichtigen Dokumente der Gesellschaft aufbewahrt werden müssen – unter anderem alle wich-tigen Buchhaltungsunterlagen, die älter als ein halbes Jahr sind.
Sie müssen jährlich beim englischen Gesellschaftsregister als annual return eine Reihe wichtiger Daten sowie die accounts einreichen, das ist ein Geschäftsbericht, die Bilanz und eine Gewinn- und Verlust-rechnung. Für diese Pflichten werden dann weitere Gebühren fällig. Die Firmen, die bei der Gründung helfen, decken aber mit Ihren Preisen meist nur die Gründungskosten, nicht aber diese laufenden Kosten ab.
Achtung Sanktionen bei Verstößen
Schließlich müssen Sie mit einer Reihe Sanktionen rechnen, falls diese Vorschriften nicht eingehal-ten werden. Wer die Fristen der englischen Behörden nicht einhält, landet schnell auf einer so genann-ten Schwarzen Liste. Auf jeden Fall werden Geldstrafen von bis zu 5.000 Pfund fällig.
In schlimmsten Fall wird die Limited von den Behörden einfach gelöscht. Sie hört auf zu existieren. Wer mit einer ge-löschten Limited in Deutschland weiter arbeitet, bekommt unweigerlich Probleme.
Fazit
Aus diesen Gründen ist vor Firmen zu warnen, die Limitedgründungen zum kleinen Preis anbieten, ohne auf die zahlreichen Pflichten einer solchen Gesellschaft in England hinzuweisen. Übrigens: “Fir-menwelten” bietet allen Limited-Inhabern, die wegen solcher Gründungsfehler Probleme bekommen oder befürchten ein “Rettungspaket für Limiteds” an. Kostet “nur” 499 Euro. Im Jahr.
Wenn Sie eine Limited gründen wollen, die zudem in Deutschland häufig nicht das Ansehen und Vertrauen einer GmbH besitzt, sollten Sie sich unbedingt an einen seriösen Spezialisten wenden, der der die Vorschriften des englischen Unternehmensrechts im Auge hat und einen vertrauenswürdigen Part-ner haben, und die Limited in England ordentlich verwaltet. Sie können auch eine solche Firma beauf-tragen – aber vergleichen Sie genau und schauen Sie in den Vertrag, welche Leistungen im Preis enthalten sind und welche nicht.
13. Mai 2010 um 21:29 Uhr
Der große, verlockend erscheinende Vorteil einer Limited ist: Die Haftung ist hier wie bei einer GmbH auf das Privatvermögen beschränkt.
Haftung nur mit dem eingezahlten Stammkapital jedoch nicht mit dem Privatvermögen!