Naja, ganz so einfach wird es dann doch nicht mit den Grundsätzen der Buchführung. Aber die Bundesregierung will mittelständische Einzelhandelskaufleute sowie Personengesellschaften wie die Offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft von der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflicht befreien. Das zumindest sieht der Referentenentwurf für ein Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BiMoG) vor, der am 8. November in Berlin vorgestellt wurde. Wie Mediafon allerdings weiter berichtet ist die Sache aber weder schon ganz ausgegoren und noch gar nicht Spruchreif. Zu begrüßen wäre es immerhin, dass im Zuge der Vereinfachung des GmbH-Rechts kleine und mittelständische Unternehmer von einer vereinfachten Buchführung in Form einer Einnahmen-Überschussrechnung profitieren können und sich nicht weiter mit den Grundsätzen der Buchführung und Bilanzierung herumschlagen müssten – denn diese Grundsäte der Buchführung können ganz schön nerven.