Betriebsausgaben sind Kosten, die im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit entstehen. Wichtig: Die jeweilige Aufwendung muss beruflich und nicht privat sein. Mehr Informationen in meinem Skript (Download) sowie in meinem Inside-Paper.
Laufende Kosten – “ganz oder gar nicht”: Das Arbeitszimmer zu Hause, das zur Hälfte auch ein Gästezimmer ist, darf nicht zur Hälfte, sondern gar nicht abgesetzt werden. Auch bei einer Dienstreise plus Urlaub gilt: Wer private und beruflich veranlasst Kosten nicht trennen kann, muss die gesamten Reisekosten privat tragen. Ausnahmen: Von den Koten von Pkw, Telefon und PC wird bei gemischter Nutzung der Anteil der beruflichen Nutzung als Betriebsausgabe anerkannt. Anders bei langlebigen Anschaffungen: Die Kosten können abgesetzt werden, sofern sie nachweislich zu mehr als 10% beruflich genutzt werden. Bei privater Mitnutzung muss jedoch ein entsprechender Betrag als Betriebseinnahme verbucht werden. www.gesetze-im-internet.de/estg
Autor: Simone Janson
Simone Janson ist Journalistin und Expertin für neue Formen der digitalen Arbeit am Institut für Kommunikation in soziale Medien in Berlin. Sie war Vortragende und Lehrbeauftragte an diversen Hochschulen oder für die Mobility Logistics AG und betreibt mit Berufebilder.de das führende deutsche Blog zu Bildung & neuen Arbeitsformen im digitalen Wandel. Sie hat über 10 Bücher geschrieben. In ihrem Bestseller „Die 110%-Lüge“, übersetzt in mehrere Sprachen, setzt sie sich ausführlich mit Entschleunigung und den Unsicherheiten von Menschen im modernen Arbeitsleben auseinander. In Ihrem akutellen Buch „Nackt im Netz“ geht es um Social Media und den digitalen Wandel.
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