Betriebsausgaben sind Kosten, die im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit entstehen. Wichtig: Die jeweilige Aufwendung muss beruflich und nicht privat sein. Mehr Informationen in meinem Skript (Download) sowie in meinem Inside-Paper.
Laufende Kosten – “ganz oder gar nicht”: Das Arbeitszimmer zu Hause, das zur Hälfte auch ein Gästezimmer ist, darf nicht zur Hälfte, sondern gar nicht abgesetzt werden. Auch bei einer Dienstreise plus Urlaub gilt: Wer private und beruflich veranlasst Kosten nicht trennen kann, muss die gesamten Reisekosten privat tragen. Ausnahmen: Von den Koten von Pkw, Telefon und PC wird bei gemischter Nutzung der Anteil der beruflichen Nutzung als Betriebsausgabe anerkannt. Anders bei langlebigen Anschaffungen: Die Kosten können abgesetzt werden, sofern sie nachweislich zu mehr als 10% beruflich genutzt werden. Bei privater Mitnutzung muss jedoch ein entsprechender Betrag als Betriebseinnahme verbucht werden. www.gesetze-im-internet.de/estg