
Die UG haftungsbeschränkt, im Volksmund gerne auch Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH genannt, ist eine Variante der GmbH, die vor allem Gründern kleinerer Unternehmen das Leben einfacher machen soll. Sie wurde zum 1. November 2008 ins Leben gerufen und ist keine eigene Rechtsform, sondern lediglich eine Variante der normalen GmbH.
Der große Unterschied liegt darin, dass die UG haftungsbeschränkt zunächst mit sehr wenig Stammkapital gegründet werden kann – insgesamt muss dieses nämlich mindestens einen Euro betragen. Viele Kleingründer wählen aber Beträge bis ungefähr 1000 Euro.
Welches Stammkapital ist sinnvoll?
Im Gegensatz zur GmbH sind bei der UG aber keine Sacheinlagen zulässig, vielmehr müssen Sie das Stammkapital sofort und in voller Höhe als Bareinlage einzahlen. Der Nachteil eines derart geringen Stammkapitals liegt aber auf der Hand: Je geringer das Kapital, desto geringer auch die Kreditwürdigkeit des Unternehmens.
Wenn die Gesellschafter 25.000 Euro bzw. 12.500 Euro (die Hälfte es gesetzlichen Mindeststammkapitals) aufbringen können, dann gründen Sie in der Regel besser keine UG haftungsbeschränkt, sondern eine „normale“ GmbH.
Was müssen Sie beachten?
Als Ausgleich für die geringe Stammeinlage dürfen Sie Gewinne nicht komplett ausschütten, sondern müssen jährlich mindestens 25 Prozent des Jahresüberschusses als Rücklage ansammeln werden. Wenn die angesammelte Rücklage zusammen mit dem ursprünglichen Stammkapital die Summe von 25.000 Euro erreicht, können (müssen aber nicht!) die Sie UG haftungsbeschränkt in eine normale GmbH umwandeln.
Allerdings passiert das nicht automatisch, vielmehr müssen die Gesellschafter dazu einen Kapitalerhöhungsbeschluss fassen und die Firmierung in GmbH ändern. Für die Kapitalerhöhung muss allerdings ein Wirtschaftsprüfer die Prüfung der Bilanz bestätigen, dadurch können erhebliche Kosten entstehen.
Alle weiteren Regelungen entsprechen denen der normalen GmbH!
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