Wer sein Fahrrad zu mehr als 10 Prozent beruflich nutzt, kann es zum Dienstfahrrad erklären, sämtliche Kosten als Betriebsausgaben verbuchen und die Privatnutzung per Fahrtenbuch oder nach der Ein-Prozent-Regel ermitteln. Bei einem neuen, teuren Fahrrad kann sich das durchaus rechnen. Faustregel: Bei billigen Fahrzeugen, die viel gefahren werden, lohnt die Kilometerpauschale. Bei teuren, die wenig benutzt werden, ist das Dienstfahrzeug günstiger. Aber Vorsicht: Wer – sobald das Fahrrad abgeschrieben ist – zur dann vermutlich günstigeren Kilometerpauschale wechseln will, muss das Dienstfahrrad erst zum Privatrad machen. Und das geht nur, wenn er den Zeitwert des Rades als Betriebseinnahme verbucht! (Quelle)