Kleinbetragsrechnungen jetzt bis 150 Euro: Die strengen Regeln, die das Umsatzsteuergesetz setzt, damit Rechnungen zum Vorsteuerabzug berechtigten, gelten nicht für so genannte Kleinbetragsrechnungen: Aus der Tankquittung, dem Busfahrschein, dem Parkticket kann man in der Regel auch Vorsteuer ziehen, wenn sie nicht die Steuernummer des Ausstellers enthalten. Diese Sonderregelung gilt ab 1.1.2007 für alle Rechnungen über maximal 150 (bisher 100) Euro. Maßgeblich ist das Datum der Lieferung bzw. Leistung.
Buchführungspflichtgrenze erhöht: Das Privileg für Gewerbetreibende, genauso wie Freiberufler keine Bilanz vorlegen zu müssen, sondern ihren Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung ermitteln zu dürfen, ist an bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen gebunden. Ab 2007 muss eine Bilanz vorlegen, wer mehr als 500.000 (bisher 350.000) Euro Umsatz bzw. mehr als 30.000 Euro Gewinn (unverändert) macht.