Welche Bedarfssätze gibt es?
Unterteilt sind diese Bedarfssätze nach Ausbildungsart. Schüler bekommen dabei weniger als Studenten. Aber vorsicht: Von diesen Bedarfsätzen geht alles ab, was Sie oder Ihre Eltern an Einkommen oder Sie als Vermögen haben, das über bestimmte Freibeträge hinausgeht.
Wie das genau angerechnet wird, dafür gelten bestimmte Regelungen, die weiter unten erläutert werden. Wie sehen also nun die Bedarfssätze für die einzelnen Gruppen aus?
Bedarf für Schüler
Schüler bekommen, je nach Schulart monatlich folgenden Bedarf:
- Schüler von Berufsfachschulen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt: 212 Euro.
- Schüler von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt: 383 Euro.
- Schüler von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, und die nicht bei ihren Eltern wohnen: 383 Euro,
- Schüler von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt und die nicht bei Ihren Eltern wohnen: 459 Euro.
Soweit Mietkosten für Unterkunft und Nebenkosten nachweislich einen Betrag von 57 Euro übersteigen, erhöht sich der Bedarf nach Absatz 2 um bis zu monatlich 72 Euro. Bei einer Ausbildung im Ausland wird Schülern von Gymnasien und von Berufsfachschulen innerhalb eines Schuljahres für zwei Hin- und Rückfahrten ein Reisekostenzuschlag geleistet. Der Reisekostenzuschlag beträgt jeweils 250 Euro bei einer Reise innerhalb Europas, sonst jeweils 500 Euro.
Aber Achtung:
Ein Auszubildender wohnt auch dann bei seinen Eltern, wenn der von ihm bewohnte Raum im Eigentum der Eltern steht.
Bedarf für Studenten
Studierende können monatlich maximal erhalten:
- Bei Besuch einer Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien und Kollegs: 341 Euro.
- Bei Besuch einer höheren Fachschule, Akademie und Hochschulen: 366 Euro.
Diese Summen erhöhen sich jeweils um Zuschüsse zur Unterkunft, wenn der Auszubildende bei seinen Eltern wohnt, um monatlich 48 Euro, wenn er nicht bei seinen Eltern wohnt, um monatlich 146 Euro. Wenn die Mietkosten nachweislich höher sind, können Sie noch einem einen Zuschuss bist maximal 72 Euro erhalten. Auch wenn das Studium im Ausland stattfindet, sind Zuschüsse möglich.