Sie müssen die Kosten einer Weiterbildung allerdings nicht zwangsläufig selbst tragen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Zuschüsse zu erhalten.
Eine der ersten Anlaufstellen dafür ist die Bundesagentur für Arbeit. Hier ist der Arbeitsberater für die Beratung und Finanzierung der Weiterbildung zuständig. Vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch. Allerdings sollten Sie nicht völlig unvorbereitet in das Gespräch gehen, sondern einige Dinge beachten und wissen, unter welchen Umständen die Bundesagentur eine Weiterbildung überhaupt fördert.
Die Arbeitsagentur fördert nämlich nur zwei Arten von Weiterbildungen: Die Trainingsmaßnahme nach §4826 und §421i27 SGB III und die berufliche Weiterbildung nach §77 ff28 SGB III.
Tipp:
Zudem können die Agenturen für Arbeit die Möglichkeiten der gesetzlich geregelten aktiven Arbeitsförderungsleistungen durch freie Leistungen der aktiven Arbeitsförderung erweitern. (Freie Förderung nach §10 SGB III29)