Berufebilder by Simone Janson

Führendes Blog für Bildung & neues Arbeiten, Teil von Business & More mit 14 Mio Visits/Monat. 50 Autoren, 50 Meinungen!


Bildung & Lernen » Master, Aufbaustudium, Zweitstudium » Normales BAföG für ein Aufbaustudium:
Wie sehen die Förderbedingungen aus?

§ 7 Abs. 1a BAföG sieht die Förderung eines Masterstudienganges oder eines postgradualen Studienganges, sprich eines Aufbaustudiums, nur dann vor, wenn dieser konsekutiv auf einem Bachelorstudiengang aufbaut und der Auszubildende außer dem Bachelor noch keinen Studiengang abgeschlossen hat. Dabei ist es unerheblich, ob der Auszubildende den Bachelor im Inland oder Ausland erworben wurde.

Bachelor und Master müssen aufeinander aufbauen

Vielmehr ist es wichtig, dass Bachelor- und Masterstudiengang zwei aufeinander bezogene, abgestufte Teile mit einheitlicher Prüfungsordnung aufweisen, und
die Prüfung am Ende des ersten Teils sowohl berufsqualifizierender Abschluss als auch Voraussetzung für die Fortsetzung des Ausbildungsganges ist, (Konsekutiv, nicht als Aufbaustudiengang).

In diesem Falle gilt die bestandene erste (Bachelor)Prüfung förderungsrechtlich für die Dauer des unmittelbar anschließenden zweiten Teils der Ausbildung nicht als berufsqualifizierender Abschluss.
Hierbei ist ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Bachelor- und aufbauendem Studiengang nicht erforderlich.

Sie können als zwischen den beiden Studienabschnitten erwerbstätig gewesen sein. Im Gegenteil, Berufstätigkeit kann sogar ein Vorteil sein: Wenn Sie drei Jahre oder länger erwerbstätig waren, so erfolgt die Förderung gemäß § 11,3 Satz Nr. 4 BAföG ohne Berücksichtigung des Einkommens der Eltern.

Fallbeispiele

Beispiel 1: Wenn Sie in Biologie einen Bachelor-Abschluss erworben haben und nun den Master draufsetzen möchten, dann haben Sie mit Ihrem BAföG-Antrag Aussicht auf Erfolg.
Beispiel 2: Wenn Sie schon ein Diplom oder einen anderer Hochschulabschluss gemacht haben, wird ein Masterstudiengang nur im Sonderfall als zweite Ausbildung gefördert (die entsprechenden Regelungen finden sich in Kapitel 3.2.)
Beispiel 3: Wenn Sie Ihren Master neben dem Beruf machen wollen, können Sie hingegen mit keiner Förderung rechnen – nach dem BAföG werden bislang nur Vollzeit-Studiengänge gefördert.

Überbrückung

Wenn Sie den Bachelor beendet und den Masterstudiengang noch nicht angefangen haben, wird BAföG für maximal einen Monat überbrückend gewährt. Das heißt: Die Förderung endet zunächst mit dem Bestehen der Bachelor-Abschlussprüfung, auch wenn diese nicht am Semesterende liegt. Wird das Master-Studium im darauf folgenden Semester begonnen und liegt mehr als ein Monat dazwischen, müssen Sie in dieser Zeit leider ohne BAföG auskommen. Denn: Die Vorbereitung auf einen Master nach dem Bachelor ist keine förderungsfähige Ausbildung.

Simone Janson
Autor: Simone Janson

Simone Janson ist Journalistin (u.a.für ZEIT-ONLINE, Süddeutsche oder Financial Times) und Expertin für neue Formen der digitalen Arbeit am Institut für Kommunikation in soziale Medien in Berlin. Sie war Vortragende und Lehrbeauftragte an diversen Hochschulen oder für die Mobility Logistics AG und betreibt mit Berufebilder.de das führende deutsche Blog zu Bildung & neuen Arbeitsformen im digitalen Wandel.

Alle 1904 Beiträge von Simone Janson ansehen
Website: http://www.simone-janson.de

Hinterlasse eine Antwort

Pflichtfelder sind mit * markiert.

*


Außerdem möglich: Kommentare als RSS abonnieren.

Kommentar schöner machen:

Laden Sie Ihr eigenes Bild bei Gravatar hoch, das statt des Standardbildes angezeigt wird. Die E-Mail-Adresse muss übereinstimmen! Fügen Sie HTML-Tags ein. Möglich sind: <a href="" title="" rel=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>