Bachelor und Master müssen aufeinander aufbauen
Vielmehr ist es wichtig, dass Bachelor- und Masterstudiengang zwei aufeinander bezogene, abgestufte Teile mit einheitlicher Prüfungsordnung aufweisen, und
die Prüfung am Ende des ersten Teils sowohl berufsqualifizierender Abschluss als auch Voraussetzung für die Fortsetzung des Ausbildungsganges ist, (Konsekutiv, nicht als Aufbaustudiengang).
In diesem Falle gilt die bestandene erste (Bachelor)Prüfung förderungsrechtlich für die Dauer des unmittelbar anschließenden zweiten Teils der Ausbildung nicht als berufsqualifizierender Abschluss.
Hierbei ist ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Bachelor- und aufbauendem Studiengang nicht erforderlich.
Sie können als zwischen den beiden Studienabschnitten erwerbstätig gewesen sein. Im Gegenteil, Berufstätigkeit kann sogar ein Vorteil sein: Wenn Sie drei Jahre oder länger erwerbstätig waren, so erfolgt die Förderung gemäß § 11,3 Satz Nr. 4 BAföG ohne Berücksichtigung des Einkommens der Eltern.
Fallbeispiele
Beispiel 1: Wenn Sie in Biologie einen Bachelor-Abschluss erworben haben und nun den Master draufsetzen möchten, dann haben Sie mit Ihrem BAföG-Antrag Aussicht auf Erfolg.
Beispiel 2: Wenn Sie schon ein Diplom oder einen anderer Hochschulabschluss gemacht haben, wird ein Masterstudiengang nur im Sonderfall als zweite Ausbildung gefördert (die entsprechenden Regelungen finden sich in Kapitel 3.2.)
Beispiel 3: Wenn Sie Ihren Master neben dem Beruf machen wollen, können Sie hingegen mit keiner Förderung rechnen – nach dem BAföG werden bislang nur Vollzeit-Studiengänge gefördert.
Überbrückung
Wenn Sie den Bachelor beendet und den Masterstudiengang noch nicht angefangen haben, wird BAföG für maximal einen Monat überbrückend gewährt. Das heißt: Die Förderung endet zunächst mit dem Bestehen der Bachelor-Abschlussprüfung, auch wenn diese nicht am Semesterende liegt. Wird das Master-Studium im darauf folgenden Semester begonnen und liegt mehr als ein Monat dazwischen, müssen Sie in dieser Zeit leider ohne BAföG auskommen. Denn: Die Vorbereitung auf einen Master nach dem Bachelor ist keine förderungsfähige Ausbildung.