Wenn Sie eine Fachkraft sind, z.B. in Handwerk, Dienstleistung oder auch im Gesundheits- und Pflegebereich und sich mit einer Aufstiegsweiterbildung zum Meister, Techniker, Fachkrankenpfleger oder Programmierer fortbilden möchten, können Meister-Bafög beantragen.
Voraussetzungen
Als Voraussetzung sollten Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) oder einen vergleichbaren Berufsabschluss, aber keinen vergleichbaren oder höherer Abschluss (z.B. einen Hochschulabschluss) nachweisen.
Sie sind übrigens nicht nur als Deutscher förderungsberechtigt, sondern auch wenn Sie aus der Europäischen Union stammen oder als Ausländer bereits drei Jahre lang in Deutschland sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben.
Anders als beim Studenten-BAfög müssen Sie weder eine Altersgrenze beachten noch Einkommen Ihrer Eltern angeben.
Wie viel bekommen Sie?
Sie bekommen das Meister-Bafög teilweise als Zuschuss und teilweise als zinsgünstiges Darlehen. Wenn Sie an einem Vollzeitlehrgang teilnehmen, erhalten monatlich bis zu 614 Euro (230 Euro Zuschuss / 384 Euro Darlehen), Verheiratete 829 Euro (230 Euro / 599 Euro).
Für jedes Kind erhöht sich Ihr Darlehensanteil nochmals um 179 Euro. Wenn Sie einen Vollzeitlehrgang machen wollen, muss dieser mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen, bei Maßnahmeabschnitten ist die Gesamtdauer aller Abschnitte maßgebend. Aber Sie können auch einen Fernlehrgang machen. Ihr Darlehen bleibt bis zu sechs Jahren zins- und tilgungsfrei. Danach müssen Sie es innerhalb von zehn Jahren mit monatlichen Raten von mindestens 128 Euro zurückzahlen.
24. November 2011 um 10:43 Uhr
zum beitrag aufbaustudium vom jobcenter finanziert, wunschdenken oder konkrete Beweise, dass die AfA dies wirklich finanziert hat oder finanziert
24. November 2011 um 19:12 Uhr
Den Kommentar verstehe ich nicht: Es geht hier um Meisterbafög, nicht um Aufbaustudiengänge, die vom Jobcenter finanziert worden. Das wäre mir auch neu und das habe ich auch nirgendwo geschrieben. Bitte um Aufklärung.
12. Dezember 2011 um 21:32 Uhr
Sorry, wie schon gesagt, ich hatte den Kommentar für einen anderen Beitrag von Ihnen geschrieben, dieser heißt genau:
Bildungsgutschein der Arbeitsagentur für ein Aufbaustudium
13. Dezember 2011 um 09:40 Uhr
Hallo Katrin,
nein, Sie haben einen ausgesprochen rotzigen Kommentar geschrieben, indem Sie offenbar (so genau ist das aufgrund der Kommasetzung nicht zu erkennen) von mir Beweise fordern, dass die Arbeitsagentur, die Sie fälschlicherweise als AfA bezeichnen (das ist etwas ganz anderes de.wikipedia.org/wiki/Absetzung_f%C3%BCr_Abnutzung), die betreffende Maßnahme finanziert. Dann verlinken Sie noch nichteinmal den betreffenden Beitrag.
Können Sie sich vorstellen, dass man keine Lust hat, sich auf so eine Diskussion überhaupt einzulassen?
Der betreffende Beitrag ist aus dem Jahr 2008. Ich betreibe kein Wissensportal, indem Beiträge dauerhaft aktuell bleiben, sondern ein Blog, bei dem ich davon ausgehe, das Leser auch wissen, dass sich rechtliche Informationen ändern können – daher ist das Datum mitangegeben. Sprich: Ich habe diese Informationen seinerzeit bei Recherchen in persönlichen Gesprächen mit der Arbeitsagentur bekommen. Es kann sich aber zwischenzeitlich auch wieder geändert haben.
Danke.
Simone Janson