Beispiele für sole Trainingsmaßnahmen sind etwa Sprachkurse, Bewerbungscoachings oder Existenzgründungsberatungen. Trainingsmaßnahmen sollen die Chancen auf einen beruflichen Wiedereinstig deutlich verbessern.
Beispiel:
Eine Büroangestellte, die für den neuen Job Excel-Kenntnisse braucht. Oder der Lagerarbeiter mit einer konkreten Aussicht auf einen Job – es fehlt nur noch der Staplerschein.
Zu den Trainingsmaßnahmen gehören aber auch “Eignungsfeststellungen”. Das sind psychologische Tests, mit deren Hilfe die BA überprüft, ob und was Sie arbeiten können (und wollen). Diese auf den ersten Blick recht unterschiedlichen Maßnahmen haben eines gemeinsam: Sie sollen konkret den Weg zurück in den Beruf erleichtern. Bedingung ist natürlich, dass Sie arbeitslos oder zumindest von Arbeitslosigkeit bedroht sind.
Vorteil der Trainingsmaßnahmen:
Sie müssen im Gegensatz zur Weiterbildung nicht zwingend einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Nicht nur das macht die Trainingsmaßnahmen so attraktiv: Wenn eine Trainingsmaßnahme durchgeführt wird, während Sie einen Job haben, kann Ihr Arbeitgeber dafür einen Zuschuss erhalten.
Die Arbeitsagentur organisiert diese Maßnahme selbst, daher haben Sie keinen Aufwand mit der Suche mit einer geeigneten Maßnahme wie bei einem Bildungsgutschein. Zudem sind Trainingsmaßnahmen billiger und kürzer als Langzeitweiterbildungen, müssen aber für Sie nicht ungeeignet sein. Allerdings kann es bei den von der Arbeitsagentur ausgewählten Maßnahmen eher passieren, dass Sie ein Training machen, das Ihnen persönlich überhaupt nichts bringt, weil es für Sie nicht geeignet ist.