Die Bedingung: Das Unternehmen muss maximal 250 Beschäftigte (ausgenommen: Öffentlicher Dienst) haben. Den Antrag auf einen Bildungscheck können aber auch Existenzgründer und Inhaber junger Unternehmen, wenn sie nicht länger als fünf Jahre selbständig sind, beantragen.
Voraussetzung
Voraussetzung ist, dass Wohn- oder Arbeitsort in NRW liegen. Bildungsschecks erhalten nur Beschäftigte, die im laufenden und im vorangegangenen Jahr an keiner betrieblich veranlassten Weiterbildung teilgenommen haben.
Ausgenommen sind Arbeitslose und Auszubildende, da für diese Gruppen andere Fördermittel zur Verfügung stehen. Es werden 50 % der nachgewiesenen Teilnahme- und Prüfungsentgelte, jedoch max. 500 Euro pro Bildungsscheck, bezuschusst.
Was wird gefördert
Gefördert werden können z. B. Sprach- und EDV- Kurse, Schlüsselqualifikationen (Rhetorik, Stressbewältigung am Arbeitsplatz etc.), Lern- und Arbeitstechniken, Medienbildung, CNC-Schulungen oder Schweißerlehrgänge.
Ausgenommen sind u. a. arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie z. B. Maschinenbedienerschulungen und Trainings, die dem Verkauf spezifischer Produkte dienen oder Angebote, die der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen oder künstlerischen Betätigung oder der Vermittlung entsprechender Kenntnisse und Fertigkeiten dienen.
So läuft das Antragsverfahren ab:
- Sie nehmen Kontakt zu einer zugelassenen Beratungsstelle auf und vereinbaren mit dieser einen Termin.
- Die Beratungsstelle stellt nach einer obligatorischen Weiterbildungsberatung die Bildungsschecks aus.
- Der Bildungsscheck nennt den Inhalt der Weiterbildungsmaßnahme und listet mehrereWeiterbildungsanbieter auf, die entsprechende Kurse anbieten.
- Sie buchen bei einem der auf dem Scheck aufgeführten Weiterbildungsanbieter das
- Weiterbildungsangebot und bezahlen jeweils mit dem Bildungsscheck und Ihren Eigenanteil.
- Den Bildungsscheck rechnet der Weiterbildungsanbieter anschließend bei dem regional zuständigen Versorgungsamt ab.