Wer beruflich aufsteigen will, kann sich bei seinen Karriereschritten vom Staat finanziell unter die Arme greifen lassen. Was viele Bildungs-Interessierte nicht wissen: Die staatliche Unterstützung mit dem irreführenden Namen Meister-BAföG steht allen zu, die sich über ihre Erstausbildung hinaus weiterqualifizieren wollen und sich dafür auf eine staatliche bzw. öffentlich-rechtliche Prüfung vorbereiten. Jetzt hat der Bundestag einen Gesetzentwurf verabschiedet, der vorsieht, dass nicht mehr nur die erste, sondern eine Aufstiegsfortbildung gefördert wird. Zudem wird eine Leistungskomponente eingebaut: Alle, die eine Fortbildung bestanden haben, erhalten künftig einen Darlehensteilerlass in Höhe von 25 Prozent. Damit soll die Motivation, eine Fortbildung erfolgreich abzuschließen, erhöht werden.