Berufebilder by Simone Janson

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Bildung & Lernen » Master, Aufbaustudium, Zweitstudium » Vermögens-Anrechnung beim BAföG:
Wird das Vermögen der Eltern gewertet?

Wenn Sie schon länger im Berufsleben stehen, mag Ihnen das wie ein Witz vorkommen – aber tatsächlich wird bei normalen Studenten das Einkommen der Eltern angerechnet. Sie haben aber die Möglichkeit, sich fördern zu lassen, ohne das das Einkommen Ihrer Eltern angerechnet wird. In diesen Fällen wird dann nur Ihr Einkommen und Vermögen und ggf. das Ihres Ehegatten berücksichtigt.


Bedingungen

Um dies zu beantragen, müssen Sie allerdings eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie besuchen eines Abendgymnasiums oder Kolleg
  • Der Aufenthaltsort Ihrer Eltern ist unbekannt, oder sie leben im Ausland und sind dort rechtlich oder tatsächlich gehindert, Sie für Ihre Ausbildung finanziell zu unterstützen
  • Wenn Sie vor Beginn Ihrer Ausbildung eine dreijährige berufsqualifizierende Ausbildung gemacht und anschließend mindestens drei Jahre lang erwerbstätig waren. Bei einer kürzeren Ausbildung muss die Erwerbstätigkeit entsprechend länger sein, so dass insgesamt immer mindestens sechs Jahre zusammenkommen. Allerdings: Wenn Ihre Ausbildung länger als drei Jahre war, müssen Sie trotzdem immer noch mindestens drei Jahre gearbeitet haben.
  • Wenn Sie bei Beginn des Ausbildungsabschnitts 30 Jahre oder älter sind (Beachten Sie aber hier die Altersregelungen für die BAföG-Förderung).
  • Wenn Sie nach dem 18. Geburtstag fünf Jahre oder mehr gearbeitet haben

Erwerbstätigkeit

Eine Anmerkung zur Erwerbstätigkeit: Bedingung für die Anrechnung ist nicht nur, dass Sie gearbeitet haben, sondern auch, dass Sie dabei in der Lage gewesen sind, sich von dem Arbeitslohn selbst zu unterhalten. Als Zeit der den Lebensunterhalt sichernden Erwerbstätigkeit gilt übrigens auch der Wehr- oder Zivildienstes.

Wenn Sie diese Bedingungen nicht erfüllen, wird das Einkommen der Eltern allerdings angerechnet. Dabei rechnet das BAföG-Amt grundsätzlich mit dem Einkommen im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums. Grundlage dafür sind die Feststellungen, die die Finanzbehörden in den vorliegenden Steuerbescheiden der Einkommensbezieher getroffen haben. Ist das aktuelle Einkommen voraussichtlich wesentlich niedriger als das regelmäßig der Einkommensanrechnung zugrunde liegende (z.B. wenn ein Elternteil arbeitslos wird oder in den Ruhestand tritt), kann ein Aktualisierungsantrag gestellt werden.

Simone Janson
Autor: Simone Janson

Simone Janson ist Journalistin (u.a.für ZEIT-ONLINE, Süddeutsche oder Financial Times) und Expertin für neue Formen der digitalen Arbeit am Institut für Kommunikation in soziale Medien in Berlin. Sie war Vortragende und Lehrbeauftragte an diversen Hochschulen oder für die Mobility Logistics AG und betreibt mit Berufebilder.de das führende deutsche Blog zu Bildung & neuen Arbeitsformen im digitalen Wandel.

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Website: http://www.simone-janson.de

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